Wir suchen eine Kollegin oder einen
Kollegen zur Verstärkung unseres
Teams. Die Praxis ist
Inhabergeführt und nicht Teil
einer Kette. Unsere Patienten sind
international und wir arbeiten
orthopädisch, chirurgisch,
neurologisch und pädiatrisch.
Durch dieses weite Spektrum wird
es nicht langweilig. Wir arbeiten
seit vielen Jahren auf einem sehr
hohen Niveau und nehmen die
Anliegen der Patienten sehr ernst.
Die Stimmung im Team ist
großartig. Auf der Webseite
www.praxis-hardtke.de finde...
Kollegen zur Verstärkung unseres
Teams. Die Praxis ist
Inhabergeführt und nicht Teil
einer Kette. Unsere Patienten sind
international und wir arbeiten
orthopädisch, chirurgisch,
neurologisch und pädiatrisch.
Durch dieses weite Spektrum wird
es nicht langweilig. Wir arbeiten
seit vielen Jahren auf einem sehr
hohen Niveau und nehmen die
Anliegen der Patienten sehr ernst.
Die Stimmung im Team ist
großartig. Auf der Webseite
www.praxis-hardtke.de finde...
Bis jetzt war ich von der Rentenversicherung befreit, da meine Angestellte über 450 Euro bekommen hat.
Da ich nur noch etwa 10 Jahre arbeite, muss ich jetzt Rentenversicherungsbeitrag zahlen. Von diesem eingezahlten Beiträgen kommt doch später weniger Rente raus als eingezahlt.
Wie kann ich diese Pflicht umgehen? Ich will keine Angestellten mehr einstellen. Hat jemand einen Rat?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Tom32 schrieb:
Ich bin ab Januar ohne Angestellte alleine in meiner Praxis tätig.
Bis jetzt war ich von der Rentenversicherung befreit, da meine Angestellte über 450 Euro bekommen hat.
Da ich nur noch etwa 10 Jahre arbeite, muss ich jetzt Rentenversicherungsbeitrag zahlen. Von diesem eingezahlten Beiträgen kommt doch später weniger Rente raus als eingezahlt.
Wie kann ich diese Pflicht umgehen? Ich will keine Angestellten mehr einstellen. Hat jemand einen Rat?
Gefällt mir
Ich bin mir nicht sicher, aber muss der Lohn für AN nicht nur über 450,00€ sein um von der Rentenversicherungspflicht befreit zu werden.
Das könnte dann z.B. 250€ für die Reinigungskraft und 250€ für deine Frau für Büroarbeit und sonstige Tätigkeiten für die Praxis sein.
Viel Glück
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Fuzziguzzi schrieb:
Frag mal bei deinem Steuerberater nach, der kann sicher helfen.
Ich bin mir nicht sicher, aber muss der Lohn für AN nicht nur über 450,00€ sein um von der Rentenversicherungspflicht befreit zu werden.
Das könnte dann z.B. 250€ für die Reinigungskraft und 250€ für deine Frau für Büroarbeit und sonstige Tätigkeiten für die Praxis sein.
Viel Glück
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
viento schrieb:
Ja, 450,01 Euro.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
RoFo schrieb:
Wenn du keine versicherungspflichtigen AN mehr willst, du aber als Selbständiger auch keine Beiträge leisten willst, bleibt dir nur das Angestelltenverhältnis.
oder nur noch den allergrößten Teil als HP arbeiten ( falls vorhanden ) , denn bei dieser Tätigkeit besteht keine Rentenversicherungspflicht
LG
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Ruhrpottvelosoph schrieb:
Kann dich nicht eventuell deine Frau, Mutter/Vater etc.in der Praxis unterstützen? Die 450,01 bliebe dann in der Familie :wink:
oder nur noch den allergrößten Teil als HP arbeiten ( falls vorhanden ) , denn bei dieser Tätigkeit besteht keine Rentenversicherungspflicht
LG
Ich bin ab Januar ohne Angestellte alleine in meiner Praxis tätig.
Bis jetzt war ich von der Rentenversicherung befreit, da meine Angestellte über 450 Euro bekommen hat.
