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habe gerade einen jungen Patienten mit EX4 Rezept, 10xKG und habe jetzt erst gesehen das er in einer Woche 18Jahre alt wird. Wie verhält es sich mit dem Rezept, 2 Behandlungen sind möglich danach wird er 18. Vielleicht kann mir jemand behilflich sein wegen Zuzahlung anteilig? oder muß es abgerechnet werden weil EX4 nur bei Kindern? hatte so ein Fall noch nie. Danke.
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christos schrieb:
Hallo Kollegen,
habe gerade einen jungen Patienten mit EX4 Rezept, 10xKG und habe jetzt erst gesehen das er in einer Woche 18Jahre alt wird. Wie verhält es sich mit dem Rezept, 2 Behandlungen sind möglich danach wird er 18. Vielleicht kann mir jemand behilflich sein wegen Zuzahlung anteilig? oder muß es abgerechnet werden weil EX4 nur bei Kindern? hatte so ein Fall noch nie. Danke.
Aber keine Garantie hatte so einen Fall mal mit zn1 Rezept. Ich meine nur Zuzahlung für alles über 18 . Im Zweifel pat zur Kasse schicken soll schriftlich was mitbringen
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Körnchen schrieb:
Er bezahlt für die 8 Behandlungen, bei denen er volljährig ist, die Zuzahlung (10%), eine Zuzahlungspauschale (10€) fällt nicht an, für die ersten beiden Behandlungen bezahlt er keine Zuzahlung.
Aber vielleicht habe ich es auch falsch gelernt... ich sagte ja auch keine Garantie .und im Zweifel die Kasse fragen
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a schubart schrieb:
Uns wurde damals von der aok Niedersachsen gesagt 10€ Ja weil die pro Zuzahlungspflichigem Rezept zu zahlen sind auch wenn nicht alle Termine Zuzahlungspflichtig sind . Wie beim Jahres Wechsel und dann keine Befreiung mehr ...
Aber vielleicht habe ich es auch falsch gelernt... ich sagte ja auch keine Garantie .und im Zweifel die Kasse fragen
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RoFo schrieb:
Ich würde das Rezept mit dem 18. Geburtstag abrechnen.
Uns wurde damals von der aok Niedersachsen gesagt 10€ Ja weil die pro Zuzahlungspflichigem Rezept zu zahlen sind auch wenn nicht alle Termine Zuzahlungspflichtig sind . Wie beim Jahres Wechsel und dann keine Befreiung mehr ...
Aber vielleicht habe ich es auch falsch gelernt... ich sagte ja auch keine Garantie .und im Zweifel die Kasse fragen
Trau keiner (AOK) SoFa...auch beim Jahreswechsel fallen die 10 Euro NICHT an...weil nämlich nach RV sind die 10 Euro SOFORT bei der 1. Behandlung zu kassieren, die Prozente dann später....alles klar ?!
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ali schrieb:
a schubart schrieb am 24.5.20 20:27:
Uns wurde damals von der aok Niedersachsen gesagt 10€ Ja weil die pro Zuzahlungspflichigem Rezept zu zahlen sind auch wenn nicht alle Termine Zuzahlungspflichtig sind . Wie beim Jahres Wechsel und dann keine Befreiung mehr ...
Aber vielleicht habe ich es auch falsch gelernt... ich sagte ja auch keine Garantie .und im Zweifel die Kasse fragen
Trau keiner (AOK) SoFa...auch beim Jahreswechsel fallen die 10 Euro NICHT an...weil nämlich nach RV sind die 10 Euro SOFORT bei der 1. Behandlung zu kassieren, die Prozente dann später....alles klar ?!
Sie hat es zu verantworten.
Trotzdem danke
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a schubart schrieb:
Ich mache so wie Chefin wünscht
Sie hat es zu verantworten.
Trotzdem danke
Ich hatte den Fall letztes Jahr mit ZN1. Der Patient wurde 18 im laufenden Rezept. Hab mit der Krankenkasse telefoniert (AOK) und da wurde ganz klar gesagt, dass das Rezept normal abgearbeitet werden kann und für die Behandlungen wo er 18 war die Zuzahlung zu leisten ist, ohne die 10 Euro fürs Rezept. Wurde auch problemlos bezahlt.
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Katerchen schrieb:
Hallo
Ich hatte den Fall letztes Jahr mit ZN1. Der Patient wurde 18 im laufenden Rezept. Hab mit der Krankenkasse telefoniert (AOK) und da wurde ganz klar gesagt, dass das Rezept normal abgearbeitet werden kann und für die Behandlungen wo er 18 war die Zuzahlung zu leisten ist, ohne die 10 Euro fürs Rezept. Wurde auch problemlos bezahlt.
