Hallo wieder zusammen
Ich habe ja die Möglichkeit einen Raum neben meiner Praxis dazuzunehmen was ich auch tun werde. Der Raum ist dann direkt angeschlossen und wird, nachdem man eine Wand entfernt hat nahtlos zur jetzigen Praxis dazugehören. Genügt da ein ergänzungsschrieb zum hauptmietvertrag das man ab Datum x besagten Raum dazunimmt? Natürlich sind Miet und Nebenkosten nochmal aufgelistet aber reicht das auch?
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Ich habe ja die Möglichkeit einen Raum neben meiner Praxis dazuzunehmen was ich auch tun werde. Der Raum ist dann direkt angeschlossen und wird, nachdem man eine Wand entfernt hat nahtlos zur jetzigen Praxis dazugehören. Genügt da ein ergänzungsschrieb zum hauptmietvertrag das man ab Datum x besagten Raum dazunimmt? Natürlich sind Miet und Nebenkosten nochmal aufgelistet aber reicht das auch?
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Klonkrieger schrieb:
Hallo wieder zusammen
Ich habe ja die Möglichkeit einen Raum neben meiner Praxis dazuzunehmen was ich auch tun werde. Der Raum ist dann direkt angeschlossen und wird, nachdem man eine Wand entfernt hat nahtlos zur jetzigen Praxis dazugehören. Genügt da ein ergänzungsschrieb zum hauptmietvertrag das man ab Datum x besagten Raum dazunimmt? Natürlich sind Miet und Nebenkosten nochmal aufgelistet aber reicht das auch?
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Ich würde das genau so machen und an die entsprechende Stelle bei den Kostenträgern senden. Das sollte keine weiteren Maßnahmen notwendig machen denke ich...
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Bei mir wurde für eine vergleichbare Praxisvergrößerung auch nur ein "Nachtrag zum Mietvertrag" aufgesetzt, wo dann die gegenüber dem originalen Vertrag geänderten Bestandteile genannt werden. Alles was nicht geändert wird, bleibt dann ja weiterhin gültig.
Gruß
Nora
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Bei mir wurde für eine vergleichbare Praxisvergrößerung auch nur ein "Nachtrag zum Mietvertrag" aufgesetzt, wo dann die gegenüber dem originalen Vertrag geänderten Bestandteile genannt werden. Alles was nicht geändert wird, bleibt dann ja weiterhin gültig.
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Nora Weber schrieb:
Bei mir wurde für eine vergleichbare Praxisvergrößerung auch nur ein "Nachtrag zum Mietvertrag" aufgesetzt, wo dann die gegenüber dem originalen Vertrag geänderten Bestandteile genannt werden. Alles was nicht geändert wird, bleibt dann ja weiterhin gültig.
Gruß
Nora
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Klonkrieger schrieb:
Hallo wieder zusammen
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Nora
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Nora Weber schrieb:
Bei mir wurde für eine vergleichbare Praxisvergrößerung auch nur ein "Nachtrag zum Mietvertrag" aufgesetzt, wo dann die gegenüber dem originalen Vertrag geänderten Bestandteile genannt werden. Alles was nicht geändert wird, bleibt dann ja weiterhin gültig.
Gruß
Nora
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Klonkrieger schrieb:
Ist ja auch für die Zulassungsstelle interessant oder?
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Ja - wie don schon geschrieben hat.
Gruß
Nora
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don schrieb:
Ich würde das genau so machen und an die entsprechende Stelle bei den Kostenträgern senden. Das sollte keine weiteren Maßnahmen notwendig machen denke ich...
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