Wir stehen für die Werte:
Familie, Authentizität,
Lösungsfinder,
Leistungsorientierung, Transparenz
und Vorreiter & suchen einen
motivierten Physiotherapeuten
(m/w/d), der Spaß daran hat, im
großen Team zu arbeiten & Menschen
in Bewegung bringen möchte in
Vollzeit, Teilzeit oder auch als
Minijob.
Das erwartet Dich bei uns:
• ein unbefristeter
Arbeitsvertrag
• wir sorgen für ein hohes
Nettogehalt von" bis zu 2800€.
Das entspricht einem Bruttogehalt
von 4000€ und darüberhinau...
Familie, Authentizität,
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Das entspricht einem Bruttogehalt
von 4000€ und darüberhinau...
Könnte mir jemand sagen, wie es in der Wirklichkeit mit Wc im Praxis aussieht. Wenn ein Mitarbeiter gibt. muss man doch 2 Toiletten haben für die Kassenzulassung. Gibt es irgendwelchen Vorschriften ob die Tür 90cm breit sein müssen (Rollstuhlpatienten).
Vielen Dank !!!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
Könnte mir jemand sagen, wie es in der Wirklichkeit mit Wc im Praxis aussieht. Wenn ein Mitarbeiter gibt. muss man doch 2 Toiletten haben für die Kassenzulassung. Gibt es irgendwelchen Vorschriften ob die Tür 90cm breit sein müssen (Rollstuhlpatienten).
Vielen Dank !!!
Bezüglich Rollstuhlpatienten steht in Ziffer 8.3:
Hier steht die Formulierung "soll" für eine dringliche Empfehlung - aber keine Mindestvoraussetzung.
Für bis zu neun Mitarbeitern gilt laut Arbeitsstättenverordnung, dass eine Toilette ausreichend ist.
Ob in deinem Ort eine Bauordnung gilt, die weitere Auflagen vorgibt, ist mir nicht bekannt - aber sicher nicht üblich.
Gruß
Nora
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Bojo schrieb:
Bei uns hat die BG die 2. Toilette verlangt, eine für Pat., eine für die Mitarbeiter.
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Nora Weber schrieb:
Für die Kassenzulassung gelten die Zulassungsempfehlungen des GKV-Spitzenverbandes. Dort findet man unter der Ziffer 8.5 zur Toilette den Hinweis, dass eine "Toilette mit Handwaschbecken und Möglichkeit zur Handdesinfektion" vorhanden sein muss. Nichts von einer zweiten Toilette oder zu einer vorgegebenen Türbreite.
Die Praxis sowie im erforderlichen Umfang auch die Behandlungsräume sollen behindertengerecht zugänglich sein, um insbesondere Gehbehinderten und Behinderten im Rollstuhl einen Zugang ohne fremde Hilfe zu ermöglichen.
Bezüglich Rollstuhlpatienten steht in Ziffer 8.3:
Hier steht die Formulierung "soll" für eine dringliche Empfehlung - aber keine Mindestvoraussetzung.
Für bis zu neun Mitarbeitern gilt laut Arbeitsstättenverordnung, dass eine Toilette ausreichend ist.
Ob in deinem Ort eine Bauordnung gilt, die weitere Auflagen vorgibt, ist mir nicht bekannt - aber sicher nicht üblich.
Gruß
Nora
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Tempelritter schrieb:
Für die GKV Zulassung 1 Toi, für die BG 2 Toi, für das Bauamt noch eine barierrefreie Toi.
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