59932 Hausbesuch bei Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld

Dieser Hausbesuch ist abrechenbar, wenn im Rahmen der ergotherapeutischen Einzeltherapie eine Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld durchgeführt wird. Der Hausbesuch kann einmal pro Regelfall erbracht und abgerechnet werden und erfordert keine gesonderte ärztliche Verordnung. Ein solcher Hausbesuch kann nur nach Rücksprache mit der verordnenden Ärztin/dem verordnenden Arzt erfolgen und ist separat zu dokumentieren.