Fachlehrerweiterbildung1 in der Manuellen Lymphdrainage
 

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1
Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung und der besseren Lesbarkeit werden Begriffe wie „Fachlehrer“ u.a. 
umfassend für die weibliche und männliche Form verwendet.

Prüfungsordnung

A) Voraussetzungen für die Teilnahme an der Fachlehrerprüfung in der Manuellen Lymphdrainage

1. Abgeschlossene Berufsausbildung als Masseur/Masseur und medizinischer Bademeister oder Physiotherapeut/Krankengymnast. 

2. Erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung in der Manuellen Lymphdrainage.

3. Im Anschluss daran eine mindestens zweijährige Berufserfahrung2 in der Anwendung dieser Therapie, davon mindestens ein Jahr in einer lymphologischen Fachklinik, einer lymphologischen Abteilung oder einer lymphologischen Schwerpunktpraxis (vgl. Anlage I zur Prüfungsordnung). Für die vorgenannten Institutionen sind mindestens 150 Patienten/Jahr oder 2000 Behandlungen/Jahr nachzuweisen.

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2
Anrechenbare Berufserfahrungszeiten: Als anrechenbare Berufserfahrungszeiten gelten therapeutische Tätigkeiten
 mit mindestens einem Umfang von 15 Wochenarbeitsstunden. 
Teilzeitbeschäftigungen werden entsprechend ihrer wöchentlichen Arbeitszeit berücksichtigt.

4. Im Anschluss daran mindestens fünf Assistenzen3 an vollständigen Weiterbildungskursen in der Manuellen Lymphdrainage von jeweils mindestens 170 Unterrichtseinheiten unter Anleitung von mindestens zwei unterschiedlichen anerkannten Fachlehrern für Manuelle Lymphdrainage (vgl. Anlage II zur Prüfungsordnung):

4.1 In einem Zeitraum von mindestens 12 Monaten sind die vorgenannten Assistenzen an vollständigen Weiterbildungskursen zu absolvieren und nachzuweisen.

4.2 Alle Assistenzen müssen erfolgreich beurteilt werden.

4.3 Während der Assistenzen müssen alle Lernziele der Weiterbildung (siehe Lehrzielkatalog) mindestens einmal erfolgreich unterrichtet werden; die schriftliche Bestätigung erfolgt durch den Lehrgangsleiter.

4.4 Ausfälle durch Urlaub oder Krankheit müssen nachgeholt werden; bei einem Ausfall von zwei Wochen oder mehr in einem Kurs verlängert sich die Assistenzzeit jeweils um einen kompletten Weiterbildungskurs.

4.5 Mit der Anmeldung zur Fachlehrerprüfung Vorlage eines dokumentierten Behandlungsverlaufes bei der Prüfungskommission.

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3
Die Assistenzen können erst nach einer zweijährigen Berufserfahrung in der Manuellen Lymphdrainage begonnen werden. 
Übergangsregelung: Assistenzen, die vor Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung begonnen wurden, werden anerkannt, 
auch wenn diese während der zweijährigen berufspraktischen Erfahrungszeit absolviert wurden.

5. Eine pädagogische Fortbildung wird empfohlen.

B) Antrag auf Zulassung zur Fachlehrerprüfung

1. Der Fachlehrer-Aspirant beantragt die Zulassung zur Fachlehrerprüfung beim Vorsitzenden der Prüfungskommission. 

2. Der Antrag ist spätestens am 15. Januar für die Fachlehrerprüfung im ersten Halbjahr bzw. am 15. Juli für die Fachlehrerprüfung im zweiten Halbjahr eines Jahres schriftlich an den Vorsitzenden der Prüfungskommission zu richten.

3. Dem Antrag sind die Nachweise über das Vorliegen der in Abschnitt A) genannten Zulassungsvoraussetzungen beizufügen.

4. Der Vorsitzende der Prüfungskommission informiert den Fachlehrer-Aspiranten über die Prüfungsbedingungen. Spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin ist dem Vorsitzenden der Prüfungskommission eine formlose, schriftliche Bestätigung vorzulegen, wonach der Fachlehrer-Aspirant die Prüfungsbedingungen zur Kenntnis genommen hat und anerkennt.

5. Sind zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht alle fachlichen Voraussetzungen erfüllt, müssen die fehlenden Unterlagen spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin beim Vorsitzenden der Prüfungskommission vorliegen; andernfalls kann der Fachlehrer-Aspirant nicht an der Prüfung teilnehmen.

