Neu eröffnete Praxis am
Walter-Schreiber-Platz in Steglitz
sucht einen/eine
Physiotherapeut/-in
zu Mitte Mai 2024 oder nach
Absprache
Es sind vier schöne und große
Behandlungsräume vorhanden.
Der Schwerpunkt der Praxis liegt
auf KG und Manueller Therapie,
sowie osteopathischen Techniken
Es ist sowohl Teilzeit als auch
Vollzeit möglich, die Arbeitszeit
ist flexibel abzusprechen.
Keine Wochenendarbeit, außer es
wird ausdrücklich von dir
gewünscht.
Wir arbeiten grundsätzlich im...
Walter-Schreiber-Platz in Steglitz
sucht einen/eine
Physiotherapeut/-in
zu Mitte Mai 2024 oder nach
Absprache
Es sind vier schöne und große
Behandlungsräume vorhanden.
Der Schwerpunkt der Praxis liegt
auf KG und Manueller Therapie,
sowie osteopathischen Techniken
Es ist sowohl Teilzeit als auch
Vollzeit möglich, die Arbeitszeit
ist flexibel abzusprechen.
Keine Wochenendarbeit, außer es
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ich habe einen Patienten mit Erstattungstarif bei der TK.
Wie muß die Verordnung aussehen und wie muß meine Rechnung aussehen, damit der Patient die Erstattung bekommt?
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AndreasH schrieb:
Hallo,
ich habe einen Patienten mit Erstattungstarif bei der TK.
Wie muß die Verordnung aussehen und wie muß meine Rechnung aussehen, damit der Patient die Erstattung bekommt?
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regiologo schrieb:
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USpre schrieb:
Das sollte wohl der Patient mit seiner Versicherung selber klären!
Deine Rechnung enthält alles was eine Rechnung so enthalten sollte, idealerweise auch dein IK damit die SoFAs beruhigt sind weil die Behandlung in einer IK-haltenden Praxis erbracht wurde ;)
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Papa Alpaka schrieb:
Als Verordnung reicht das "Privat"-Blatt des Arztes, ein wenig einfacher ist es für alle Beteiligten wenn die handelsüblichen GKV-Formulare verwendet werden und ihr euch einigermaßen an der HMR orientiert.
Deine Rechnung enthält alles was eine Rechnung so enthalten sollte, idealerweise auch dein IK damit die SoFAs beruhigt sind weil die Behandlung in einer IK-haltenden Praxis erbracht wurde ;)
Hallo,
ich habe einen Patienten mit Erstattungstarif bei der TK.
Wie muß die Verordnung aussehen und wie muß meine Rechnung aussehen, damit der Patient die Erstattung bekommt?
Ich habe solche Pat. die kommen mit Privat RZ und bekommen dementsprechend eine Rechnung. Erstattet wird der Kassensatz.
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Tempelritter schrieb:
AndreasH schrieb am 3.10.19 17:07:
Hallo,
ich habe einen Patienten mit Erstattungstarif bei der TK.
Wie muß die Verordnung aussehen und wie muß meine Rechnung aussehen, damit der Patient die Erstattung bekommt?
Ich habe solche Pat. die kommen mit Privat RZ und bekommen dementsprechend eine Rechnung. Erstattet wird der Kassensatz.
Wie muß die Verordnung aussehen und wie muß meine Rechnung aussehen, damit der Patient die Erstattung bekommt?
Hallo Andreas,
die Rechnung muss beinhalten:
Name und Adresse der Praxis
Steuernummer
Rechnungsdatum
Rechnungsnummer
Rechnungsbetrag
Leistung (z.B. 10 x KG à 30 Euro)
Behandlungsdaten
Zahlungsziel mit Datum
Die voranstehenden Leistungen sind Umsatzsteuerfrei gem. §4 Nr. 14 UStG
Kontoverbindung
Gruß von Monique (dies bitte nicht mit drauf auf die Rechnung :wink:)
PS: Die TKK erstattet den normalen GKV-Betrag, abzüglich 5% bis max. 25 Euro Verwaltungsgebühr.
PPS: Kopie der ärztlichen Verordnung für Deine Unterlagen (einfacherweise auf die Rückseite Deines Rechnungsdoppels)
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Auf der ärztlichen Verordnung muss eine Diagnose stehen und eine Therapie (10 x MT oder 10 x KG...) verordnet sein.
