Stellenausschreibung
Der Helgoland Tourismus-Service
sucht für das Kur- und
Physiotherapiezentrum Helgoland ab
sofort für die Stelle
„Physiotherapeut“ alternativ
eine*n
Masseur*in / medizinische*n
Bademeister*in (m/w/d)
Die Stelle kann als saisonale oder
unbefristete Stelle besetzt werden.
Es handelt sich um eine
Vollzeitstelle (39,0 Std.), welche
grundsätzlich in zwei
Teilzeitstellen teilbar ist.
Ihre Aufgabengebiete in unserem
engagierten Physiotherapie-Team
sind sehr abwechslungsre...
Der Helgoland Tourismus-Service
sucht für das Kur- und
Physiotherapiezentrum Helgoland ab
sofort für die Stelle
„Physiotherapeut“ alternativ
eine*n
Masseur*in / medizinische*n
Bademeister*in (m/w/d)
Die Stelle kann als saisonale oder
unbefristete Stelle besetzt werden.
Es handelt sich um eine
Vollzeitstelle (39,0 Std.), welche
grundsätzlich in zwei
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sind sehr abwechslungsre...
Wünsche euch allen noch eine schöne Vor-Weihnachts-Zeit!
Anmo
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Problem beschreiben
Anmo schrieb:
Hallo zusammen. Ich habe eine "berufsrechtliche" Frage: eine Aerobic-Instuktorin gibt an der hiesigen FBS einen Kurs "Gezielte Gymnastik". In der Ausschreibung steht u.a. "unter fachlicher Anleitung werden gezielte krankengymnastische Übungen durchgeführt" und anschließend die Erkrankenungen für welche diese Gymnastik gut sein soll, z.B. Scheuermann, Osteoporose, Bandscheibenvorfall,.... Nur mal interessehalber: ist das in statthaft wenn jemand ohne Physio zu sein damit wirbt?
Wünsche euch allen noch eine schöne Vor-Weihnachts-Zeit!
Anmo
Hast du einen Namen zur Hand? Mein Justiziar möchte gerade die Grenzen eines aktuellen rechtskräftigen [s]Urteils[/s]Beschlusses des LG Hamburg austesten :D
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Bernie schrieb:
Welches Urteil meinst Du? Um was ging es?
In der Zusammenfassung: Unschuldsvermutung bedeutet im Urheberrecht nicht viel, wer einen Link auf eine fremde Website publiziert muss vorher ausreichend aussagekräftige Nachforschungen angestellt haben das die dort publizierten Inhalte keinerlei Urheberrechte verletzen. Alles klar soweit?
Bislang durfte ich davon ausgehen, das sich mein Gegenüber an geltendes Recht hält. Meine Nachbarn, er Physiotherapeut und sie Kindergärtnerin (sorry, Fachkraft für Erziehung/Kind) fahren plötzlich beide Porsche? Ok, vielleicht haben sie geerbt oder im Lotto gewonnen. Egal, solange keine eindeutigen Anzeichen auf Illegalität existieren: Ich muss zu ihren Gunsten annehmen das alles in Ordnung ist.
Im konkret beschlossenen Fall, "Links im Internet" durfte ich einen Link auf Google setzen und davon ausgehen, dort würden nur ausreichend lizenzierte Inhalte veröffentlicht. Keineswegs durfte ich pauschal annehmen das dort gegen Lizenzbestimmungen verstoßen wird und erst recht nicht durfte ich das behaupten!
Noch konkreter: Das Bild im beschlossenen Fall steht unter einer CC-Lizenz, die eine bestimmte Attribution verlangt. Ich könnte also herausfinden, dass das Bild unter dieser Lizenz frei verfügbar ist, und womöglich könnte ich auch als Laie in urheberrechtlichen Belangen erkennen, dass dieser Lizenz nicht hinreichend entsprochen wurde. Warum aber soll ich annehmen, dass der Fotograf dem Betreiber der Webseite nicht eine andere Lizenz verkauft hat, denn genau das ist natürlich jederzeit möglich? Ich dürfte also keineswegs hingehen und behaupten, der Betreiber der Webseite würde unlizenziertes Material verwenden - das kann alleine der Urheberrechtsinhaber feststellen. Ich kann das bestenfalls vermuten. Einen Auskunftsanspruch gegen den Webseitenbetreiber habe ich außerdem nicht, auch nicht gegenüber dem Urheber, so dass es keinen Weg gibt, der mir garantiert, herauszufinden, ob hier dem Urheberrecht entsprochen wird oder nicht.
Dennoch wird mir nun verboten, einen Link darauf zu setzen, und zwar, weil ich gezwungen werde, anzunehmen, dass der Webseitenbetreiber gegen Gesetze verstößt, was ich irgendwie unterstützen oder gutheißen würde, wenn ich da leichtfertig verlinken würde. Ich darf nur noch dann verlinken, wenn ich mir vollständig sicher sein kann, dass es auf der verlinkten Webseite keine Gesetzesverstöße gibt... was schier unmöglich ist, alleine schon angesichts der Vielfalt an denkbaren Gesetzesverstößen.
