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im hauswirtschaftlichen Bereich /
Veredlung einen
Hauswirtschaftler (m/w/d), Erzieher
(m/w/d), Heil -
erziehungs pfleger (m/w/d), Ergo- /
Physio therapie
(m/w/d) oder andere einschlägige
Qualifikation.
Unbefristet, in Teilzeit mit 35
Stunden pro Woche.
Wir bieten Ihnen:
- geregelte Arbeitszeiten von
Montag bis Freitag
- eine vielfältige Tätigkeit in
einem strukturierten Aufgaben
bereich
- eine angeneh...
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weiß jemand, wie die Gültigkeitsdauer einer Ergo-Verordnung aktuell geregelt ist ? Im gesamten neuen Rahmenvertrag ist diese nicht erwähnt. In der Physio ist diese bspw. 3 Monate ab 1.Behandlungstermin bei bis zu 6 Behandlungen , 6 Monate bei mehr als 6 Behandlungen. In der Logo 7 bzw. 9 Monate ab Ausstellungsdatum. Nur in der Ergotherapie finde ich nirgends etwas darüber ! Selbst der DVE hat darauf keine Antwort gegeben.
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Hildchen schrieb:
Hallo,
weiß jemand, wie die Gültigkeitsdauer einer Ergo-Verordnung aktuell geregelt ist ? Im gesamten neuen Rahmenvertrag ist diese nicht erwähnt. In der Physio ist diese bspw. 3 Monate ab 1.Behandlungstermin bei bis zu 6 Behandlungen , 6 Monate bei mehr als 6 Behandlungen. In der Logo 7 bzw. 9 Monate ab Ausstellungsdatum. Nur in der Ergotherapie finde ich nirgends etwas darüber ! Selbst der DVE hat darauf keine Antwort gegeben.
Es gibt dafür eine 70-Tage-Unterbrechung-Regel. Zu finden im Vertrag in § 7 Abs (3a).
Die VO kann insgesamt 70 Tage jeweils länger als die normalen 14 Tage unterbrochen werden. Die 14 Tage werden aber nicht mitgerechnet.
Einfaches Beispiel: du hast eine 10er VO.
Der Patient kommt aber nur alle 3 Wochen.
Dann sind also 3 Wochen minus 14 Tage reguläre Unterbrechung = 7 Tage abgerechnete Unterbrechung. Also ist die 10er Verordnung noch gültig..... obwohl das Beispiel therapeutisch keinen Sinn macht.
Aber anderes Beispiel Kind, auch wieder 10er VO. Kommt immer regelmässig. Dann 6 Wochen Sommerferien. Von den 6 Wochen ziehst die die normalen 14 Tage ab, bleiben 4 Wochen = 28 Tage Unterbrechung ... kein Problem, VO bleibt gültig.
Wer sich das ausgedacht hat? Keine Ahnung.
Macht das alles Sinn? Eher nicht, aber bei dem Vertrag ist einiges nicht sinnhaft.
Andere Sachen aber schon.
Zum Beispiel die Aussetzung der 28-Tage-Beginn-Regel bei "Folgeverordungen" innerhalb des gleichen Verordnungsfalls. Eine echte Erleichterung.
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vielen Dank für die (flotte) Antwort :-)
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Hildchen schrieb:
Hallo Jeverland,
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Jeverland schrieb:
Es gibt keine feste Gültigkeit wie in den anderen HM Bereichen.
Es gibt dafür eine 70-Tage-Unterbrechung-Regel. Zu finden im Vertrag in § 7 Abs (3a).
Die VO kann insgesamt 70 Tage jeweils länger als die normalen 14 Tage unterbrochen werden. Die 14 Tage werden aber nicht mitgerechnet.
Einfaches Beispiel: du hast eine 10er VO.
Der Patient kommt aber nur alle 3 Wochen.
Dann sind also 3 Wochen minus 14 Tage reguläre Unterbrechung = 7 Tage abgerechnete Unterbrechung. Also ist die 10er Verordnung noch gültig..... obwohl das Beispiel therapeutisch keinen Sinn macht.
Aber anderes Beispiel Kind, auch wieder 10er VO. Kommt immer regelmässig. Dann 6 Wochen Sommerferien. Von den 6 Wochen ziehst die die normalen 14 Tage ab, bleiben 4 Wochen = 28 Tage Unterbrechung ... kein Problem, VO bleibt gültig.
Wer sich das ausgedacht hat? Keine Ahnung.
Macht das alles Sinn? Eher nicht, aber bei dem Vertrag ist einiges nicht sinnhaft.
Andere Sachen aber schon.
Zum Beispiel die Aussetzung der 28-Tage-Beginn-Regel bei "Folgeverordungen" innerhalb des gleichen Verordnungsfalls. Eine echte Erleichterung.
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