Heilmittelrichtlinien (HMR) |
|||||||||||||||||||||||||||||||
|
Überblick |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die HMR bilden die Grundlage der Heilmittelversorgung. Sie gelten seit 1.
Juli 2004.
Fragen/Antwortenkatalog der Spitzenverbände der KK/ KBV Besteht eine Kasse auf einer Genehmigung bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls? Eine übersichtliche Erklärung der Änderungen der HMR 2004. Die HMR sind Vereinbarungen zwischen den Ärzten (Kassenärztlichen Vereinigung) und den Krankenkassen. Die Praxis der Heilmittelerbringer ist davon betroffen, weil die Verordnung des Arztes sich nach den HMR richten muss. Tut er dies nicht, wendet sich die Kasse an den Arzt, nicht an die Physiotherapiepraxis. Zunächst beschreibt der Text der Richtlinie die Regeln, nach denen Heilmittel für Patienten/ Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden können. Der zweite Teil ist der so genannte Heilmittelkatalog (HMK). Der Heilmittelkatalog bestimmt die verordnungsfähigen Heilmittel und deren verordnungsfähige Menge je Diagnose. Nicht mehr allein die Diagnose, sondern die mit dieser einhergehende Leitsymptomatik (Indikation) ist therapiebegründende Verordnungsgrundlage. In diesem Verzeichnis ist festgelegt, welche Heilmittel und in welcher Menge bei welcher Indikation nach den Regeln der ärztlichen Kunst und unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten ergibt. Diese Indikationen sind für die Heilmittel der Physikalischen Therapie, der Ergotherapie sowie der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie aufgeführt. Zum 1.1.2002 wurden diese durch die Berufsgruppe der Podologen (med. Fußpfleger) ergänzt. Gleichzeitig wurden neue Verordnungsvordrucke eingeführt. Für die Physikalischen Therapie (A5 blau), die Ergotherapie (A5 grün) und die Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie (A4 blau) sind verschiedene Vordrucke zu verwenden. |