Wir suchen Physios mit
Berufserfahrung und abgeschlossener
MT-Fortbildung (oder kurz davor)
Ab Ende April eröffnen wir eine
Physiotherapiepraxis in Bogenhausen
an einem öffentlich gut
erreichbaren Standort.
Was dich erwartet:
- Mindestens 45 Minuten
Behandlungszeit für jeden
Patienten
- Freie Therapiegestaltung
- Aktive Praxis mit
Trainingsbereich
- Organisationszeiten,
Besprechungen und interne
Fortbildungen
- Regelmäßige Teamevents
- Wähle zwischen 20-40
Wochenstunden
- To...
Berufserfahrung und abgeschlossener
MT-Fortbildung (oder kurz davor)
Ab Ende April eröffnen wir eine
Physiotherapiepraxis in Bogenhausen
an einem öffentlich gut
erreichbaren Standort.
Was dich erwartet:
- Mindestens 45 Minuten
Behandlungszeit für jeden
Patienten
- Freie Therapiegestaltung
- Aktive Praxis mit
Trainingsbereich
- Organisationszeiten,
Besprechungen und interne
Fortbildungen
- Regelmäßige Teamevents
- Wähle zwischen 20-40
Wochenstunden
- To...
mein erstes Bundeswehrezept.
Wenn 6x KG, 6, KMT, 6x MT verordnet ist, muss ich dann alles machen so wie bei einer GKV-Verordnung?
Danke!
Gefällt mir
Link
Vergütung entsprechend der GKV, es gelten aber nicht deren Regelungen. Du kannst also alle verordneten Behandlungen abrechnen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
GüSta schrieb:
Das Wesentliche dazu kannst Du z. B. hier finden:
Link
Vergütung entsprechend der GKV, es gelten aber nicht deren Regelungen. Du kannst also alle verordneten Behandlungen abrechnen.
Dankeschön!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
pt ani schrieb:
@GüSta
Dankeschön!
Ist dort nichts eingetragen besteht auch keine Einschränkung der Gültigkeit.
Weiterhin solltest du darauf achten das "richtige" Formular zur Abrechnung einzureichen. Es gibt eine "Ausfertigung zur Abrechnung" und eine zur Rücksendung an den Truppenarzt.
Alle verordneten Leistungen können auch am selben Tag erbracht werden, da Bundeswehr keine GKV.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
johannes687 schrieb:
Beachte das die Verordnung bzw. Durchführung der Behandlungen ggf. zeitlich begrenzt sein kann. Der Truppenarzt kann dazu auf der Verordnung eine Gültigkeit eintragen. "Verordnung gültig bis Ende (Monat/Jahr)".
Ist dort nichts eingetragen besteht auch keine Einschränkung der Gültigkeit.
Weiterhin solltest du darauf achten das "richtige" Formular zur Abrechnung einzureichen. Es gibt eine "Ausfertigung zur Abrechnung" und eine zur Rücksendung an den Truppenarzt.
Alle verordneten Leistungen können auch am selben Tag erbracht werden, da Bundeswehr keine GKV.
Super, dankeschön! Das hilft mir weiter.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
pt ani schrieb:
@johannes687
Super, dankeschön! Das hilft mir weiter.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
pt ani schrieb:
Hallöchen liebe Kollegen,
mein erstes Bundeswehrezept.
Wenn 6x KG, 6, KMT, 6x MT verordnet ist, muss ich dann alles machen so wie bei einer GKV-Verordnung?
Danke!
Mein Profilbild bearbeiten