Unser Team besteht aus
aufgeschlossenen & engagierten
Therapeuten. Wir haben höchste
Ansprüche an unsere Therapie und
unterstützen unsere Therapeuten
bei ihrer Weiterentwicklung. Das
Team besteht aus einer gesunden
Mischung von spezialisierten
Therapeuten.
Ob Manualtherapeut oder
Berufsanfänger: gerne
partizipieren wir von Deinen
umfang"reichen Erfahrungen oder
sind Dir beim Einstieg in das
Berufsleben behilflich. Wir sind
flexibel hinsichtlich der
Wochenstundenanzahl und gestalten
Deine...
aufgeschlossenen & engagierten
Therapeuten. Wir haben höchste
Ansprüche an unsere Therapie und
unterstützen unsere Therapeuten
bei ihrer Weiterentwicklung. Das
Team besteht aus einer gesunden
Mischung von spezialisierten
Therapeuten.
Ob Manualtherapeut oder
Berufsanfänger: gerne
partizipieren wir von Deinen
umfang"reichen Erfahrungen oder
sind Dir beim Einstieg in das
Berufsleben behilflich. Wir sind
flexibel hinsichtlich der
Wochenstundenanzahl und gestalten
Deine...
gibt es eine Frist in der die KKs eine Absetzung durchführen können ? Könnte eine Rückforderung z.B. wegen fehlerhaften Abrechnung auch noch nach 12Monaten kommen ?
Vielen Dank für eure Antworten
Gefällt mir
§ 45 Verjährung
(1) Ansprüche auf Sozialleistungen verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie entstanden sind.
(2) Für die Hemmung, die Ablaufhemmung, den Neubeginn und die Wirkung der Verjährung gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs sinngemäß.
(3) Die Verjährung wird auch durch schriftlichen Antrag auf die Sozialleistung oder durch Erhebung eines Widerspruchs gehemmt. Die Hemmung endet sechs Monate nach Bekanntgabe der Entscheidung über den Antrag oder den Widerspruch.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
GüSta schrieb:
siehe § 18 Abs. 10 unseres BRV - 9 Monate - und in besonderen Konstellationen bis zu fast 5 Jahre über § 45 SGB I
§ 45 Verjährung
(1) Ansprüche auf Sozialleistungen verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie entstanden sind.
(2) Für die Hemmung, die Ablaufhemmung, den Neubeginn und die Wirkung der Verjährung gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs sinngemäß.
(3) Die Verjährung wird auch durch schriftlichen Antrag auf die Sozialleistung oder durch Erhebung eines Widerspruchs gehemmt. Die Hemmung endet sechs Monate nach Bekanntgabe der Entscheidung über den Antrag oder den Widerspruch.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Sabine Oberpriller schrieb:
Hallo zusammen ,
gibt es eine Frist in der die KKs eine Absetzung durchführen können ? Könnte eine Rückforderung z.B. wegen fehlerhaften Abrechnung auch noch nach 12Monaten kommen ?
Vielen Dank für eure Antworten
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Sabine Oberpriller schrieb:
Vielen Dank
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
ali schrieb:
erstmal gelten 9 Monate
Mein Profilbild bearbeiten