Was erwartet dich:
- Du kannst dich therapeutisch
selbst entfalten und individuell
arbeiten
- Moderne Praxisräume auf
insgesamt 340m"² mit 140m"²
Trainingsfläche und 5
Behandlungsräumen sowie einem
breit aufgestellten Gerätepark
- Regelmäßige Teamsitzungen,
interne Fortbildungen &
Mitarbeitergespräche
- Ein offener und kollegialer
Austausch mit Kommunikation auf
Augenhöhe
- Ansprechender Teamraum mit Couch
und umfangreicher Fachliteratur
- Praxiseigene Literatur- und
Datenbankzug...
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arbeiten
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Trainingsfläche und 5
Behandlungsräumen sowie einem
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habe bei meiner Chefin eine Gehaltserhöhung erwirkt (man kann fast schon sagen erwürgt) , nicht viel, aber nach 4,5 Jahren immerhin. Im Vertrag steht der Lohn pro Monat, der aber nicht zum ausgehandelten Stundenlohn passt. Sie rechnet mit dem Faktor 4,3. Dadurch wird der errechnete Stundenlohn zwar nur um Centbeträge niedriger, was im Jahr aber selbst bei meiner Teilzeit 114 Euro ausmacht.
Meine Frage: gibt es einen offiziellen Berechnungswert? Im Internet habe ich etwas von 4,35 gelesen, was AN freundlich aufgerundet wäre. Aber 4,3 ist doch ziemlich abgerundet.
Noch zur Info: in dem bisherigen Vertrag wurde mit 4,3 gerechnet auf meine Intervention hin, sie hätte nur mit 4 gerechnet. Später habe ich selber gemerkt, dass das rein rechnerisch auch nicht hinreicht.
Oder ist das alles nur Verhandlungssache?
Hoffe, ihr versteht, was ich meine!
Frohe Weihnachten noch!
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Ila schrieb:
Hallo,
habe bei meiner Chefin eine Gehaltserhöhung erwirkt (man kann fast schon sagen erwürgt) , nicht viel, aber nach 4,5 Jahren immerhin. Im Vertrag steht der Lohn pro Monat, der aber nicht zum ausgehandelten Stundenlohn passt. Sie rechnet mit dem Faktor 4,3. Dadurch wird der errechnete Stundenlohn zwar nur um Centbeträge niedriger, was im Jahr aber selbst bei meiner Teilzeit 114 Euro ausmacht.
Meine Frage: gibt es einen offiziellen Berechnungswert? Im Internet habe ich etwas von 4,35 gelesen, was AN freundlich aufgerundet wäre. Aber 4,3 ist doch ziemlich abgerundet.
Noch zur Info: in dem bisherigen Vertrag wurde mit 4,3 gerechnet auf meine Intervention hin, sie hätte nur mit 4 gerechnet. Später habe ich selber gemerkt, dass das rein rechnerisch auch nicht hinreicht.
Oder ist das alles nur Verhandlungssache?
Hoffe, ihr versteht, was ich meine!
Frohe Weihnachten noch!
Bei einem vertraglichen Monatsgehalt wird der, sich daraus ergebenden, Stundenlohn wie folgt errechnet:
Monatslohn x 3 (Monate) / 13 Wochen = Wochenlohn / Arbeitsstunden pro Woche = Stundenlohn
Bei einem vertraglichen Stundenlohn wird das, sich daraus ergebenden, Monatsgehalt wie folgt errechnet:
Stundenlohn x Arbeitsstunden pro Woche = Wochenlohn x 13 (Wochen) = Quartalseinkommen / 3 (Monate) = Monatsgehalt
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Ila schrieb:
Vielen Dank für die schnelle Antwort, diese letzte Rechnung habe ich auch irgendwo gesehen. Aber meine Frage ist: ist diese Rechnung bindend/gesetzlich, oder kann man als AG sagen: ich rechne ganz anders, weil ich das schon immer anders gemacht habe??