Zudem darf ich keineswegs annehmen, dass der Rechtsstaat funktioniert und entsprechende Rechtsverstöße auf der Webseite, die ich verlinken will, irgendwann mal abgestellt werden, so dass die Webseite früher oder später wieder vollständig legitim wäre, nein, ich muss annehmen, dass dort fortwährend und ungehindert gegen geltendes Recht verstoßen wird.
Ich werde gezwungen, grundsätzlich und pauschal anzunehmen, dass andere Bürger ungestört gegen geltende Gesetze verstoßen, auch dann, wenn ich keine eindeutigen Anzeichen dafür habe. Keineswegs habe ich aber dadurch das Recht zu behaupten, dieser Bürger würde gegen das Gesetz verstoßen - das wäre ja im Zweifel eine strafbare Verleumdung.
Ich muss es also annehmen, geradezu als gegeben voraussetzen, und muss mich so verhalten, als wäre er ein Gesetzesbrecher, darf das aber keinesfalls laut sagen.
Letztlich ist es die gerichtlich verfügte Einführung von verschwörungstheoretischen Sichtweisen in den Alltag der Menschen. Alle um mich rum verstoßen immer und grundsätzlich gegen das geltende Recht, das muss ich annehmen, auch und gerade, wenn ich das nicht sofort bemerke, denn die tun das ja nicht offensichtlich, sondern subversiv, und deshalb muss ich mich rein prophylaktisch so verhalten, als wäre es so und mich absichern nach allen Seiten, denn es gibt keinen legitimen Grund mehr, anzunehmen, irgendjemand würde sich noch an die Gesetze halten. Misstrauen ist oberste Bürgerpflicht.
Ich will mein Recht zurückhaben, anzunehmen, dass die anderen sich regelmäßig an die Gesetze halten. Ich will weiterhin darauf vertrauen dürfen, dass die meisten Menschen sich selbstverständlich gesetzeskonform verhalten. Ich will das Gefühl der Sicherheit nicht aufgeben, das ein funktionierender Rechtsstaat ermöglicht, der Rechtsverstöße ahndet und abstellt, während er dem Bürger die Möglichkeit lässt, anderen zu vertrauen. Ich will nicht, dass es als naiv und leichtfertig, geradezu fahrlässig betrachtet wird, wenn man sich weigert, anderen pauschal zu unterstellen, sie würden Gesetze brechen. Ich will nicht allem und jedem misstrauen müssen, weil der Rechtsstaat sich außerstande sieht, Rechtsverstöße abzustellen - und stattdessen den Bürger verpflichtet, potentielle Rechtsbrecher (also alle anderen - und sogar sich selbst) zu meiden.
Eine Gesellschaft, die auf Misstrauen basiert, kann und darf nicht das Ziel sein.
[1] Link
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Papa Alpaka schrieb:
Sorry, war bloß ein Beschluss vom 18.11.2016, Az. 310 O 402/16 [1]
In der Zusammenfassung: Unschuldsvermutung bedeutet im Urheberrecht nicht viel, wer einen Link auf eine fremde Website publiziert muss vorher ausreichend aussagekräftige Nachforschungen angestellt haben das die dort publizierten Inhalte keinerlei Urheberrechte verletzen. Alles klar soweit?
Bislang durfte ich davon ausgehen, das sich mein Gegenüber an geltendes Recht hält. Meine Nachbarn, er Physiotherapeut und sie Kindergärtnerin (sorry, Fachkraft für Erziehung/Kind) fahren plötzlich beide Porsche? Ok, vielleicht haben sie geerbt oder im Lotto gewonnen. Egal, solange keine eindeutigen Anzeichen auf Illegalität existieren: Ich muss zu ihren Gunsten annehmen das alles in Ordnung ist.
Im konkret beschlossenen Fall, "Links im Internet" durfte ich einen Link auf Google setzen und davon ausgehen, dort würden nur ausreichend lizenzierte Inhalte veröffentlicht. Keineswegs durfte ich pauschal annehmen das dort gegen Lizenzbestimmungen verstoßen wird und erst recht nicht durfte ich das behaupten!
