Du bist Physiotherapeut:in, liebst
Deine Arbeit und hast Lust auf eine
Neuorientierung oder bist bald mit
dem Staatsexamen fertig?
Dann bist Du hier genau richtig!
Zur Erweiterung des
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drei Physiotherapeutinnen oder
Physiotherapeuten in Voll- oder
Teilzeit.
Die Praxis bietet:
- einen schönen Arbeitsplatz
- großzügige und
lichtdurchflutete Behandlungsräume
- einen Ger...
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Ich arbeite seit 10 Jahren als Teil einer GbR. Nun möchte mein GbR partner die Praxis verlassen.
Nun meine Frage : gibt es eine Richtlinie wie man die Ablöse berechnet?
Vg
Schnuff
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SchnuffUlm schrieb:
Hallo und guten Abend!
Ich arbeite seit 10 Jahren als Teil einer GbR. Nun möchte mein GbR partner die Praxis verlassen.
Nun meine Frage : gibt es eine Richtlinie wie man die Ablöse berechnet?
Vg
Schnuff
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Andreas Bock schrieb:
Vom IFK gibt es ein Modell, man kann (nicht muss) sich daran richten
Sollte es dazu keine Regelungen geben, kann der GbR-Partner die Gesellschaft kündigen und sich den Substanzwert auszahlen lassen, wenn Du nicht ebenfalls kündigst.
Wenn es keine derartigen Regelungen oder Absichten gibt, sind die Verhandlungen auf reiner Schätzbasis zu führen (—>türkischer Basar)
Man kann das aber auch mit der modifizierten Ertragswertmethode berechnen und eine Annäherung erzielen. In dem Zusammenhang spielen die jeweils geleisteten Stunden etc. eine Rolle.
Ich kann Dir nur empfehlen, einen professionellen Rat einzuholen und Euch gemeinsam auf ein Vorgehen zu verständigen.
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Was Medico oben empfohlen hat, würde SchnuffUlm ebenfalls dringend nahelegen. Dein Steuerberater sollte dir die weiteren Wege weisen. Notfalls wäre auch ein fachkundiger Rechtsanwalt relevant. Die Abwicklung einer Geschäftspartnerschaft ist juristisch keine leichte Kost und kann einige Fallstricke enthalten, über die man als Laie leicht stolpern kann.
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Eberhard schrieb:
"Ich kann Dir nur empfehlen, einen professionellen Rat einzuholen und Euch gemeinsam auf ein Vorgehen zu verständigen. "
Was Medico oben empfohlen hat, würde SchnuffUlm ebenfalls dringend nahelegen. Dein Steuerberater sollte dir die weiteren Wege weisen. Notfalls wäre auch ein fachkundiger Rechtsanwalt relevant. Die Abwicklung einer Geschäftspartnerschaft ist juristisch keine leichte Kost und kann einige Fallstricke enthalten, über die man als Laie leicht stolpern kann.
Der sollte sich in dem Geschäftsbereich Physiotherapie schon auskennen.
Der Justitiar vom Verband hat uns damals wertvolle Hilfe geleistet!
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mbone schrieb:
Nicht irgendeinen RA nehmen!
Der sollte sich in dem Geschäftsbereich Physiotherapie schon auskennen.
Der Justitiar vom Verband hat uns damals wertvolle Hilfe geleistet!
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Jens Uhlhorn schrieb:
I.d.R. ist das bereits im Gesellschaftervertrag vereinbart worden.
Sollte es dazu keine Regelungen geben, kann der GbR-Partner die Gesellschaft kündigen und sich den Substanzwert auszahlen lassen, wenn Du nicht ebenfalls kündigst.
Wenn es keine derartigen Regelungen oder Absichten gibt, sind die Verhandlungen auf reiner Schätzbasis zu führen (—>türkischer Basar)
Man kann das aber auch mit der modifizierten Ertragswertmethode berechnen und eine Annäherung erzielen. In dem Zusammenhang spielen die jeweils geleisteten Stunden etc. eine Rolle.
Ich kann Dir nur empfehlen, einen professionellen Rat einzuholen und Euch gemeinsam auf ein Vorgehen zu verständigen.
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