Darf ich gerade fragen, warum Du das hier fragst?
Bist Du AN? Bist Du selbständig?
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Sorry, eben vergessen:
Auf der ärztlichen Verordnung muss eine Diagnose stehen und eine Therapie (10 x MT oder 10 x KG...) verordnet sein.
Darf ich gerade fragen, warum Du das hier fragst?
Bist Du AN? Bist Du selbständig?
Gruß von Monique
Wie muß die Verordnung aussehen und wie muß meine Rechnung aussehen, damit der Patient die Erstattung bekommt?
Hallo Andreas,
die Rechnung muss beinhalten:
Name und Adresse der Praxis
Steuernummer
Rechnungsdatum
Rechnungsnummer
Rechnungsbetrag
Leistung (z.B. 10 x KG à 30 Euro)
Behandlungsdaten
Zahlungsziel mit Datum
Die voranstehenden Leistungen sind Umsatzsteuerfrei gem. §4 Nr. 14 UStG
Kontoverbindung
Gruß von Monique (dies bitte nicht mit drauf auf die Rechnung :wink:)
PS: Die TKK erstattet den normalen GKV-Betrag, abzüglich 5% bis max. 25 Euro Verwaltungsgebühr.
PPS: Kopie der ärztlichen Verordnung für Deine Unterlagen (einfacherweise auf die Rückseite Deines Rechnungsdoppels)
--- Steuernummer ist Pflicht ? Wieso?
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physiobogen schrieb:
M0nique schrieb am 3.10.19 19:17:
AndreasH schrieb am 3.10.19 17:07: Hallo, ich habe einen Patienten mit Erstattungstarif bei der TK.
Wie muß die Verordnung aussehen und wie muß meine Rechnung aussehen, damit der Patient die Erstattung bekommt?
Hallo Andreas,
die Rechnung muss beinhalten:
Name und Adresse der Praxis
Steuernummer
Rechnungsdatum
Rechnungsnummer
Rechnungsbetrag
Leistung (z.B. 10 x KG à 30 Euro)
Behandlungsdaten
Zahlungsziel mit Datum
Die voranstehenden Leistungen sind Umsatzsteuerfrei gem. §4 Nr. 14 UStG
Kontoverbindung
Gruß von Monique (dies bitte nicht mit drauf auf die Rechnung :wink:)
PS: Die TKK erstattet den normalen GKV-Betrag, abzüglich 5% bis max. 25 Euro Verwaltungsgebühr.
PPS: Kopie der ärztlichen Verordnung für Deine Unterlagen (einfacherweise auf die Rückseite Deines Rechnungsdoppels)
--- Steuernummer ist Pflicht ? Wieso?
mfg hgb :blush:
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hgb schrieb:
Alle Rechnungen, auch die ohne Umsatzsteuer müssen schon seit längerem die Steuernummer des Betriebs ausweisen.
mfg hgb :blush:
Alle Rechnungen, auch die ohne Umsatzsteuer müssen schon seit längerem die Steuernummer des Betriebs ausweisen.
...bzw die Steuernummer des Praxisinhabers.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
hgb schrieb am 4.10.19 12:58:
Alle Rechnungen, auch die ohne Umsatzsteuer müssen schon seit längerem die Steuernummer des Betriebs ausweisen.
...bzw die Steuernummer des Praxisinhabers.
Gruß von Monique
ich wusste gar nicht dass es so einen Tarif gibt. Ist man dann an die GKV Sätze gebunden oder kann man die Privat Preise nehmen?
Danke!
Gruß
Sonam
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Sonam schrieb:
Hallo zusammen,
ich wusste gar nicht dass es so einen Tarif gibt. Ist man dann an die GKV Sätze gebunden oder kann man die Privat Preise nehmen?
Danke!
Gruß
Sonam
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USpre schrieb:
Hängt davon ab, wir schnell du den Patienten wieder los werden möchtest!
Hallo zusammen,
ich wusste gar nicht dass es so einen Tarif gibt. Ist man dann an die GKV Sätze gebunden oder kann man die Privat Preise nehmen?
Danke!