6. Über die Zulassung entscheidet der Vorsitzende der Prüfungskommission in schriftlicher Form.

C) Prüfungskommission

1. Aufgabe:

Für die Organisation der Prüfungen und die Entscheidungen in Prüfungsangelegenheiten ist die Prüfungskommission zuständig. Sie achtet auf die Einhaltung der Prüfungsordnung.

2. Zusammensetzung der Prüfungskommission:

2.1 Die Prüfungskommission setzt sich aus jeweils von den Berufsverbänden VDB, VPT, ZVK, IFK und der AG Deutscher Lymphdrainage-Schulen benannten Fachlehrer für Manuelle Lymphdrainage sowie einem ärztlichen Fachlehrer zusammen.

2.2 Die Mitglieder der Prüfungskommission sowie deren Stellvertreter sind vor Prüfungsbeginn dem federführenden IKK-Bundesverband namentlich zu benennen.

2.3 Doppelnennungen sind nicht möglich.

3. Ärztlicher Fachlehrer:

Von den Berufsverbänden VPT, VDB, ZVK, IFK sowie der AG Deutscher Lymphdrainage-Schulen wird jeweils ein ärztlicher Fachlehrer vorgeschlagen. Doppelnennungen sind nicht möglich. Diese ärztlichen Fachlehrer oder deren Stellvertreter wählen aus ihrer Mitte das weitere Mitglied der Prüfungskommission und seinen Stellvertreter für jeweils zwei Jahre durch mehrheitlichen Beschluss. Dies kann auch durch eine schriftliche Abstimmung erfolgen.

4. Wahl des Vorsitzenden und seines Stellvertreters:

Die Prüfungskommission (fünf anwesende Mitglieder oder deren Stellvertreter und der ärztliche Fachlehrer oder dessen Stellvertreter) wählt aus ihrer Mitte für jeweils zwei Jahre einen Vorsitzenden und seinen Stellvertreter. Die Wahl des Vorsitzenden und seines Stellvertreters kann schriftlich erfolgen. Der Vorsitz/die Stellvertretung dauert mindestens zwei Jahre und endet frühestens mit der Neuwahl. Eine Wiederwahl ist möglich.

5. Prüfungsleitung und Beschlussfähigkeit:

5.1 Der Vorsitzende der Prüfungskommission verpflichtet die Mitglieder der Prüfungskommission zur Verschwiegenheit.

5.2 Der Vorsitzende der Prüfungskommission leitet die Fachlehrerprüfung, im Verhinderungsfall sein Stellvertreter.

5.3 Die Prüfungskommission kann nur bei Anwesenheit von mindestens 3 Mitgliedern oder deren Stellvertreter sowie des ärztlichen Fachlehrers oder seines Stellvertreters prüfen und das Prüfungsergebnis beschließen.

5.4 Beschlüsse können jeweils mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst werden. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende der Prüfungskommission.

5.5 Die Spitzenverbände der Krankenkassen können Sachverständige zu den Fachlehrerprüfungen entsenden.

D) Prüfungstermine und -orte

1. Die Fachlehrerprüfungen finden mindestens zweimal jährlich, in der Regel im Mai und im November, statt.

2. Prüfungstermin und -ort werden vom Vorsitzenden der Prüfungskommission im Einvernehmen mit den anderen Mitgliedern der Prüfungskommission festgelegt und dem Fachlehrer-Aspiranten sowie dem IKK-Bundesverband zwei Monate vorher mitgeteilt.

3. Die Prüfungen werden in einer Weiterbildungsstätte durchgeführt, in der zum Prüfungstermin ein Weiterbildungskurs in der Manuellen Lymphdrainage stattfindet.

4. Dem Fachlehrer-Aspiranten ist freigestellt, in Absprache mit der Kursleitung, während des gesamten Kurses anwesend zu sein.

E) Ziel, Inhalt und Ablauf der Fachlehrerprüfung

1. Ziel:

Ziel der Prüfung ist es festzustellen, ob der Fachlehreraspirant die für die Tätigkeit als Fachlehrer notwendigen Fachkenntnisse und Fertigkeiten in der Manuellen Lymphdrainage erworben hat und in der Lage ist, diese im theoretischen und praktischen Unterricht im Rahmen der Weiterbildung in der Manuellen Lymphdrainage selbständig und methodisch-didaktisch sinnvoll zu vermitteln.