Da ich nur noch etwa 10 Jahre arbeite, muss ich jetzt Rentenversicherungsbeitrag zahlen. Von diesem eingezahlten Beiträgen kommt doch später weniger Rente raus als eingezahlt.
Wie kann ich diese Pflicht umgehen? Ich will keine Angestellten mehr einstellen. Hat jemand einen Rat?
Eine gesetzliche Rentenversicherung beruht auf dem Gedanken der Solidarität.
Stirbst du kurz nachdem du Rentner wurdest, bekommen deine Erben deine „überschüssigen“ Beiträge auch nicht ausgezahlt.
Wirst du 120 Jahre alt hat es sich „gelohnt“.
Wenn man aufgrund seiner persönlichen Arbeitsverhältnisse in die Rentenkasse einzahlen muss , ist das eine Pflicht die man eben hat und fertig!
Angestellte und Arbeiter können sich dem auch nicht durch irgendwelche Tricksereien entziehen.
Das ist eben auch eine Frage der Ethik und Moral!
Edit: Satzzeichen
Gefällt mir
Ich bin ab Januar ohne Angestellte alleine in meiner Praxis tätig.
Bis jetzt war ich von der Rentenversicherung befreit, da meine Angestellte über 450 Euro bekommen hat.
Da ich nur noch etwa 10 Jahre arbeite, muss ich jetzt Rentenversicherungsbeitrag zahlen. Von diesem eingezahlten Beiträgen kommt doch später weniger Rente raus als eingezahlt.
Wie kann ich diese Pflicht umgehen? Ich will keine Angestellten mehr einstellen. Hat jemand einen Rat?
Eine gesetzliche Rentenversicherung beruht auf dem Gedanken der Solidarität.
Stirbst du kurz nachdem du Rentner wurdest, bekommen deine Erben deine „überschüssigen“ Beiträge auch nicht ausgezahlt.
Wirst du 120 Jahre alt hat es sich „gelohnt“.
Wenn man aufgrund seiner persönlichen Arbeitsverhältnisse in die Rentenkasse einzahlen muss , ist das eine Pflicht die man eben hat und fertig!
Das ist eben auch eine Frage der Ethik und Moral!
[...]
Das Ding nennt sich im allgemeinen Sprachgebrauch "Generationenvertrag" und hat absolut nix damit zu tun, ob sich das lohnt oder nicht - alle Rentenbeitragszahler die "jetzt" einbezahlen, bezahlen damit die Renten die "jetzt" ausbezahlt werden. Wenn ich in ca. 40 Jahren das gesetzliche Rentenalter erreiche zahlen die Beitragszahler von 2056 meine Rente; absolut unabhängig von dem, was ich heute einbezahlt habe (nein, nicht ganz. Meine Einzahlungen werden in Rentenpunkte umgerechnet die 2056 in faktische Rentenansprüche in D-Mark, Euro oder was-auch-immer umgerechnet werden).
Das System funktioniert fundamental anders als eine kapitalgedeckte Rente die ich, politisch gewollt, neben dem gesetzlichen Rentenanspruch aufbaue - meine Kapitalerträge und was ich damit mache interessieren nur die jeweils lokal zuständigen Steuerbehörden, gemäß internationaler Abkommen aber nicht das deutsche Finanzamt. Zumindest bis zu dem Zeitpunkt, an dem ich die Gelder in die EU zurückhole und davon mein Leben bestreite, "dann" kommen Steuerbehörden und Sozialversicherungsträger und wollen ihren Anteil von meinem Einkommen abhaben. Ob sich das "lohnt" oder nicht? Hängt ganz davon ab ob und in welchem Zustand ich meine Lebenserwartung ausschöpfe, es kann sein das mir in fünf Minuten der Himmel auf den Kopp fällt und ich sehr viel geiler gelebt hätte, hätte ich mich die ganze letzte Woche nochmal anständig besoffen statt irgendwelche sozialen Heldentaten zu vollbringen... ;)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
mbone schrieb am 23.12.19 11:47:
Tom32 schrieb am 22.12.19 22:09:
Ich bin ab Januar ohne Angestellte alleine in meiner Praxis tätig.