Gruß
Sonam
Lass mich um diese Uhrzeit lügen, SGB V §13. Du kannst gegenüber deiner GKV erklären, für einen Teilbereich oder alle Leistungen in Vorleistung zu gehen und die Rechnungen erstattet zu bekommen.
Der Leistungserbringer rechnet direkt mit dir zu den vereinbarten Konditionen ab, die GKV erstattet dir die Kosten im üblichen Rahmen abzgl. bis zu 10% Verwaltungskosten.
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Papa Alpaka schrieb:
Sonam schrieb am 4.10.19 21:01:
Hallo zusammen,
ich wusste gar nicht dass es so einen Tarif gibt. Ist man dann an die GKV Sätze gebunden oder kann man die Privat Preise nehmen?
Danke!
Gruß
Sonam
Lass mich um diese Uhrzeit lügen, SGB V §13. Du kannst gegenüber deiner GKV erklären, für einen Teilbereich oder alle Leistungen in Vorleistung zu gehen und die Rechnungen erstattet zu bekommen.
Der Leistungserbringer rechnet direkt mit dir zu den vereinbarten Konditionen ab, die GKV erstattet dir die Kosten im üblichen Rahmen abzgl. bis zu 10% Verwaltungskosten.
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AndreasH schrieb:
Du kannst deine Preise nehmen. Schließlich nehmen die Ärzte auch den 2,3 fachen Satz. Das ist ja schließlich das Prinzip. Du bist gesetzlich versichert, nimmst aber private Leistungen in Anspruch. Daher sind die Patienten, die sich so versichern auch bereit mehr zu bezahlen.
Dein Vergleich ist schief! Die GOÄ stammt aus 1996 und ist 1:1 in Euro umgerechnet worden. Kennst Du sonst einen Beruf, der mit Löhnen aus 1996 arbeitet? Genau das führt dazu, daß immer mehr Technik und IGEL gemacht wird, um die Kosten für die Praxis zu erwirtschaften. Eine symptombezogene Untersuchnug nach GOÄ Zi. 5 kostete zum einfachen Satz (für bestimmte Fälle) 9,12 DM, mit dem 2,3 -fachen Satz 20,98DM = 10,73€. Da kenne ich PT-Praxen, die für diesen Preis nicht arbeiten würden.
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
Hallo Andreas,
Dein Vergleich ist schief! Die GOÄ stammt aus 1996 und ist 1:1 in Euro umgerechnet worden. Kennst Du sonst einen Beruf, der mit Löhnen aus 1996 arbeitet? Genau das führt dazu, daß immer mehr Technik und IGEL gemacht wird, um die Kosten für die Praxis zu erwirtschaften. Eine symptombezogene Untersuchnug nach GOÄ Zi. 5 kostete zum einfachen Satz (für bestimmte Fälle) 9,12 DM, mit dem 2,3 -fachen Satz 20,98DM = 10,73€. Da kenne ich PT-Praxen, die für diesen Preis nicht arbeiten würden.
mfg hgb :wink:
(1) Die Krankenkasse darf anstelle der Sach- oder Dienstleistung (§ 2 Abs. 2) Kosten nur erstatten, soweit es dieses oder das Neunte Buch vorsieht.
(2) Versicherte können anstelle der Sach- oder Dienstleistungen Kostenerstattung wählen. Hierüber haben sie ihre Krankenkasse vor Inanspruchnahme der Leistung in Kenntnis zu setzen. Der Leistungserbringer hat die Versicherten vor Inanspruchnahme der Leistung darüber zu informieren, dass Kosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, von dem Versicherten zu tragen sind. Eine Einschränkung der Wahl auf [einzelne Leistungsbereiche] ist möglich. [...] Anspruch auf Erstattung besteht höchstens in Höhe der Vergütung, die die Krankenkasse bei Erbringung als Sachleistung zu tragen hätte. [...] Sie kann dabei Abschläge vom Erstattungsbetrag für Verwaltungskosten in Höhe von höchstens 5 Prozent in Abzug bringen. [...]
-> § 13 SGB V Kostenerstattung
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Papa Alpaka schrieb:
§13 SGB V Kostenerstattung
(1) Die Krankenkasse darf anstelle der Sach- oder Dienstleistung (§ 2 Abs. 2) Kosten nur erstatten, soweit es dieses oder das Neunte Buch vorsieht.