2. Inhalte:

Die Prüfung besteht aus zwei Lehrproben und einer mündlichen Prüfung (Prüfungsteile):

  • theoretisch-praktische Lehrprobe
  • praktische Lehrprobe
  • mündliche Prüfung mit freien Fragen

2.1 Die Inhalte der Prüfung orientieren sich

  • an den theoretischen (als Orientierungshilfe dienen die Standardlehrbücher der Lymphologie) und praktischen Inhalten (Therapieaufbauten, Therapiekonzept, Kompressionstherapie etc.) der Manuellen Lymphdrainage- Weiterbildung (siehe auch Weiterbildungscurriculum in der Manuellen Lymphdrainage) sowie
  • an bereits in der Grundausbildung (Masseur, Physiotherapeut, Krankengymnast) vermittelten theoretischen Wissen (Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie, Innere Medizin etc.; als Orientierungshilfe dienen die entsprechenden Lehrbücher der Physiotherapie; insbesondere die Abschnitte Blut, Herz und Kreislauf sind naturgemäß von großer Bedeutung; Grundwissen sonstiger in der Manuellen Lymphdrainage benötigter adjuvanter Therapiemaßnahmen respektive zu Kontraindikationen physiotherapeutischer Maßnahmen).

2.2 Es wird bei den Fachlehrer-Aspiranten ein umfassendes Wissen in der Manuellen Lymphdrainage vorausgesetzt; die Prüfungsinhalte können also auch über die regulären Lerninhalte eines Weiterbildungskurses hinausgehen, müssen jedoch stets physiotherapeutische Praxisrelevanz besitzen.

2.3 Neben diesen Prüfungsinhalten werden auch die pädagogisch-didaktische Umsetzung (Zusammenarbeit mit dem Kurs, Umgang mit Rückfragen zum Unterrichtsstoff, Aufbau des Unterrichts etc.) sowie der Einsatz der erarbeiteten Lehrmittel beurteilt.

3. Durchführung:

3.1 Sind mehrere Fachlehrer-Aspiranten anwesend, entscheidet das Los über die Reihenfolge der Prüfungsteilnahme.

3.2 Die Prüfungsthemen werden durch ein Losverfahren aus einem von der Prüfungskommission zuvor erstellten Themenkatalog ermittelt.

3.3 Jede Lehrprobe dauert eine Unterrichtseinheit und erfolgt vor Teilnehmern eines Weiterbildungskurses in der Manuellen Lymphdrainage. Die anwesenden Teilnehmer der Weiterbildung dürfen wie bei einem regulären Unterricht Zwischenfragen stellen. Zwischen den einzelnen Lehrproben sollte eine Pause von mindestens 15 Minuten liegen.

3.4 Das Thema der theoretisch-praktischen Lehrprobe wird dem Fachlehrer-Aspiranten zur Vorbereitung eine Woche vor Prüfungsbeginn zugeschickt.

3.5 Der Prüfungskommission ist ein entsprechendes selbst ausgearbeitetes schriftliches Konzept der Lehrprobe (Manuskript) auszuhändigen.

3.6 Das zweite Thema erhält der Fachlehrer-Aspirant 60 Minuten vor Beginn der praktischen Lehrprobe.

3.7 Beide Lehrproben orientieren sich bezüglich der Lernziele und Lerninhalte möglichst am jeweiligen aktuellen Stundenplan der Weiterbildungsstätte, an der die Lehrprobe stattfindet (vgl. Anlage III zur Prüfungsordnung).

3.8 Im Anschluss an die beiden Lehrproben findet die aus freien Fragen bestehende mündliche Prüfung statt. Die Fragen können sich auch auf die Lehrproben (u.a. Erläuterungen zum Vorgehen) erstrecken; sie werden zuvor nicht mitgeteilt.

4. Zeitlicher Rahmen pro Fachlehrer-Aspirant:

4.1 Zwei Lehrproben à 45 Minuten, die Vorbereitungszeit vor der praktischen Lehrprobe beträgt 60 Minuten. 

4.2 Mündliche Prüfung maximal 30 Minuten je Teilnehmer

4.3 Durch Besprechungszeiten der Prüfungskommission und Pausen ergibt sich ein Zeitaufwand von vier Stunden für jeden Fachlehrer-Aspiranten. Pro Prüfungstermin können deshalb im Regelfall höchstens zwei Fachlehrer-Aspiranten geprüft werden.