Bis jetzt war ich von der Rentenversicherung befreit, da meine Angestellte über 450 Euro bekommen hat.
Da ich nur noch etwa 10 Jahre arbeite, muss ich jetzt Rentenversicherungsbeitrag zahlen. Von diesem eingezahlten Beiträgen kommt doch später weniger Rente raus als eingezahlt.
Wie kann ich diese Pflicht umgehen? Ich will keine Angestellten mehr einstellen. Hat jemand einen Rat?
Eine gesetzliche Rentenversicherung beruht auf dem Gedanken der Solidarität.
Stirbst du kurz nachdem du Rentner wurdest, bekommen deine Erben deine „überschüssigen“ Beiträge auch nicht ausgezahlt.
Wirst du 120 Jahre alt hat es sich „gelohnt“.
Wenn man aufgrund seiner persönlichen Arbeitsverhältnisse in die Rentenkasse einzahlen muss , ist das eine Pflicht die man eben hat und fertig!
Das ist eben auch eine Frage der Ethik und Moral!
[...]
Das Ding nennt sich im allgemeinen Sprachgebrauch "Generationenvertrag" und hat absolut nix damit zu tun, ob sich das lohnt oder nicht - alle Rentenbeitragszahler die "jetzt" einbezahlen, bezahlen damit die Renten die "jetzt" ausbezahlt werden. Wenn ich in ca. 40 Jahren das gesetzliche Rentenalter erreiche zahlen die Beitragszahler von 2056 meine Rente; absolut unabhängig von dem, was ich heute einbezahlt habe (nein, nicht ganz. Meine Einzahlungen werden in Rentenpunkte umgerechnet die 2056 in faktische Rentenansprüche in D-Mark, Euro oder was-auch-immer umgerechnet werden).
Das System funktioniert fundamental anders als eine kapitalgedeckte Rente die ich, politisch gewollt, neben dem gesetzlichen Rentenanspruch aufbaue - meine Kapitalerträge und was ich damit mache interessieren nur die jeweils lokal zuständigen Steuerbehörden, gemäß internationaler Abkommen aber nicht das deutsche Finanzamt. Zumindest bis zu dem Zeitpunkt, an dem ich die Gelder in die EU zurückhole und davon mein Leben bestreite, "dann" kommen Steuerbehörden und Sozialversicherungsträger und wollen ihren Anteil von meinem Einkommen abhaben. Ob sich das "lohnt" oder nicht? Hängt ganz davon ab ob und in welchem Zustand ich meine Lebenserwartung ausschöpfe, es kann sein das mir in fünf Minuten der Himmel auf den Kopp fällt und ich sehr viel geiler gelebt hätte, hätte ich mich die ganze letzte Woche nochmal anständig besoffen statt irgendwelche sozialen Heldentaten zu vollbringen... ;)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Faulsack schrieb:
:clap:
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
mbone schrieb:
Tom32 schrieb am 22.12.19 22:09:
Ich bin ab Januar ohne Angestellte alleine in meiner Praxis tätig.
Bis jetzt war ich von der Rentenversicherung befreit, da meine Angestellte über 450 Euro bekommen hat.
Da ich nur noch etwa 10 Jahre arbeite, muss ich jetzt Rentenversicherungsbeitrag zahlen. Von diesem eingezahlten Beiträgen kommt doch später weniger Rente raus als eingezahlt.
Wie kann ich diese Pflicht umgehen? Ich will keine Angestellten mehr einstellen. Hat jemand einen Rat?
Eine gesetzliche Rentenversicherung beruht auf dem Gedanken der Solidarität.
Stirbst du kurz nachdem du Rentner wurdest, bekommen deine Erben deine „überschüssigen“ Beiträge auch nicht ausgezahlt.
Wirst du 120 Jahre alt hat es sich „gelohnt“.
Wenn man aufgrund seiner persönlichen Arbeitsverhältnisse in die Rentenkasse einzahlen muss , ist das eine Pflicht die man eben hat und fertig!