LG
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Herbert schrieb:
Klar geregelt, dass die 10€-''Grundgebühr'' sich auf den Moment des Behandlungsbeginns bezieht. Zum Start noch unter 18, also keine 10€, nur 8x die 10%.
LG
Hallo
Ich hatte den Fall letztes Jahr mit ZN1. Der Patient wurde 18 im laufenden Rezept. Hab mit der Krankenkasse telefoniert (AOK) und da wurde ganz klar gesagt, dass das Rezept normal abgearbeitet werden kann und für die Behandlungen wo er 18 war die Zuzahlung zu leisten ist, ohne die 10 Euro fürs Rezept. Wurde auch problemlos bezahlt.
Es gibt auch kompetente AOK SoFas !
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ali schrieb:
Katerchen schrieb am 25.5.20 22:03:
Hallo
Ich hatte den Fall letztes Jahr mit ZN1. Der Patient wurde 18 im laufenden Rezept. Hab mit der Krankenkasse telefoniert (AOK) und da wurde ganz klar gesagt, dass das Rezept normal abgearbeitet werden kann und für die Behandlungen wo er 18 war die Zuzahlung zu leisten ist, ohne die 10 Euro fürs Rezept. Wurde auch problemlos bezahlt.
Es gibt auch kompetente AOK SoFas !
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christos schrieb:
Danke für die Infos.
Allerdings steht zu EX4 nicht (anders als bei ZN1) "längstens bis zur Vollendung des 18. LJ.
Meine Erfahrung ist, dass selbst Absprachen mit Sachbearbeitern oft nicht funktionieren.
Hab einen Pat, 17 Jahre mit VO ZN1 vom Kinderarzt. ZN1 machen wir nicht, wohl aber PNF. Da der Pat a) nicht wo anders behandelt werden will und b) rein von der Körpergröße einem Erwachsenen nahe kommt, füge ich auf jedem Rezept den Vermerk zur Absprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin hinzu. Sie hat das OK gegeben für die Behandlungen.
Regelmäßig wird gekürzt. Dann telefoniere ich mit der Sachbearbeiterin, und sie überweist das Geld.
Nervig, aber der Junge wird bald 18 )))
Im EX4-Fall würde ich nach 2 Beh abrechnen und mit Erwachsenemrezept weiter behandeln. Dann ist man auf der sicheren Seite > Abrechnung+Zuzahlung.
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WinnieE schrieb:
EX4 10x ist für Erwachsene kein Regelfall.
Allerdings steht zu EX4 nicht (anders als bei ZN1) "längstens bis zur Vollendung des 18. LJ.
Meine Erfahrung ist, dass selbst Absprachen mit Sachbearbeitern oft nicht funktionieren.
Hab einen Pat, 17 Jahre mit VO ZN1 vom Kinderarzt. ZN1 machen wir nicht, wohl aber PNF. Da der Pat a) nicht wo anders behandelt werden will und b) rein von der Körpergröße einem Erwachsenen nahe kommt, füge ich auf jedem Rezept den Vermerk zur Absprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin hinzu. Sie hat das OK gegeben für die Behandlungen.
Regelmäßig wird gekürzt. Dann telefoniere ich mit der Sachbearbeiterin, und sie überweist das Geld.
Nervig, aber der Junge wird bald 18 )))
Im EX4-Fall würde ich nach 2 Beh abrechnen und mit Erwachsenemrezept weiter behandeln. Dann ist man auf der sicheren Seite > Abrechnung+Zuzahlung.
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Leni C. schrieb:
Ich hatte einen Studenten , Anfang 20 , körperlich behindert , der nach wie vor zu seinem früheren Kinderarzt ging und EX 4 verordnet bekam . War nie ein Problem , sowohl bei der Praxis vor mir als auch danach .
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a schubart schrieb:
8 mal Zuzahlung plus 10€
Aber keine Garantie hatte so einen Fall mal mit zn1 Rezept. Ich meine nur Zuzahlung für alles über 18 . Im Zweifel pat zur Kasse schicken soll schriftlich was mitbringen
:sunglasses:Oder EX3 mit Verordnung außerhalb des Regelfalls, dann ist auch die Menge auf dem Rezept und insgesamt wieder egal!
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Neuling schrieb:
Ich würde auch wegen EX4 nicht das Risiko eingehen. Dann lieber ab der 3. Behandlung eine neue VO mit Erwachsenen-Indikationsschlüssel (Gesamtverordungsmenge beachten! Es bleibt ja der gleiche Patient und Diagnose), nothalber die Diagnose nochmal wechseln lassen, da er bei EX4 ja schon die für Erwachsene erlaubten 30 Behandlungen bei EX3a überschritten hat!
:sunglasses:Oder EX3 mit Verordnung außerhalb des Regelfalls, dann ist auch die Menge auf dem Rezept und insgesamt wieder egal!
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