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ist es rechtlich möglich, den Patienten nach Beendigung der Verordnung weiter zu behandlen (KG; MT) wenn der Arzt kein Rezept mehr ausstellt (Wartezeit bis zum nächsten Rezept überbrücken) oder der Patient nicht mehr zum Arzt möchte?
Vielen Dank schon mal .
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen,
ist es rechtlich möglich, den Patienten nach Beendigung der Verordnung weiter zu behandlen (KG; MT) wenn der Arzt kein Rezept mehr ausstellt (Wartezeit bis zum nächsten Rezept überbrücken) oder der Patient nicht mehr zum Arzt möchte?
Vielen Dank schon mal .
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Bernie schrieb:
..... und es ist dann keine Leistung nach § 4 Abs. 14 (außer als HPPT)
HPPT ist die Antwort, ansonsten kannst du natürlich "präventiv" tätig werden. Vorbeugend kann man schon was machen. Präventionsvertrag unterschreiben lassen fertig. Ich würde aber nie die Begriffe KG oder MT verwenden.
...und im Fall des Falles wird die Realität geprüft, nicht die Aktenlage. "Zur Überbrückung von Wartezeiten bei bekanntem, bestehendem Problem zur Behandlung eben dieses Problemes" ist, schlicht und ergreifend, Ausübung der Heilkunde, egal was der Vertrag besagt. Obendrauf kommt dann eher noch der Versuch, eben jene Ausübung der Heilkunde zu verschleiern...
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Papa Alpaka schrieb:
idefix- schrieb am 16.10.19 13:33:
HPPT ist die Antwort, ansonsten kannst du natürlich "präventiv" tätig werden. Vorbeugend kann man schon was machen. Präventionsvertrag unterschreiben lassen fertig. Ich würde aber nie die Begriffe KG oder MT verwenden.
...und im Fall des Falles wird die Realität geprüft, nicht die Aktenlage. "Zur Überbrückung von Wartezeiten bei bekanntem, bestehendem Problem zur Behandlung eben dieses Problemes" ist, schlicht und ergreifend, Ausübung der Heilkunde, egal was der Vertrag besagt. Obendrauf kommt dann eher noch der Versuch, eben jene Ausübung der Heilkunde zu verschleiern...
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Shakespeare schrieb:
Ausübung der Heilkunde durch Physiotherapeuten findet auch dann statt, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Es ist also nicht grundsätzlich unzulässig. Was unzulässig wäre ist aufgrund einer eigenen Diagnose eigenständig Patienten im Erstkontakt zubehandeln. Im Falle einer Weiterbehandlung liegt kein Erstkontakt vor, eine ärztliche Diagnose ist vorhanden, ebenso wurde durch einen Arzt eine physiotherapeutische Behandlung als Therapie "erlaubt". Eine Weiterbehandlung ist also in den meisten Fällen nicht medizinisch kontraindiziert sondern durch wirtschaftliche Begrenzungen nicht möglich. Aus meiner Sicht ist also die Rechtslage durchaus nicht eindeutig. Ich kenne auch keinen einzigen Fall wo ein Physiotherapeut vor Gericht musste, weil er eine Behandlung weitergeführt hat. Ich sehe dann kein Problem, wenn sich Patient oder Therapeut vergewissern, dass es keine medizinische Gründe für einen Behandlungsabbruch gibt, bzw. dass es seitens des Arztes keinen Einwand für eine private Behandlung gibt.
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rotha71 schrieb:
Sehr richtig. So sehe ich das auch. :thumbsdown: :wink:
... Eine Weiterbehandlung ist also in den meisten Fällen nicht medizinisch kontraindiziert sondern durch wirtschaftliche Begrenzungen nicht möglich. ...
Würde dies so stimmen - und Sie haben nur dieses eine Argument, die Wirtschaftlichkeit genannt - wären wir am Anfang von Euthanasie. Sie werden vermutlich viele deutsche Ärzte finden, die irgendwas von Regress erzählen. Aber keinen, der eine Behandlung allein aus wirschaftlichen Erwägungen beendet. Der einzige Grund, warum Therapeuten unter bestimmten Bedingungen (u.a. exHP) "weiterbehandeln" dürfen ist der, dass es nicht explizit verboten ist. Ihre Argumentation setzt genau darauf. Dies muss allerdings dann scheitern, wenn der Therapeut die nötigen redflags nicht kennen kann. Also dürfte sich (fast) alles ausser wellness erledigt haben.
