Wir suchen für das St.
Marien-Krankenhaus Berlin
Ergotherapeuten (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit.
ZU IHREN AUFGABEN GEHÖREN:
• Ergotherapeutische Behandlung
in den Bereichen Orthopädie und
Geriatrie
• Selbstständige Befundaufnahme
sowie Planung und Durchführung der
Therapie
• Hilfsmittelberatung und
Hilfsmittelerprobung
• Interdisziplinäre
Zusammenarbeit mit anderen
medizinischen Berufsgruppen
• Wöchentliche
interdisziplinäre
Fallbesprechungen
WIR WÜNSCHEN UNS:
• ...
Marien-Krankenhaus Berlin
Ergotherapeuten (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit.
ZU IHREN AUFGABEN GEHÖREN:
• Ergotherapeutische Behandlung
in den Bereichen Orthopädie und
Geriatrie
• Selbstständige Befundaufnahme
sowie Planung und Durchführung der
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• Interdisziplinäre
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Wir haben 'mal wieder Absetzungs schreiben von Emmendingen bekommen: dies bezieht sich auf abgerechnete Rezepte aus 2016!!! Einmal betrifft es eine BG Verordnung; bei welcher wir die Frequenz von 2xpro Woche nicht eingehalten hatten und einmal eine Verordnung der IKK Classic bei welcher der Indikationsschlüssel nicht zur Diagnose passt...wie und was können wir retten....den betreffenden Kostenträger anrufen...oder müssen wir das so akzeptieren..... Rahmenverträge haben wir nicht Vorort und sind leider auch nicht immer auf dem aktuellsten Stand,
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo alle zusammen,
Wir haben 'mal wieder Absetzungs schreiben von Emmendingen bekommen: dies bezieht sich auf abgerechnete Rezepte aus 2016!!! Einmal betrifft es eine BG Verordnung; bei welcher wir die Frequenz von 2xpro Woche nicht eingehalten hatten und einmal eine Verordnung der IKK Classic bei welcher der Indikationsschlüssel nicht zur Diagnose passt...wie und was können wir retten....den betreffenden Kostenträger anrufen...oder müssen wir das so akzeptieren..... Rahmenverträge haben wir nicht Vorort und sind leider auch nicht immer auf dem aktuellsten Stand,
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es darf ruhig als selbstverständlich gesehen werden, dass die erfolgreichen "Fallensteller der IKK" schnell Nachahmer auf den Plan rufen.
mfg mocca
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mocca schrieb:
hallo,
es darf ruhig als selbstverständlich gesehen werden, dass die erfolgreichen "Fallensteller der IKK" schnell Nachahmer auf den Plan rufen.
mfg mocca
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
super ,Danke dann wissen wir Bescheid :kissing_closed_eyes:
IKK 4 Jahre
AOK 4 Monate
Vdek 4 Monate?
BKK auch 4 Monate?
BG ?
Kann mir da jemand helfen
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Heuberger schrieb:
wie sind denn die Verjährungsfristen der einzelnen Verbände in BW?
IKK 4 Jahre
AOK 4 Monate
Vdek 4 Monate?
BKK auch 4 Monate?
BG ?
Kann mir da jemand helfen
wie sind denn die Verjährungsfristen der einzelnen Verbände in BW?
IKK 4 Jahre
AOK 4 Monate
Vdek 4 Monate?
BKK auch 4 Monate?
BG ?
Kann mir da jemand helfen
Primärkassen BaWü 4 Jahre
VdEK 1 Jahr
BG 4 Jahre
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Tempelritter schrieb:
Heuberger schrieb am 2.9.19 19:25:
wie sind denn die Verjährungsfristen der einzelnen Verbände in BW?
IKK 4 Jahre
AOK 4 Monate
Vdek 4 Monate?
BKK auch 4 Monate?
BG ?
Kann mir da jemand helfen
Primärkassen BaWü 4 Jahre
VdEK 1 Jahr
BG 4 Jahre
D.h. AOK ,BKK, IKK und BG haben alle 4 Jahre?
Nur Vdek 1 Jahr?
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Heuberger schrieb:
Danke Tempelritter.
D.h. AOK ,BKK, IKK und BG haben alle 4 Jahre?
Nur Vdek 1 Jahr?
Danke Tempelritter.
D.h. AOK ,BKK, IKK und BG haben alle 4 Jahre?
Nur Vdek 1 Jahr?
In BaWü ja
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Tempelritter schrieb:
Heuberger schrieb am 3.9.19 18:13:
Danke Tempelritter.
D.h. AOK ,BKK, IKK und BG haben alle 4 Jahre?
Nur Vdek 1 Jahr?