Angestellte und Arbeiter können sich dem auch nicht durch irgendwelche Tricksereien entziehen.
Das ist eben auch eine Frage der Ethik und Moral!
Edit: Satzzeichen
Würde jemand angemeldet werden entstünden dir zwangsweise diese Kosten. Also mal hier unabhängig davon ob die angemeldete Person überhaupt etwas an Lohn/ Gehalt tatsächlich erhält. Oder überhaupt bei dir etwas leistet.
Dieser angemeldeten Person werden somit die entsprechenden RV- Zeiten vollständig gut geschrieben, also volle Beitragsmonate geleistet. Allerdings wird dieser Person auch der EUR- 451 Bruttolohn als Einkommen zugerechnet, was vielen regelrecht egal ist, denn sie sind froh einen regulären Versichertenstatus inne zu haben. Z.B. vielerlei unendlich problembehaftete Ausländerrechtsverhältnisse ( dürfen nicht arbeiten und Einkommen erzielen- haben aber trotzdem die Pflicht eine KV/ RV nach zu weisen bzw. benötigen Anrechnungszeiten ).
Unwenige Leute zahlten diese EUR 185 sogar gern, denn die sehr sehr häufigen sonstig Schwarzarbeitstätigen legalisierten sich sozusagen zumindest rudimentär.
Ob nun mit Familienangehörigen oder sonstige Konstruktionen durchdacht werden
- AG sind nicht verpflichtet die Arbeitsleistung abzurufen
- viele " 100- Schwarzarbeiterselbstständige " suchen regelrecht jemanden dem sie alle enstehenden Kosten selbstredend ersetzen
Beträfe es " die polnische Reinigungskraft ", welche nicht einmal 1 x im Monat vorbei kommt, erhielte diese dann auch noch das deutsche Kindergeld. Nach Antrag natürlich auch das deutsche Wohngeld- dort wo sie sich anmeldet natürlich auch keine GEZ mehr für diesen Haushalt.
Die Solidargemeinschaft ist nun einmal eine Solidargemeinschaft. Und wie moralische Vorschreiber- und das gegenüber PT, welche von der Solidargemeinschaft mit Füßen getreten wurden und werden schon erwähnten: das ist eine Frage der Solidarität der Solidargemeinschaft - um die Fragestellung nicht zu beantworten die Moralkeule schwingen. Die moralischen Ermahnungen/ Hinweise helfen in der Sache allerdings nicht weiter.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
webpt schrieb:
Berechnet auf eine EUR 451- Kraft fallen ungefähr EUR 185 Gesamtbeiträge an ( U1,U2, Lohnbescheinigungserstellung, BG, Haftpflicht sozusagen pauschal geschätzt ).
Würde jemand angemeldet werden entstünden dir zwangsweise diese Kosten. Also mal hier unabhängig davon ob die angemeldete Person überhaupt etwas an Lohn/ Gehalt tatsächlich erhält. Oder überhaupt bei dir etwas leistet.
Dieser angemeldeten Person werden somit die entsprechenden RV- Zeiten vollständig gut geschrieben, also volle Beitragsmonate geleistet. Allerdings wird dieser Person auch der EUR- 451 Bruttolohn als Einkommen zugerechnet, was vielen regelrecht egal ist, denn sie sind froh einen regulären Versichertenstatus inne zu haben. Z.B. vielerlei unendlich problembehaftete Ausländerrechtsverhältnisse ( dürfen nicht arbeiten und Einkommen erzielen- haben aber trotzdem die Pflicht eine KV/ RV nach zu weisen bzw. benötigen Anrechnungszeiten ).
Unwenige Leute zahlten diese EUR 185 sogar gern, denn die sehr sehr häufigen sonstig Schwarzarbeitstätigen legalisierten sich sozusagen zumindest rudimentär.