5. Bewertung der Fachlehrerprüfung:

5.1 Die Fachlehrerprüfung gilt als bestanden, wenn alle Prüfungsteile mindestens mit „ausreichend“ absolviert wurden.

5.2 Zur Orientierung kann der Prüfungskommission folgende Wertigkeit der einzelnen Prüfungsinhalte dienlich sein:

  • theoretisch- praktische Lehrprobe (sog. Fachkompetenz) 30 %
  • praktische Lehrprobe (sog. Methodenkompetenz) 40 % 
  • mündliche Prüfung 20 % 
  • pädagogisch- didaktischer Aufbau und Lehrmaterial 10 %

5.3 Der Vorsitzende der Prüfungskommission teilt dem Fachlehrer-Aspiranten das Ergebnis unmittelbar im Anschluss an die Fachlehrerprüfung mit.

5.4 Wurde auf „Nicht bestanden" entschieden, sind dem Fachlehrer-Aspiranten die wesentlichen Gründe für die Entscheidung nach der Fachlehrerprüfung mündlich und auf Verlangen später schriftlich mitzuteilen.

5.5 Während der Fachlehrerprüfung wird ein Protokoll erstellt, das von allen Mitgliedern unterschrieben wird.

6. Wiederholung:

6.1 Nicht bestandene Prüfungsteile können nach schriftlicher Antragstellung einmal wiederholt werden.

6.2 Die Prüfungskommission entscheidet, ob einzelne oder alle Prüfungsteile (vgl. E), Ziffer 2) der Fachlehrerprüfung wiederholt werden müssen.

7. Rücktritt von der Fachlehrerprüfung:

7.1 Tritt ein Fachlehrer-Aspirant von der Fachlehrerprüfung zurück, so hat er die Gründe für seinen Rücktritt unverzüglich dem Vorsitzenden der Prüfungskommission schriftlich mitzuteilen. Genehmigt der Vorsitzende den Rücktritt, so gilt die Fachlehrerprüfung als nicht unternommen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn wichtige Gründe vorliegen. Im Falle einer Krankheit kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangt werden.

7.2 Wird die Genehmigung für den Rücktritt nicht erteilt oder unterlässt es der Fachlehrer-Aspirant, die Gründe für seinen Rücktritt unverzüglich mitzuteilen, so gilt die Fachlehrerprüfung als nicht bestanden. 

F) Zertifikat

Nach erfolgreich absolvierter Fachlehrerprüfung erhält der Fachlehrer-Aspirant ein Zertifikat über das erfolgreiche Bestehen (vgl. Anlage zu der Prüfungsordnung). Dieses dient den Empfehlungspartnern als Grundlage für die Aufnahme des Fachlehrers in die Anlage 1. 

G) Ungültigkeit der Fachlehrerprüfung

1. Hat der Kandidat bei einer Fachlehrerprüfung getäuscht und wird diese Tatsache erst nach Aushändigung des Zertifikats bekannt, so kann die Prüfungskommission nachträglich die Fachlehrerprüfung für nicht bestanden erklären. 

In diesem Fall ist der Fachlehrer-Aspirant verpflichtet, das Prüfungszertifikat zurückzugeben.

2. Dem Fachlehrer-Aspiranten ist vor der Entscheidung Gelegenheit zur Äußerung zu geben.

H) Inkrafttreten

Diese Prüfungsordnung tritt am 17. Januar 2005 in Kraft. 


Anlagen zur Prüfungsordnung:

Anlage I: Bestätigung der Tätigkeit als Fachtherapeut
Anlage II: Bestätigung einer Lehrassistenz
Anlage III: Kriterien zur Bewertung der Lehrproben
Anlage IV: Zertifikatsmuster

 


 

Anlage I zur Prüfungsordnung

Bestätigung der Tätigkeit in einer lymphologischen Fachklinik oder einer lymphologischen Schwerpunktpraxis

 

Frau / Herr ................................................
wohnhaft ................................................
  ................................................

war im Zeitraum vom ................................................ bis ................................................ in 
unserer Einrichtung als Manueller Lymphdrainage-Therapeut mit dem Schwerpunkt der Behandlung von lymphologischen Patienten tätig.
 

