54002 Funktionsanalyse und Anamnese

Leistung
Bewertung der patientenbezogenen Unterlagen.
Erhebung der ergotherapeutischen Anamnese.
Prüfung der Verwendbarkeit der vorhandenen Hilfsmittel.
Prüfung der Notwendigkeit ergotherapeutischer temporärer Schienen.
Auswahl der ergotherapeutischen Materialien und Assessmentmethoden (z.B. Tests) zur Befunderhebung.
Gespräch mit der Patientin bzw. dem Patienten und ggf. auch mit den Partnern/ Angehörigen über den individuellen Therapieplan
Abstimmung mit anderen Behandlern.

Diese Position ist nur bei Therapiebeginn im Rahmen der ersten Verordnung einmal zusätzich ohne gesonderte ärztliche Verordnung abrechenbar. Dies gilt auch dann, wenn die Patientin bzw. der Patient im Laufe einer ergotherapeutischen Maßnahme die therapeutische Praxis wechselt.