Vereinte Therapeuten - 20. Sept. 2018 auf Facebook

Kommentar zum Eckpunktepapier "Sicherung und Weiterentwicklung der Heilmittelversorgung"

>>„Dauerhaft angemessene Preise für Heilmittelleistungen ermöglichen“<<

Die Abkopplung der Grundlohnsummenbindung unbefristet über 2019 hinaus ist ein gutes Zeichen für die Branche und gibt das Signal an die Verhandelnden hier weiter aktiv zu werden und noch mehr zu fordern! Dennoch stehen viele Praxisinhaber bereits jetzt schon kurz vor dem Aus. Das Sofortprogramm von Dr. Roy Kühne und die darin enthaltene Forderung, die Vergütungen sofort um weitere notwendige 28% zu erhöhen, findet sich in diesem Eckpunktepapier nicht wieder. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und der schon jetzt nicht mehr gegebenen flächendeckenden Versorgung der Patienten, halten wir das für nicht akzeptabel. Auf der anderen Seite belaufen sich die Rücklagen der gesetzlichen Krankenkassen aktuell auf 20 Milliarden Euro. Tendenz steigend.

1,8 Milliarden Euro benötigen wir Heilmittelerbringer jetzt, um die Verdienstmöglichkeiten aller Therapeuten anzugleichen.

>>Zitat Jens Spahn: „Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen leisten einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsversorgung in Deutschland. Das muss uns als Gesellschaft mehr wert sein als bisher. Deshalb wollen wir ihre Leistung besser entlohnen, ihren Berufsalltag von Bürokratie befreien und ihnen mehr Kompetenzen geben.“<<

Die Verhandlungen sollen weiterhin durch die Verbände geführt werden. Aber nicht wie bisher, dem Eckpunktepapier nach zu urteilen, durch alle Verbände, sondern nur durch den selbsternannten "Spitzenverband" SHV. Diesem gehören aber weder die Berufsgruppen der Logopäd*innen, noch Diätassistent*innen an. Somit vertritt der SHV nicht alle Berufsgruppen der Heilmittelerbringer, soll aber für alle verhandeln? Und was ist mit den anderen Verbänden? Steht diesbezüglich das Ende der Demokratie bevor? Ist es rechtlich überhaupt haltbar, dass ein Minister eine willkürliche Gruppe benennt, die alle anderen vertreten soll? Wir denken nein!

>>Zudem soll in einer Arbeitsgruppe ein Dialogprozess mit Vertreterinnen und Vertretern von Heilmittelerbringern, Krankenkassen und Ärzteschaft organisiert werden, um gemeinsam bis Mitte 2019 unnötige bürokratische Belastungen in der Heilmittelversorgung zu identifizieren und Handlungsempfehlungen für ihren Abbau zu entwickeln.<<

Bereits 2017 wurde eine neue Software per Gesetz eingeführt, die nur noch korrekt ausgestellte Heilmittelverordnungen herausbringen sollte. Die Realität sieht, wie es viele Kolleginnen und Kollegen aus der eigenen Praxis kennen, anders aus. Wieviel ist ein Gesetz in diesem Lande noch wert? Wie kann es sein, dass etwas per Gesetz erlassen wird und es dann doch nur bruchstückweise umgesetzt wird? Müsste es nicht heißen, dass selbst wenn eine Verordnung „falsch“ ausgestellt ist, die Prüfung durch die Krankenkasse obsolet sein muss und es eigentlich keine Absetzungen mehr geben darf?

Ein weiterer Schritt soll die Einführung der Blankoverordnung sein – aber halt – nur für bestimmte Diagnosen. Wir dürfen gespannt sein, wie die Arbeitsgruppe entscheidet. Welcher Therapeut mit welchem Bildungsstand, welcher Qualifikation, welchen Voraussetzungen, wird welche Diagnose „blanko“ behandeln dürfen? Unserer Meinung nach müssen hier Leitlinien geschaffen werden. Wie sieht es im weiteren hier mit der „Budgetverantwortung“ aus? Wird diese dann auf die Therapeuten übertragen in Zukunft? Was bedeutet das? Regresse für Therapeuten möglich? Warum geht man eigentlich nicht den konsequenten Schritt, wie in allen anderen EU Ländern und strebt den direkten Zugang zu Heilmittelerbringern an? Dies würde natürlich in dem Zusammenhang eine Reformierung der Ausbildung voraussetzen.

>>Auszug Eckpunktepapier: „Bis Ende 2019 sollen Eckpunkte vorgelegt werden, die die Basis für notwendige gesetzliche Änderungen beschreiben.“<<

Mit Verlaub Herr Spahn, aber diese Zeit haben wir nicht mehr! Repräsentative Umfragen und entsprechende Studien belegen, dass bereits heute Praxisinhaber keine Rücklagen für ihre Altersvorsorge bilden können und dass sich ca. die Hälfte der in Ausbildung befindlichen Therapeuten bereits Gedanken darüber machen, nach dem Staatsexamen in einen anderen Beruf zu wechseln! Sie müssen handeln…JETZT!