Ob nun mit Familienangehörigen oder sonstige Konstruktionen durchdacht werden
- AG sind nicht verpflichtet die Arbeitsleistung abzurufen
- viele " 100- Schwarzarbeiterselbstständige " suchen regelrecht jemanden dem sie alle enstehenden Kosten selbstredend ersetzen
Beträfe es " die polnische Reinigungskraft ", welche nicht einmal 1 x im Monat vorbei kommt, erhielte diese dann auch noch das deutsche Kindergeld. Nach Antrag natürlich auch das deutsche Wohngeld- dort wo sie sich anmeldet natürlich auch keine GEZ mehr für diesen Haushalt.
Die Solidargemeinschaft ist nun einmal eine Solidargemeinschaft. Und wie moralische Vorschreiber- und das gegenüber PT, welche von der Solidargemeinschaft mit Füßen getreten wurden und werden schon erwähnten: das ist eine Frage der Solidarität der Solidargemeinschaft - um die Fragestellung nicht zu beantworten die Moralkeule schwingen. Die moralischen Ermahnungen/ Hinweise helfen in der Sache allerdings nicht weiter.
Gefällt mir
Einen Freien Mitarbeiter kann man nicht einstellen, schon gar nicht für einen bestimmten Lohn.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Eberhard schrieb:
"( glaube auch freier Mitarbeiter) für 451 € "eingestellt".
Einen Freien Mitarbeiter kann man nicht einstellen, schon gar nicht für einen bestimmten Lohn.
"( glaube auch freier Mitarbeiter) für 451 € "eingestellt".
Einen Freien Mitarbeiter kann man nicht einstellen, schon gar nicht für einen bestimmten Lohn.
Man kann beides sein, freier Mitarbeiter und WOANDERS sich pro forma anstellen lassen als 451€ Kraft, für was auch immer. Und das haben die beiden Kollegen so gemacht, sich gegenseitig, als 451€ Kraft angestellt. Und ansonsten sind sie selbständige Physios. Das geht.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
physiobogen schrieb:
Eberhard schrieb am 1.1.20 08:31:
"( glaube auch freier Mitarbeiter) für 451 € "eingestellt".
Einen Freien Mitarbeiter kann man nicht einstellen, schon gar nicht für einen bestimmten Lohn.
Man kann beides sein, freier Mitarbeiter und WOANDERS sich pro forma anstellen lassen als 451€ Kraft, für was auch immer. Und das haben die beiden Kollegen so gemacht, sich gegenseitig, als 451€ Kraft angestellt. Und ansonsten sind sie selbständige Physios. Das geht.
Ich habe aber nur geschrieben, dass man einen Freien Mitarbeiter nicht "anstellen" kann. Das ist ja wohl unbestritten.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Eberhard schrieb:
Sicherlich gibt es die tollsten Konstruktionen, deren Rechssicherheit noch vor einem Sozialgericht abzuklären wäre.
Ich habe aber nur geschrieben, dass man einen Freien Mitarbeiter nicht "anstellen" kann. Das ist ja wohl unbestritten.
"( glaube auch freier Mitarbeiter) für 451 € "eingestellt".
Einen Freien Mitarbeiter kann man nicht einstellen, schon gar nicht für einen bestimmten Lohn.
Man kann beides sein, freier Mitarbeiter und WOANDERS sich pro forma anstellen lassen als 451€ Kraft, für was auch immer. Und das haben die beiden Kollegen so gemacht, sich gegenseitig, als 451€ Kraft angestellt. Und ansonsten sind sie selbständige Physios. Das geht.
...die Sicherheit dieser Konstruktion beruht darauf, das Kleinst- und Einzelunternehmer nach Plan alle 53 Jahre für eine Betriebsprüfung vorgesehen sind. Etwa auf dem gleichen Niveau als würde ich meine Frau einstellen um möglichst viele abgabenfreie Arbeitgeberleistungen abgeben zu können...
(und dann noch die persönliche Altersvorsorge vernachlässigen und sich später darüber beschweren das man pleite ist :D)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
physiobogen schrieb am 1.1.20 23:01:
Eberhard schrieb am 1.1.20 08:31:
"( glaube auch freier Mitarbeiter) für 451 € "eingestellt".
Einen Freien Mitarbeiter kann man nicht einstellen, schon gar nicht für einen bestimmten Lohn.