Es wird aber häufiger falsch gerechnet, weil vielen irrtümlich 4 Wochen pro Monat, sprich 12 Wochen pro Quartal annehmen. Da ein Jahr aber 52 Wochen hat und nicht 48, ist ein Quartal mit 13 Wochen zu rechnen.
Du wirst zu der Berechnung keine gesetzliche Grundlage finden (soweit mir bekannt), außer
Link und
Link
Entscheidend ist letztendlich was im Arbeitsvertrag steht; entweder ein Monatsgehalt oder eine Stundenvergütung. Dazu ist noch anzugeben, ob die Angaben sich auf dem Brutto oder Netto beziehen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Es gibt keine andere mathematisch gültige Berechnung. Im Übrigens entspricht das in etwa ein Faktor 4,33 welche auch gerne genommen wird.
Es wird aber häufiger falsch gerechnet, weil vielen irrtümlich 4 Wochen pro Monat, sprich 12 Wochen pro Quartal annehmen. Da ein Jahr aber 52 Wochen hat und nicht 48, ist ein Quartal mit 13 Wochen zu rechnen.
Du wirst zu der Berechnung keine gesetzliche Grundlage finden (soweit mir bekannt), außer
Link und
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Entscheidend ist letztendlich was im Arbeitsvertrag steht; entweder ein Monatsgehalt oder eine Stundenvergütung. Dazu ist noch anzugeben, ob die Angaben sich auf dem Brutto oder Netto beziehen.
z.B. 15 € Stundenlohn x Wochenstunden x 52 Wochen : 12 Monate
15 x 20 x 52 : 12 = 1300 € Monatslohn
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Regina Petry schrieb:
Laut Steuerberater:
z.B. 15 € Stundenlohn x Wochenstunden x 52 Wochen : 12 Monate
15 x 20 x 52 : 12 = 1300 € Monatslohn
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morpheus-06 schrieb:
20 x 4,33 x 15 = 1299€
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ali schrieb:
So...KISS...keep it simple sweethearts...
Laut Steuerberater:
z.B. 15 € Stundenlohn x Wochenstunden x 52 Wochen : 12 Monate
15 x 20 x 52 : 12 = 1300 € Monatslohn
365:7=52,14 :kissing_closed_eyes:
52,14:12=4,345
...das Fass das geöffnet wurde (4,33 oder 4,35 oder x52:12) enthält übrigens eine Lohnspanne von €6,- (€1299-€1305) wenn wir 20 Wochenstunden und einen Stundenlohn von €15 annehmen. Sorry, ich hab unterschlagen das die Berechnungen bisher auf 365 Tagen/Jahr beruhen und 365,25 nötig wären um Schaltjahre zu berücksichtigen :)
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Papa Alpaka schrieb:
Regina Petry schrieb am 26.12.16 18:49:
Laut Steuerberater:
z.B. 15 € Stundenlohn x Wochenstunden x 52 Wochen : 12 Monate
15 x 20 x 52 : 12 = 1300 € Monatslohn
365:7=52,14 :kissing_closed_eyes:
52,14:12=4,345
...das Fass das geöffnet wurde (4,33 oder 4,35 oder x52:12) enthält übrigens eine Lohnspanne von €6,- (€1299-€1305) wenn wir 20 Wochenstunden und einen Stundenlohn von €15 annehmen. Sorry, ich hab unterschlagen das die Berechnungen bisher auf 365 Tagen/Jahr beruhen und 365,25 nötig wären um Schaltjahre zu berücksichtigen :)
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Entweder wird ein Monatslohn oder ein Stundenlohn vereinbart. Beides gleichzeitig geht nicht.
Bei einem vertraglichen Monatsgehalt wird der, sich daraus ergebenden, Stundenlohn wie folgt errechnet:
Monatslohn x 3 (Monate) / 13 Wochen = Wochenlohn / Arbeitsstunden pro Woche = Stundenlohn
Bei einem vertraglichen Stundenlohn wird das, sich daraus ergebenden, Monatsgehalt wie folgt errechnet:
Stundenlohn x Arbeitsstunden pro Woche = Wochenlohn x 13 (Wochen) = Quartalseinkommen / 3 (Monate) = Monatsgehalt
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