(2) Versicherte können anstelle der Sach- oder Dienstleistungen Kostenerstattung wählen. Hierüber haben sie ihre Krankenkasse vor Inanspruchnahme der Leistung in Kenntnis zu setzen. Der Leistungserbringer hat die Versicherten vor Inanspruchnahme der Leistung darüber zu informieren, dass Kosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, von dem Versicherten zu tragen sind. Eine Einschränkung der Wahl auf [einzelne Leistungsbereiche] ist möglich. [...] Anspruch auf Erstattung besteht höchstens in Höhe der Vergütung, die die Krankenkasse bei Erbringung als Sachleistung zu tragen hätte. [...] Sie kann dabei Abschläge vom Erstattungsbetrag für Verwaltungskosten in Höhe von höchstens 5 Prozent in Abzug bringen. [...]
-> § 13 SGB V Kostenerstattung
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Sonam schrieb:
Vielen Dank für die Antworten!!! :clap:
bravo und ein großes Lob an Dich!
Du hast nur eine einzige Frage gestellt und Dich dann für die Antworten bedankt. Das gibt es hier (leider) nur selten.
@AndreasH
Du bekommst 6 nette und hilfreiche Antworten auf Deine Frage und was kommt von Dir: Kein Dank.
Statt dessen: "Du kannst deine Preise nehmen. Schließlich nehmen die Ärzte auch den 2,3 fachen Satz". :point_up:
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
@Sonam
bravo und ein großes Lob an Dich!
Du hast nur eine einzige Frage gestellt und Dich dann für die Antworten bedankt. Das gibt es hier (leider) nur selten.
@AndreasH
Du bekommst 6 nette und hilfreiche Antworten auf Deine Frage und was kommt von Dir: Kein Dank.
Statt dessen: "Du kannst deine Preise nehmen. Schließlich nehmen die Ärzte auch den 2,3 fachen Satz". :point_up:
Gruß von Monique
Hallo zusammen,
ich wusste gar nicht dass es so einen Tarif gibt. Ist man dann an die GKV Sätze gebunden oder kann man die Privat Preise nehmen?
Danke!
Gruß
Sonam
Du kannst deinen PKV Preis nehmen. Die GKV erstattet die GKV Preise, ist ein Ehepartner z.B. beihilfeberechtigt erstattet diese auch einen Teil.
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Tempelritter schrieb:
Sonam schrieb am 4.10.19 21:01:
Hallo zusammen,
ich wusste gar nicht dass es so einen Tarif gibt. Ist man dann an die GKV Sätze gebunden oder kann man die Privat Preise nehmen?
Danke!
Gruß
Sonam
Du kannst deinen PKV Preis nehmen. Die GKV erstattet die GKV Preise, ist ein Ehepartner z.B. beihilfeberechtigt erstattet diese auch einen Teil.
was ist ein PKV Preis?
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
@Tempelritter,
was ist ein PKV Preis?
Gruß von Monique
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Tempelritter schrieb:
Damit meine ich den Preis, den Sonam für seine Privatpatienten kalkuliert hat.
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M0nique schrieb:
AndreasH schrieb am 3.10.19 17:07: Hallo, ich habe einen Patienten mit Erstattungstarif bei der TK.
Wie muß die Verordnung aussehen und wie muß meine Rechnung aussehen, damit der Patient die Erstattung bekommt?
Hallo Andreas,
die Rechnung muss beinhalten:
Name und Adresse der Praxis
Steuernummer
Rechnungsdatum
Rechnungsnummer
Rechnungsbetrag
Leistung (z.B. 10 x KG à 30 Euro)
Behandlungsdaten
Zahlungsziel mit Datum
Die voranstehenden Leistungen sind Umsatzsteuerfrei gem. §4 Nr. 14 UStG
Kontoverbindung
Gruß von Monique (dies bitte nicht mit drauf auf die Rechnung :wink:)
PS: Die TKK erstattet den normalen GKV-Betrag, abzüglich 5% bis max. 25 Euro Verwaltungsgebühr.
PPS: Kopie der ärztlichen Verordnung für Deine Unterlagen (einfacherweise auf die Rückseite Deines Rechnungsdoppels)
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