Man kann beides sein, freier Mitarbeiter und WOANDERS sich pro forma anstellen lassen als 451€ Kraft, für was auch immer. Und das haben die beiden Kollegen so gemacht, sich gegenseitig, als 451€ Kraft angestellt. Und ansonsten sind sie selbständige Physios. Das geht.
...die Sicherheit dieser Konstruktion beruht darauf, das Kleinst- und Einzelunternehmer nach Plan alle 53 Jahre für eine Betriebsprüfung vorgesehen sind. Etwa auf dem gleichen Niveau als würde ich meine Frau einstellen um möglichst viele abgabenfreie Arbeitgeberleistungen abgeben zu können...
(und dann noch die persönliche Altersvorsorge vernachlässigen und sich später darüber beschweren das man pleite ist :D)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
eim schrieb:
oder du selbst verdienst nicht mehr als bei einem Minijob also 450 @ Dann braucst du selber auch nichts zahlen.Aber dass solls wohl nicht sein
Oder meinst du es umgekehrt, das man einen Angestellten nicht zum freien Mitarbeiter machen kann- zumindest nicht so mal schnell problemlos ( wobei selbst diese Zeiten längst vorbei sind- das geht alles ).
Wenn 2 sich gegenseitig anstellen und sonst jeweils selbstständig sind dann darf man aus meiner Sicht audrücklich davon ausgehen, das die es genau ausdrücklich so machen. Es sich also um keine lapidare Flitzideehandhabung handelt. Wenn die Höhe auch noch ausgerechnet EUR 451 lautet spricht dies zusätzlich Bände, einerseits für die wohldurchdachte Handhabung andererseits für die Zulässigkeit bei nicht überlagernden gleichen Aufgaben/ Tätigkeiten.
Beide sind in allen SV- Zweigen somit voll dabei. Das die RV- Beiträge sich nicht wirklich dazu eignen das Wort Altersvorsorge in Zusammenhang zu bringen dürfte sonnenklar sein. RV- Beiträge auf z.B. EUR 3000 bezogen lassen die resultierende Rente sehr sehr nahe der Sozialhilfe/ Grundsicherung liegen. Also jemand der nicht 45 Jahre lang " auf EUR 3000 " RV zahlte erhält das Gleiche Ergebnis.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
webpt schrieb:
Weshalb kann man einen freien Mitarbeiter nicht " anstellen " ?
Oder meinst du es umgekehrt, das man einen Angestellten nicht zum freien Mitarbeiter machen kann- zumindest nicht so mal schnell problemlos ( wobei selbst diese Zeiten längst vorbei sind- das geht alles ).
Wenn 2 sich gegenseitig anstellen und sonst jeweils selbstständig sind dann darf man aus meiner Sicht audrücklich davon ausgehen, das die es genau ausdrücklich so machen. Es sich also um keine lapidare Flitzideehandhabung handelt. Wenn die Höhe auch noch ausgerechnet EUR 451 lautet spricht dies zusätzlich Bände, einerseits für die wohldurchdachte Handhabung andererseits für die Zulässigkeit bei nicht überlagernden gleichen Aufgaben/ Tätigkeiten.
Beide sind in allen SV- Zweigen somit voll dabei. Das die RV- Beiträge sich nicht wirklich dazu eignen das Wort Altersvorsorge in Zusammenhang zu bringen dürfte sonnenklar sein. RV- Beiträge auf z.B. EUR 3000 bezogen lassen die resultierende Rente sehr sehr nahe der Sozialhilfe/ Grundsicherung liegen. Also jemand der nicht 45 Jahre lang " auf EUR 3000 " RV zahlte erhält das Gleiche Ergebnis.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
physiobogen schrieb:
Ich kenne einen Selbständigen Physio, der hat einen Kollegen ( glaube auch freier Mitarbeiter) für 451 € "eingestellt". Und dieser Physio, hat Wiederrum, den ersten bei sich pro forma als 451€ Kraft. Anscheinen rentiert es sich.
Mein Profilbild bearbeiten