Für unsere
Physiotherapie/Spiraldynamik-Praxis
suchen wir ab dem 01.06.2024 -
oder auch später - eine/n
Physiotherapeut/In (w/m/d) in Voll-
oder Teilzeit; d.h. 20 - 40
Wochenstunden wären
wünschenswert.
Was treibt uns an:
Am WICHTIGSTEN: Humor und das Leben
nicht zu ernst nehmen;
Wer wir sind - und was wir so
machen:
Eine funktionell arbeitende Praxis
mit dem Schwerpunkt
Spiraldynamik (Lizenz-Praxis) aber
auch andere Konzepte
wir FBL oder PNF werden eingesetzt.
Was Sie/Dich erw...
Physiotherapie/Spiraldynamik-Praxis
suchen wir ab dem 01.06.2024 -
oder auch später - eine/n
Physiotherapeut/In (w/m/d) in Voll-
oder Teilzeit; d.h. 20 - 40
Wochenstunden wären
wünschenswert.
Was treibt uns an:
Am WICHTIGSTEN: Humor und das Leben
nicht zu ernst nehmen;
Wer wir sind - und was wir so
machen:
Eine funktionell arbeitende Praxis
mit dem Schwerpunkt
Spiraldynamik (Lizenz-Praxis) aber
auch andere Konzepte
wir FBL oder PNF werden eingesetzt.
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mark760 schrieb:
Nein. Es wird im Statusfeststellungsverfahren nur das jeweilige Auftragsverhältnis geprüft. Mehrere Auftraggeber ist dabei kein direktes Kriterium, sondern ist nur interessant wie der Freiberufler versicherungstechnisch eingestuft wird. Ein arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger ( ein Auftraggeber ) ist nämlich immer (!) rentenversicherungspflichtig.
Die Berufsgruppe der selbständigen Physiotherapeuten ist laut BSG in der DRV beitragspflichtig, solange sie keine sozialversicherungspflichtigen Angestellten haben (z.B. 2 Minijobber, die zusammen über 450 Euro verdienen) und das Honorar über 450 Euro/Monat liegt.
Im Hausbesuchsbereich greift eher die Rechtsprechung aus dem ambulanten Bereich.
Wir sehen das genauso wie Du, Anonymer Teilnehmer. Bei Fragen zum Thema gerne eine PN.
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Badde schrieb:
Das Merkmal von mehreren Auftraggebern ist nicht mehr wichtig für das Statusverfahren. Wir haben 20 FM auf HB bundesweit und alle Statusverfahren wurden auf Selbständigkeit entschieden.
Die Berufsgruppe der selbständigen Physiotherapeuten ist laut BSG in der DRV beitragspflichtig, solange sie keine sozialversicherungspflichtigen Angestellten haben (z.B. 2 Minijobber, die zusammen über 450 Euro verdienen) und das Honorar über 450 Euro/Monat liegt.
Im Hausbesuchsbereich greift eher die Rechtsprechung aus dem ambulanten Bereich.
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo. Ein FM nur für HB zu jaben dürfte kein problem darstellen oder? Er organisiert sich komplett selbst und wäre nie in der Praxis. Noch etwas zu beachten? Muss er 2 praxen zum abrechnen haben?
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