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sehe ich es richtig daß bei Einnahmen aus dem MTT, dem Gerätetrainiing , dem Einzeltraining oder was auch immer vergleichbares immer die Umsatzsteuer auf der Rechnung mit ausgewiesen werden muß - selbst wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt?
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Klonkrieger schrieb:
Hi Freunde
sehe ich es richtig daß bei Einnahmen aus dem MTT, dem Gerätetrainiing , dem Einzeltraining oder was auch immer vergleichbares immer die Umsatzsteuer auf der Rechnung mit ausgewiesen werden muß - selbst wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt?
Gruß von Monique Es
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Papa Alpaka schrieb:
Bei vorliegender ärztlicher VO kannst du unbesorgt auf UStG Paragraph 4 Punkt 14 zurückgreifen ;)
Steht bei mir unter jeder Rechnung mit Rezept.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
"Die voranstehenden Leistungen sind Umsatzsteuerfrei gem. §4 Nr. 14 UStG"
Steht bei mir unter jeder Rechnung mit Rezept.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Behandlungen mit ärztlicher Verordnung sind immer umsatzsteuerfrei!
Gruß von Monique Es
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