In BaWü ja
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Für eure informativen Antwort en wären wir dankbar :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes:
Der IKS gehört zur Prüfpflicht siehe BSG Urteil. Ruf einfach mal die IKK in Bielefeld an.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Dankeschön schon mal für die schnelle Auskunft :kissing_closed_eyes:
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don schrieb:
Laut Urteil vom Bundessozialgericht B 1 KR 4/09 R ist das eben nicht so!
Laut Urteil vom Bundessozialgericht B 1 KR 4/09 R ist das eben nicht so!
Ich bin grad mental überfordert, kannst Du mir in kurzen Worten den Kern des Urteils erläutern und zu was die Knappschaft hier verdonnert wurde, neben dem, dass Ihre Prüfliste anscheinend für nichtig.erklärt.wurde ?
Merci
ali
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ali schrieb:
don schrieb am 9.9.19 16:30:
Laut Urteil vom Bundessozialgericht B 1 KR 4/09 R ist das eben nicht so!
Ich bin grad mental überfordert, kannst Du mir in kurzen Worten den Kern des Urteils erläutern und zu was die Knappschaft hier verdonnert wurde, neben dem, dass Ihre Prüfliste anscheinend für nichtig.erklärt.wurde ?
Merci
ali
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don schrieb:
Das Gericht hat geurteilt, dass eine Verordnung lediglich den Mindestvorraussetzungen gemäß §6 III des Rahmenvertrags erfüllen muss. Eine Kürzung aufgrund eines falsch ausgestellten IKS ist laut diesem Urteil nicht zulässig!
Das Gericht hat geurteilt, dass eine Verordnung lediglich den Mindestvorraussetzungen gemäß §6 III des Rahmenvertrags erfüllen muss. Eine Kürzung aufgrund eines falsch ausgestellten IKS ist laut diesem Urteil nicht zulässig!
Super DANKE !, KollegInnen, lest Ihr das ? Einseitige Prüfideen und “Prüflisten“ der Kassen sind mit Vorsicht zu geniessen. Man muß sich nicht alles bieten lassen.
Wenn die Knappschaft sowas nochmal probiert wird s teuer für sie....
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ali schrieb:
don schrieb am 9.9.19 17:01:
Das Gericht hat geurteilt, dass eine Verordnung lediglich den Mindestvorraussetzungen gemäß §6 III des Rahmenvertrags erfüllen muss. Eine Kürzung aufgrund eines falsch ausgestellten IKS ist laut diesem Urteil nicht zulässig!
Super DANKE !, KollegInnen, lest Ihr das ? Einseitige Prüfideen und “Prüflisten“ der Kassen sind mit Vorsicht zu geniessen. Man muß sich nicht alles bieten lassen.
Wenn die Knappschaft sowas nochmal probiert wird s teuer für sie....
Laut Urteil vom Bundessozialgericht B 1 KR 4/09 R ist das eben nicht so!
Du hast das Urteil ganz gelesen? Vollständig und plausibel? Und den Verweis aus den RV auf die HMR.
Speziell zum IKS ist mir nur eine Einzelfallentscheidung von einem Ergo Kollegen bekannt.
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Tempelritter schrieb:
don schrieb am 9.9.19 16:30:
Laut Urteil vom Bundessozialgericht B 1 KR 4/09 R ist das eben nicht so!
Du hast das Urteil ganz gelesen? Vollständig und plausibel? Und den Verweis aus den RV auf die HMR.
Speziell zum IKS ist mir nur eine Einzelfallentscheidung von einem Ergo Kollegen bekannt.
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Tempelritter schrieb:
BG kannst du nicht retten, die setzen jetzt immer mehr ab wenn Fristen und Frequenzen nicht eingehalten werden.
Der IKS gehört zur Prüfpflicht siehe BSG Urteil. Ruf einfach mal die IKK in Bielefeld an.
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Welche BG hat denn Emmendingen beauftragt ?
das würd mich auch mal interessieren. die haben doch normalerweise ihre eigene verwaltung dafür :unamused:
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Alex Moro schrieb:
ali schrieb am 2.9.19 20:15:
Welche BG hat denn Emmendingen beauftragt ?
das würd mich auch mal interessieren. die haben doch normalerweise ihre eigene verwaltung dafür :unamused:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
lieber Ali,lieber Alex,die BG war die KUVB =kommunale Unfallversicherung Bau :confused:Pat. ist bei der Strassenmeisterei der Stadt beschäftigt und zog sich dabei damals den Unfall zu :hushed:
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ali schrieb:
Welche BG hat denn Emmendingen beauftragt ?
....Sollte Ihre Krankenkasse die Kosten nicht bezahlen, zahle ich die Kosten.
:clap:
gruß manfred
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manfred schrieb:
Wir machen bei jedem Rezept einen schriftlichen Vertrag mit dem Patient.
....Sollte Ihre Krankenkasse die Kosten nicht bezahlen, zahle ich die Kosten.
:clap:
gruß manfred
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