Fehlzeiten: ................................................
Wöchentliche Arbeitsstunden: ................................................
Wir bestätigen, dass an unserem Institut/unserer Klinik mindestens 150 Patienten pro Jahr oder 2000 Behandlungen pro Jahr bei Patienten mit lymphologischen Krankheitsbildern durchgeführt werden. Auf Anforderung erklären wir uns bereit, einen Nachweis mittels der Abrechnungslisten oder einer Liste der Aufnahmediagnosen vorzulegen.

 

__________________________ 
Ort, Datum, Stempel 
__________________________ 
Leiter des Institutes/der Klinik

 


Anlage II zur Prüfungsordnung

  Assistenzbescheinigung  
Frau / Herr ................................................
wohnhaft ................................................
  ................................................

hat im Zeitraum vom .....................................bis.....................................

[..] einen Basiskurs

[..] einen Therapiekurs

[..] einen vierwöchigen Gesamtkurs

(Zutreffendes bitte ankreuzen!)

in der Manuellen Lymphdrainage

mit insgesamt .......... Unterrichtseinheiten erfolgreich als Assistent absolviert.

Fehlzeiten: ................................................

Weiterbildungsträger: .............................................................................................

Kurs-Ort: ................................................

Kursleiter: ................................................

Ärztlicher Leiter: ................................................

Folgende Lehrinhalte gemäß des Katalogs der Lehrinhalte wurden von 
Frau / Herr ................................................ unterrichtet:

 

 

___________________ 
Ort, Datum, Stempel 
___________________ 
Ärztlicher Fachlehrer des Institutes
___________________ 
ML-Fachlehrer des Institutes

 


Anlage III zur Prüfungsordnung

Kriterien zur Bewertung der Lehrproben:

1. Lernziele und Lerninhalte erläutern 
(Zielsetzung in Bezug auf die Patientenbehandlung darstellen)

2. Didaktisches Vorgehen darstellen

- Motivation der Gruppe und Erhaltung der Motivation
- Anpassung an die Lernvoraussetzungen und Lernmöglichkeiten
- Wirksamkeit der Veranschaulichung
- Einbeziehen von Beiträgen der Kursteilnehmer

3. Organisation

- Vorbereitung der Unterrichtsmaterialien sowie z.B. ergänzende Darstellung am Tafelbild
- Flexibilität
- Einsatz von Medien
- Flüssigkeit des Unterrichtsverlauf

4. Soziale Interaktion („Kursklima“)

- "Lehrer - Schüler" - Verhältnis
- Unterrichtsstil - konstruktive Lernatmosphäre
- Art der Rückmeldung – Erfolgskontrolle

5. Fachspezifische Bewertung

- Inhaltliche Vermittlung der Lerninhalte (theoretisch und praktisch)
- Hinweis auf wesentliche Merkmale der Ausführung
- Eigene Körperhaltung
- Ausführung + Vorführung von Techniken
- Praktische Erfahrung
- Variabilität
- Beispiele der praktischen Anwendung

6. Bewertungsbogen (um eine objektivere Beurteilung zu ermöglichen)

Note 1 2 3 4 5 6
Lernziel 
1.
2.
3.
4.
5.
           
Gesamtnote            

    Bestanden / Nicht bestanden


Anlage IV zur Prüfungsordnung

ZERTIFIKATSMUSTER

Frau / Herr: ____________________  geboren am: ________________
Geburtsname: ___________________
 

hat entsprechend den Rahmenempfehlungen gemäß § 125 Abs. 1 SGB V die Prüfung zum

„FACHLEHRER IN DER MANUELLEN LYMPHDRAINAGE"

mit Erfolg bestanden.
 
 
 

_____________________, den ________________
(Ort)   (Datum)

Die Prüfungskommission:

 

____________________________________
Name und Unterschrift des Vorsitzenden der Prüfungskommission

 

____________________________________
Name und Unterschrift des ärztlichen Fachlehrers für ML

 

____________________________________
Name und Unterschrift des Fachlehrers für ML für den VDB

 

____________________________________
Name und Unterschrift des Fachlehrers für ML für den VPT

 

____________________________________
Name und Unterschrift des Fachlehrers für ML für den ZVK

 

____________________________________
Name und Unterschrift des Fachlehrers für ML für den IFK

 

____________________________________
Name und Unterschrift des Fachlehrers für ML für die AG DLS