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Habe eine bzw. zwei Fragen: Wenn ich meine Praxis abgebe - darf/muss ein Wettbewerbsverbot nach §12 in den Verkaufsvertrag ?Zum Beispiel: Der Verkäufer verpflichtet sich, innerhalb von 3 Jahren nicht in einem Umkreis von 5 Kilometern mit oder ohne Kassenzulassung sich niederzulassen oder abhängig beschäftigt zu sein.Und:Für jeden Monat Tätigkeit, dem Verkäufer 1000 Euro zahlen.....
Ist das überhaupt zulässig ?Schonmal Danke und liebe Grüße
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Wenn ich es richtig verstehe, dann willst du deine Praxis mit Patientenstamm verkaufen? Und damit einen höheren Verkaufswert generieren.
Aus deiner Fragestellung lässt sich erschließen, das du entweder eine neue Praxis eröffnen willst, oder dich in einer anderen Praxis anstellen lassen willst und deine Kunden dann wieder an dich nehmen willst.
Wieso willst du dann überhaupt verkaufen? Dann gib die Praxis doch einfach auf und nimm deine Patienten mit in die neue Praxis.
Alles andere fände ich dem Käufer gegenüber, naja.......
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3 Jahre sind zu viel, 1000€ zu wenig. Die 5 KM kommt auf deine Stadt drauf an. Das alles kann dir nur ein Anwalt sagen.
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So etwas hatte damals meinehemaliger Arbeitgeber auch in den Vertrag geschrieben.Hat ihm aber nichts gebracht weder Geld noch das Verbot. Klage wurde abgewiesen weil: a) Berufsverbot gleichkommt und b) keine Wettbewerbsverzerrung vorliegt.
Man kann zwar alles mögliche in Verträge schreiben ABER bei bestimmten Details sollte man sich doch Rechtlichen Rat einholen
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