Wir suchen für unser
alteingesessenes, (26 Jahre)
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Physiotherapie, Ergotherapie und
Neurofeedback) in
Bochum-Wattenscheid, ab sofort oder
später eine
Physiotherapeutin/Physiotherapeuten
in Teilzeit und/oder Vollzeit.
Berufserfahrung wäre schön, aber
nicht zwingend notwendig. Eine
adäquate Einarbeitungszeit und ein
angenehmes Arbeitsklima sind bei
uns selbstverständlich! Deutlich
überdurchschnittliche Bezahlung,
flexible Zeiteinteilung sind bei
uns selbs...
alteingesessenes, (26 Jahre)
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Physiotherapie, Ergotherapie und
Neurofeedback) in
Bochum-Wattenscheid, ab sofort oder
später eine
Physiotherapeutin/Physiotherapeuten
in Teilzeit und/oder Vollzeit.
Berufserfahrung wäre schön, aber
nicht zwingend notwendig. Eine
adäquate Einarbeitungszeit und ein
angenehmes Arbeitsklima sind bei
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überdurchschnittliche Bezahlung,
flexible Zeiteinteilung sind bei
uns selbs...
Ich möchte gern beim ErstKontakt 60 min für Befund und Probebehandlung einplanen- mit einem Datum.
Nur kann ich das so mit der Privaten Krankenkasse abrechnen? Oder muss ich dafür 2 Termine a 30 min abrechnen?
Danke euch
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Claudiia schrieb:
Hallo Kollegen,
Ich möchte gern beim ErstKontakt 60 min für Befund und Probebehandlung einplanen- mit einem Datum.
Nur kann ich das so mit der Privaten Krankenkasse abrechnen? Oder muss ich dafür 2 Termine a 30 min abrechnen?
Danke euch
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mbone schrieb:
Bei einem Privatrezept bzw Privatpatient gibt es keine Vorgaben bzgl Zeit oder Preis.
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Eberhard schrieb:
Du selbst rechnest mit der PKK sowieso nichts ab. Das macht dein Privatpatient und der ist auch dein Vertragspartner, mit dem du deine therapeutischen- und diagnostischen Maßnahmen besprichst.
Deine Frage zielte wohl eher darauf ab, ob die Kosten für 60 Minuten Befund/Erstbehandlung von den PKV an Deine Patienten erstattet werden.
Ich persönlich mache öfter eine ausführliche Anamnese und Befundung von 45 Minuten, die ich den Patienten extra in Rechnung stelle (Pat sind natürlich vorab informiert). In den aller meisten Fällen werden diese Kosten von den PKV nicht erstattet (auch hierüber sind die Pat vorab informiert).
Die nachfolgende Behandlung bezieht sich dann auf die ärztliche Verordnung, was von den PKV dann zu deren Sätzen erstattet wird.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Hallo Claudiia,
Deine Frage zielte wohl eher darauf ab, ob die Kosten für 60 Minuten Befund/Erstbehandlung von den PKV an Deine Patienten erstattet werden.
Ich persönlich mache öfter eine ausführliche Anamnese und Befundung von 45 Minuten, die ich den Patienten extra in Rechnung stelle (Pat sind natürlich vorab informiert). In den aller meisten Fällen werden diese Kosten von den PKV nicht erstattet (auch hierüber sind die Pat vorab informiert).
Die nachfolgende Behandlung bezieht sich dann auf die ärztliche Verordnung, was von den PKV dann zu deren Sätzen erstattet wird.
Gruß von Monique
grundsätzlich ist deine Frage (wie einige andere übrigens auch) nur zu beatworten, wenn du die Rahmenbedingungen erklärst. Bist du Logopädin, Physio, Physio mit HP oder hast du gar den gr. HP Schein. Je nach dem ändern sich deine erstattbare Abrechnungmöglichen gravierend.
Ansonsten siehe die Antwort von Eberhard
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--> DU kannst mit der PKV gar nichts abrechnen............
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Bernie schrieb:
"Nur kann ich das so mit der Privaten Krankenkasse abrechnen?
--> DU kannst mit der PKV gar nichts abrechnen............
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Udo schrieb:
Hallo Claudia,
grundsätzlich ist deine Frage (wie einige andere übrigens auch) nur zu beatworten, wenn du die Rahmenbedingungen erklärst. Bist du Logopädin, Physio, Physio mit HP oder hast du gar den gr. HP Schein. Je nach dem ändern sich deine erstattbare Abrechnungmöglichen gravierend.
Ansonsten siehe die Antwort von Eberhard
dann erübrigt sich alles und für jeden.
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olikinetik schrieb:
warum machst du deinen befund und behandlung nicht in zwei sitzungen an zwei verschieden tagen?
dann erübrigt sich alles und für jeden.
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