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Xela schrieb:
Shakespeare schrieb am 17.10.19 09:49:
... Eine Weiterbehandlung ist also in den meisten Fällen nicht medizinisch kontraindiziert sondern durch wirtschaftliche Begrenzungen nicht möglich. ...
Würde dies so stimmen - und Sie haben nur dieses eine Argument, die Wirtschaftlichkeit genannt - wären wir am Anfang von Euthanasie. Sie werden vermutlich viele deutsche Ärzte finden, die irgendwas von Regress erzählen. Aber keinen, der eine Behandlung allein aus wirschaftlichen Erwägungen beendet. Der einzige Grund, warum Therapeuten unter bestimmten Bedingungen (u.a. exHP) "weiterbehandeln" dürfen ist der, dass es nicht explizit verboten ist. Ihre Argumentation setzt genau darauf. Dies muss allerdings dann scheitern, wenn der Therapeut die nötigen redflags nicht kennen kann. Also dürfte sich (fast) alles ausser wellness erledigt haben.
erst einmal vielen Dank für die Informationen.
Das hat auf alle Fälle schon mal weitergeholfen. :wink:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo an Alle,
erst einmal vielen Dank für die Informationen.
Das hat auf alle Fälle schon mal weitergeholfen. :wink:
Man muss meiner Rechtsaufassung nicht folgen. Aber zeige mir einer der Kollegen bitte einen Gesetzestext oder ein höchsrichterliches Urteil, dass genau diesen speziellen Fall behandelt und zum Nachteil eines Therapeuten entschieden hat. Ja, es gilt im Rechtssystem das Prinzip, was nicht verboten ist, ist möglich, solange Gerichte da keine Klarheit schaffen. Seit es Physiotherapie gibt wird auch privat behandelt. Die Voraussetzungen habe ich genannt: Kein Erstkontakt, vorhandene ärztliche Diagnose und Betreuung, Rückversicherung von Therapeut/Patient.
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Shakespeare schrieb:
Der Begriff Wirtschaftlichkeit ist umfassend als alles gemeint, was eine "ungehemmte" Verordungsmenge begrenzen soll. Die durch den Gesetzgeber postulierte wirtschaftliche Zweckmäßigkeit beinhaltet natürlich die Budgetierung ärztlicher Leistung, aber auch die Regelfall- Menge im Heilmittelkatalog. Euthanasierung ist ein Begriff der hier nicht passt. Die Idee ist: wir können nicht das Optimum leisten sondern nur das Notwendige, wenn wir die Gesamtversorgung sicher stellen wollen. Eigeninitiative ist nicht nur gewünscht sondern sogar zwingend erforderlich, wenn man ein medizinisches Problem wirklich lösen möchte. Da ist eine o. g. Weiterbehandlung durch einen physio- Experten kein Rechtsbruch sondern der sicherste Weg. Red flags muss jeder Therapeut erkennen können. Eine ärztliche Verordnung entbindet einen nicht davon.
Man muss meiner Rechtsaufassung nicht folgen. Aber zeige mir einer der Kollegen bitte einen Gesetzestext oder ein höchsrichterliches Urteil, dass genau diesen speziellen Fall behandelt und zum Nachteil eines Therapeuten entschieden hat. Ja, es gilt im Rechtssystem das Prinzip, was nicht verboten ist, ist möglich, solange Gerichte da keine Klarheit schaffen. Seit es Physiotherapie gibt wird auch privat behandelt. Die Voraussetzungen habe ich genannt: Kein Erstkontakt, vorhandene ärztliche Diagnose und Betreuung, Rückversicherung von Therapeut/Patient.
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idefix- schrieb:
HPPT ist die Antwort, ansonsten kannst du natürlich "präventiv" tätig werden. Vorbeugend kann man schon was machen. Präventionsvertrag unterschreiben lassen fertig. Ich würde aber nie die Begriffe KG oder MT verwenden.
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Klonkrieger schrieb:
Abgesehen davon, gibt es doch immer wieder Leute,die nach abgeschlossenen KG oder Rehamaßnahmen das Zepter selber in die Hand nehmen und als Selbstzahler weitermachen. Sei es eine Massage, Bewegungs- oder Gerätetrainingsmaßnahme. Dürfte ja keine Rolle spielen und ist ja lobenswert, ja wird sogar von den Kassen und Ärzten empfohlen. Die ganze Rehasport- und Präventionssportschiene arbeitet so.
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