Noch konkreter: Das Bild im beschlossenen Fall steht unter einer CC-Lizenz, die eine bestimmte Attribution verlangt. Ich könnte also herausfinden, dass das Bild unter dieser Lizenz frei verfügbar ist, und womöglich könnte ich auch als Laie in urheberrechtlichen Belangen erkennen, dass dieser Lizenz nicht hinreichend entsprochen wurde. Warum aber soll ich annehmen, dass der Fotograf dem Betreiber der Webseite nicht eine andere Lizenz verkauft hat, denn genau das ist natürlich jederzeit möglich? Ich dürfte also keineswegs hingehen und behaupten, der Betreiber der Webseite würde unlizenziertes Material verwenden - das kann alleine der Urheberrechtsinhaber feststellen. Ich kann das bestenfalls vermuten. Einen Auskunftsanspruch gegen den Webseitenbetreiber habe ich außerdem nicht, auch nicht gegenüber dem Urheber, so dass es keinen Weg gibt, der mir garantiert, herauszufinden, ob hier dem Urheberrecht entsprochen wird oder nicht.
Dennoch wird mir nun verboten, einen Link darauf zu setzen, und zwar, weil ich gezwungen werde, anzunehmen, dass der Webseitenbetreiber gegen Gesetze verstößt, was ich irgendwie unterstützen oder gutheißen würde, wenn ich da leichtfertig verlinken würde. Ich darf nur noch dann verlinken, wenn ich mir vollständig sicher sein kann, dass es auf der verlinkten Webseite keine Gesetzesverstöße gibt... was schier unmöglich ist, alleine schon angesichts der Vielfalt an denkbaren Gesetzesverstößen.
Zudem darf ich keineswegs annehmen, dass der Rechtsstaat funktioniert und entsprechende Rechtsverstöße auf der Webseite, die ich verlinken will, irgendwann mal abgestellt werden, so dass die Webseite früher oder später wieder vollständig legitim wäre, nein, ich muss annehmen, dass dort fortwährend und ungehindert gegen geltendes Recht verstoßen wird.
Ich werde gezwungen, grundsätzlich und pauschal anzunehmen, dass andere Bürger ungestört gegen geltende Gesetze verstoßen, auch dann, wenn ich keine eindeutigen Anzeichen dafür habe. Keineswegs habe ich aber dadurch das Recht zu behaupten, dieser Bürger würde gegen das Gesetz verstoßen - das wäre ja im Zweifel eine strafbare Verleumdung.
Ich muss es also annehmen, geradezu als gegeben voraussetzen, und muss mich so verhalten, als wäre er ein Gesetzesbrecher, darf das aber keinesfalls laut sagen.
Letztlich ist es die gerichtlich verfügte Einführung von verschwörungstheoretischen Sichtweisen in den Alltag der Menschen. Alle um mich rum verstoßen immer und grundsätzlich gegen das geltende Recht, das muss ich annehmen, auch und gerade, wenn ich das nicht sofort bemerke, denn die tun das ja nicht offensichtlich, sondern subversiv, und deshalb muss ich mich rein prophylaktisch so verhalten, als wäre es so und mich absichern nach allen Seiten, denn es gibt keinen legitimen Grund mehr, anzunehmen, irgendjemand würde sich noch an die Gesetze halten. Misstrauen ist oberste Bürgerpflicht.
Ich will mein Recht zurückhaben, anzunehmen, dass die anderen sich regelmäßig an die Gesetze halten. Ich will weiterhin darauf vertrauen dürfen, dass die meisten Menschen sich selbstverständlich gesetzeskonform verhalten. Ich will das Gefühl der Sicherheit nicht aufgeben, das ein funktionierender Rechtsstaat ermöglicht, der Rechtsverstöße ahndet und abstellt, während er dem Bürger die Möglichkeit lässt, anderen zu vertrauen. Ich will nicht, dass es als naiv und leichtfertig, geradezu fahrlässig betrachtet wird, wenn man sich weigert, anderen pauschal zu unterstellen, sie würden Gesetze brechen. Ich will nicht allem und jedem misstrauen müssen, weil der Rechtsstaat sich außerstande sieht, Rechtsverstöße abzustellen - und stattdessen den Bürger verpflichtet, potentielle Rechtsbrecher (also alle anderen - und sogar sich selbst) zu meiden.
Eine Gesellschaft, die auf Misstrauen basiert, kann und darf nicht das Ziel sein.
[1] Link
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Papa Alpaka schrieb:
...nun hab ich ein klein wenig an der Frage vorbeigeschossen, oder? :D
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RoFo schrieb:
Hast du nen Bruder mit Namen webpt?
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limone schrieb:
:stuck_out_tongue: *schmeiß mich wech* :yum:
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Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
Nach aktuellem Stand der Rechtsprechung: Die betroffene VHS (ich nehme an du bist mit den Fingern verrutscht?) muss sich vergewissert haben nicht gegen geltendes Recht verstoßen zu haben, insbesondere die Qualifikation der Instruktorin als auch den Inhalt der Werbung geprüft zu haben.
Hast du einen Namen zur Hand? Mein Justiziar möchte gerade die Grenzen eines aktuellen rechtskräftigen [s]Urteils[/s]Beschlusses des LG Hamburg austesten :D
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Problem beschreiben
manfred schrieb:
Als Info FBS gibt es = Familien-Bildungs-Stätte
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