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sind für die neuen Beihilfesätze das Ausstellungsdatum oder die Behandlungsdaten relevant?
Ich würde mich über eine kurze Antwort freuen! Schon jetzt vielen Dank!
Maria
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Problem beschreiben
Maria schrieb:
Hallo zusammen,
sind für die neuen Beihilfesätze das Ausstellungsdatum oder die Behandlungsdaten relevant?
Ich würde mich über eine kurze Antwort freuen! Schon jetzt vielen Dank!
Maria
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Maria
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Maria schrieb:
Vielen Dank!
Maria
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therapeutin schrieb:
Behandlungsdatum
behandelt Ihr och so alte Rezepte?
Oder will einer nicht bezahlen?
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a schubart schrieb:
Und eigentlich sind nur relevant was im Behandlungsvertrag . Da sollte klar stehen das es für Rezepte mit Ausstellungsdatum ab .... gilt. Rest interessiert dann eigentlich nicht.
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JRK schrieb:
Das war aber, glaub ich, nicht gefragt. Es geht um die Beihilfesätze, s.o.
Es kam halt ein Patient mit einem Rezept vom letzten Jahr.
Und bevor es Diskussionen gibt, habe ich mal gefragt....
Viele Grüße
Maria
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Maria schrieb:
Danke für eure Beiträge.
Es kam halt ein Patient mit einem Rezept vom letzten Jahr.
Und bevor es Diskussionen gibt, habe ich mal gefragt....
Viele Grüße
Maria
Zudem kann sie argumentieren,dass nicht mehr sicher war, ob nach so langer Zeit überhaupt noch Behandlungsbedarf bestanden hat.
Warum holt sich der Privatpatient nicht einfach ein neues Rezept - das stellt doch überhaupt kein Problem dar ......
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Bernie schrieb:
Es kann aber dann sein, dass die Beihilfe das Rezept nicht mehr akzeptiert. Sie kann sich hier - und das tut sie auch öfters - auf die analoge Anwendung von privaten Apothekenrezepten berufen. Hier ist die Gültigkeitsdauer bei 3 Monaten ab Ausstellungsdatum. Wobei hier die Erstattungsfrist sogar noch kürzer ist (ich meine 1 Monat oder so)
Zudem kann sie argumentieren,dass nicht mehr sicher war, ob nach so langer Zeit überhaupt noch Behandlungsbedarf bestanden hat.
Warum holt sich der Privatpatient nicht einfach ein neues Rezept - das stellt doch überhaupt kein Problem dar ......
Danke für eure Beiträge.
Es kam halt ein Patient mit einem Rezept vom letzten Jahr.
Und bevor es Diskussionen gibt, habe ich mal gefragt....
Viele Grüße
Maria
In dem Fall würde ich mich ganz entspannt zurücklehnen und sich den Patienten ggf. allein mit seinen Kostenträgern auseinandersetzen lassen. Du hast den Behandlungsvertrag mit Deinem Patienten und nicht mit dessen Kostenträger, brauchst Dich daher auch nicht in deren Abrechnungsgepflogenheiten auskennen. Der Patient erwartet von Dir, dass Du ihn mit einem derart alten Rezept behandelst. Demzufolge darfst Du auch damit rechnen, dass er Dir den geschuldeten Honorarbetrag für die Behandlung bezahlt, unabhängig davon, was sein Kostenträger zahlt oder nicht zahlt. In den 27 Jahren meiner Selbständigkeit habe ich es allerdings noch nicht erlebt, dass eine PKV oder Beihilfestelle aufgrund des Rezeptalters nicht gezahlt hätte.
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MikeL schrieb:
Maria schrieb am 22.8.19 14:22:
Danke für eure Beiträge.
Es kam halt ein Patient mit einem Rezept vom letzten Jahr.
Und bevor es Diskussionen gibt, habe ich mal gefragt....
Viele Grüße
Maria
In dem Fall würde ich mich ganz entspannt zurücklehnen und sich den Patienten ggf. allein mit seinen Kostenträgern auseinandersetzen lassen. Du hast den Behandlungsvertrag mit Deinem Patienten und nicht mit dessen Kostenträger, brauchst Dich daher auch nicht in deren Abrechnungsgepflogenheiten auskennen. Der Patient erwartet von Dir, dass Du ihn mit einem derart alten Rezept behandelst. Demzufolge darfst Du auch damit rechnen, dass er Dir den geschuldeten Honorarbetrag für die Behandlung bezahlt, unabhängig davon, was sein Kostenträger zahlt oder nicht zahlt. In den 27 Jahren meiner Selbständigkeit habe ich es allerdings noch nicht erlebt, dass eine PKV oder Beihilfestelle aufgrund des Rezeptalters nicht gezahlt hätte.
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Andreas Bock schrieb:
Die sind doch schon am 1.1.2019 geändert worden.
behandelt Ihr och so alte Rezepte?
Oder will einer nicht bezahlen?
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