X0204 Kompressionsbandagierung einer Extremität

Definition:

Spezielle Kompressionsbandagierung im Anschluss an die manuelle Lymphdrainage und der ggf. notwendigen Bewegungstherapie zur Erhaltung und Sicherung der entödematisierenden Effekte der Behandlung.

Schädigungen/Funktionsstörungen:
schmerzlose oder schmerzhafte, zeitweise bzw. vorübergehende lymphatische/lymphostatische Schwellungen
chronisch schmerzlose oder schmerzhafte länger bestehende bzw. dauerhafte manifeste Lymphödemen mit Sekundarschäden an Haut und Unterhautgewebe (auch mit Bewegungseinschränkungen, Stauungsdermatosen)

Die Kompressionsbandagierung kommt nur in Betracht:

wenn noch keine Kompressionsbestrumpfung vorhanden ist. wenn noch eine Ödemreduktionsphase besteht.
bei komplizierten Ödemen, wenn die Kompressionsbestrumpfung allein nicht ausreicht.

Leistung:
Vorbereiten und Anlegen der Kompressionsbandage an der jeweiligen Extremität einschl. Hand bzw. Fuß (die Vergütung der Leistung gilt für jeweils eine Extremität; bei zwei oder mehr Extremitäten wird die Leistung entsprechend zusätzlich vergütet.
Beratung des Patienten

Hinweis:
Der Vergütungssatz beinhaltet die Kosten für das Polstermaterial und Trikofix. Die Kompressionsbinden werden vom Vertragsarzt gesondert verordnet.