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Teammitglied!
Dein Arbeitsplatz befindet sich in
einem Diagnostischen Zentrum mitten
in City-West. Die Praxis hat einen
vielfältigen Patientenstamm und
liegt verkehrsgünstig mit Bus,
U-Bahn und S-Bahn in der Nähe.
Kostenlose Parkplätze stehen
ebenfalls zur Verfügung.
Auf ca. 500 qm bieten wir ein
harmonisches und strukturiertes
Umfeld. Es gibt 8 geräumige,
moderne Behandlungsräume, einen
Gymnastikraum und einen
großzügigen KGG-Raum.
Der Empfangsbereich ...
Teammitglied!
Dein Arbeitsplatz befindet sich in
einem Diagnostischen Zentrum mitten
in City-West. Die Praxis hat einen
vielfältigen Patientenstamm und
liegt verkehrsgünstig mit Bus,
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Auf ca. 500 qm bieten wir ein
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Der Empfangsbereich ...
die Patientin habe ich heute angerufen und ihr gesagt da so ein Verhalten eine absolute Grenzüberschreitung ist und bei mir zum Vertrauensbruch zu der Patientin getragen hat.
sie war geschickt und ziemlich verärgert aber das ist ja nicht mehr mein Problem.
hatte das schon mal jemand das sich dann die Krankenkasse bei euch gemeldet hat ?
wie läuft so eine Nachfrage seitens den Kassen ab ?
Ich werde jetzt die Verordnung, welche ich abgebrochen habe entsprechend vermerken und sie dann zur Abrechnung schicke . Fragen die Krankenkassen überhaupt nach weswegen man die Behandlung abgebrochen hat?
LG 😊
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pt ani schrieb:
Bisher hat keiner weiter nachgefragt, wenn ich kurz begründet habe.
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Papa Alpaka schrieb:
Vertragsgemäß muss eine kurze Mitteilung an den Vertragsarzt über den Abbruch der Behandlung erfolgen ("Frau Müller wurde am 31.02.2024 derart ausfallend, dass ihr Hausverbot erteilt werden musste"); entsprechende Notiz in deine Akte.
Kurze Info meinerseits ebenfalls im angeforderten Therapiebericht an die verordnende Ärztin. Auch da kam nie eine Nachfrage.
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die neue schrieb:
ich hab damals draufgeschrieben "Abbruch wegen Distanzlosigkeit des Patienten". Es kam nie eine Nachfrage....
Kurze Info meinerseits ebenfalls im angeforderten Therapiebericht an die verordnende Ärztin. Auch da kam nie eine Nachfrage.
Versicherte
zu informieren und der
zuständigen Krankenkasse auf Nachfrage
Auskunft zu erteilen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Papa Alpaka Nö, muss man vertragsgemäß nicht:
Der zugelassene Leistungserbringer darf die Therapie einer oder eines Versicherten in begründeten Einzelfällen ablehnen oder abbrechen. Über den Grund ist die oder der
Versicherte
zu informieren und der
zuständigen Krankenkasse auf Nachfrage
Auskunft zu erteilen.
Und ganz sicher wird mit abgebrochenen Rezepten nichts geschehen, außer abgerechnet
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Shia schrieb:
Die Rezepte bekommen die Kassen doch gar nicht zu sehen. Die gehen an die Abrechnungsfirmen.
Und ganz sicher wird mit abgebrochenen Rezepten nichts geschehen, außer abgerechnet
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Papa Alpaka schrieb:
@Shia ...in dem Sinne sind die von den Kassen beauftragten Firmen identisch mit den Kassen. Es kann jederzeit die Order "Abbruch prüfen" ergehen.
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Also ein Update zu dem Fall:
die Patientin habe ich heute angerufen und ihr gesagt da so ein Verhalten eine absolute Grenzüberschreitung ist und bei mir zum Vertrauensbruch zu der Patientin getragen hat.
sie war geschickt und ziemlich verärgert aber das ist ja nicht mehr mein Problem.
hatte das schon mal jemand das sich dann die Krankenkasse bei euch gemeldet hat ?
wie läuft so eine Nachfrage seitens den Kassen ab ?
Ich werde jetzt die Verordnung, welche ich abgebrochen habe entsprechend vermerken und sie dann zur Abrechnung schicke . Fragen die Krankenkassen überhaupt nach weswegen man die Behandlung abgebrochen hat?
LG 😊
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