Das GPR Gesundheits- und
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
Ich habe da mal ein paar Fragen.
Erstmal möchte ich mich im Bezug auf schwangere Patienten weiterentwickeln... kennt da jemand gute, praktische, sinnvolle fortbildungen?
Jetzt zum Thema Überstunden/Minusstunden
Wenn der Arbeitgeber eine ausfallrechnung schreibt, kriegt er die Zeit ja bezahlt. Ist das fur den AN eine Minusstunden oder nicht?
Und wie ist das wenn der Patient rechtzeitig absagen, der AG aber keinen neuen Pat. Einträgt und es der letzte Patient in diesem Fall wäre... sind das minusstunden oder nicht?
Es ist ja nunmal nicht das verschulden vom AN, dass der Patient. Absage und das der AG keinen neuen einträgt.
Wäre toll wenn mich hier jemand rechtlich gesehen korrekte Antworten gibt:)
Vielen Dank im voraus
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team-roeck schrieb:
Hallo ihr Lieben,
Ich habe da mal ein paar Fragen.
Erstmal möchte ich mich im Bezug auf schwangere Patienten weiterentwickeln... kennt da jemand gute, praktische, sinnvolle fortbildungen?
Jetzt zum Thema Überstunden/Minusstunden
Wenn der Arbeitgeber eine ausfallrechnung schreibt, kriegt er die Zeit ja bezahlt. Ist das fur den AN eine Minusstunden oder nicht?
Und wie ist das wenn der Patient rechtzeitig absagen, der AG aber keinen neuen Pat. Einträgt und es der letzte Patient in diesem Fall wäre... sind das minusstunden oder nicht?
Es ist ja nunmal nicht das verschulden vom AN, dass der Patient. Absage und das der AG keinen neuen einträgt.
Wäre toll wenn mich hier jemand rechtlich gesehen korrekte Antworten gibt:)
Vielen Dank im voraus
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team-roeck schrieb:
Habe ich auch nie behauptet, dass ihr Juristen seidwink es geht lediglich um einen Austausch wie das bei anderen gehandhabt wird
Meinungen ja, aber die müssen nicht richtig sein. Schließlich kennt keiner hier den Details deines Arbeitsvertrags.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@team-roeck Nö, du wolltest eine rechtssicheren Antwort. Die bekommst du hier nicht.
Meinungen ja, aber die müssen nicht richtig sein. Schließlich kennt keiner hier den Details deines Arbeitsvertrags.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@team-roeck
Wäre toll wenn mich hier jemand rechtlich gesehen korrekte Antworten gibt:) Dann musst du wohl zu einem Arbeitsrechtler gehen. Wir kennen den Details deines Arbeitsvertrages nicht und sind keine Juristen.nerd_face
Bekommt der Arbeitgeber die Ausfallgebühr bezahlt und behält diese Summe selber und kürz er dir dein Verdienst für diesen Ausfall würde ich mir doch mal mit ihm zusammensetzen und mir dafür die rechtlichen Grundlagen erklären lassen.
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MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
Hi DutchMan, mir ist es neu, das ich als Angestellte(r) ein Ausfallrechnung stelle ...
MfG
JürgenK ;)
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DutchMan schrieb:
@JürgenK sehe ich ein! Mit "Du" in meiner Antwort sollte der Praxisinhaber gemeint sein. Darum steht da ja auch weiter im Text: bekommt der Arbeitgeber......bezahlt und behält die Vergütung selber.. Ich gehe ja dann auch davon aus das der Arbeitgeber Rechnung schreibt. Daher versteh ich jetzt deine Bemerkung hier nicht.
verstehst du es jetzt
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@DutchMan >....Bei Bezahlung nach Pat. hast Du ja auch die Möglichkeit diesen Pat. eine Ausfallgebühr zu berechnen.<<
verstehst du es jetzt
JürgenK ;)
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@DutchMan Ob der PI ein Ausfallrechnung schreibt oder auch nicht, ist in dieser Frage völlig irrelevant. Ausschließlich das Arbeitsrecht ist hier gefragt.
man kann hier nun auch kleinlich werden. jeder weiss was mit dieser Antwort gemeint ist
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Loving-Life schrieb:
@JürgenK
man kann hier nun auch kleinlich werden. jeder weiss was mit dieser Antwort gemeint ist
...schön das Du Hellseher bist, ich bin keiner und will auch keiner werden.
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JürgenK schrieb:
@Loving-Life
...schön das Du Hellseher bist, ich bin keiner und will auch keiner werden.
Für mein Verständnis: wenn der Arbeitgeber die Lücke nicht schließt ist es "sein Pech" und keine minusstunde für mich. In meinem Beispiel ist es ja der letzte Patient. Ist es dann egal ob man bis zum Ende bleibt oder dann fährt?
Und wenn der Arbeitgeber eine ausfallgebühr stellt, wäre es auch keine minusstunde? Und sollte man da bis zum Ende bleiben oder darf man dann fahren?
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team-roeck schrieb:
Ich habe ein vertraglich festgelegte stundenanzahl.
Für mein Verständnis: wenn der Arbeitgeber die Lücke nicht schließt ist es "sein Pech" und keine minusstunde für mich. In meinem Beispiel ist es ja der letzte Patient. Ist es dann egal ob man bis zum Ende bleibt oder dann fährt?
Und wenn der Arbeitgeber eine ausfallgebühr stellt, wäre es auch keine minusstunde? Und sollte man da bis zum Ende bleiben oder darf man dann fahren?
Wenn kein Patient verfügbar, dann kannst Du etwas Sinnvolles tun.
Gehen darfst Du nur, wenn der AG Dich ausdrücklich von sich aus nach Hause schickt. Bezahlt wird es trotzdem!
Mit der Ausfallgebühr hat das überhaupt nichts zu tun. Es gibt keine Minusstunden, sofern das nicht im Vertrag mit Arbeitszeitkonto vereinbart ist.
Arbeit auf Abruf ist verboten (google den Begiff mal).
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pt ani schrieb:
Du bleibst die vereinbarten Stunden da und bekommst dafür Geld.
Wenn kein Patient verfügbar, dann kannst Du etwas Sinnvolles tun.
Gehen darfst Du nur, wenn der AG Dich ausdrücklich von sich aus nach Hause schickt. Bezahlt wird es trotzdem!
Mit der Ausfallgebühr hat das überhaupt nichts zu tun. Es gibt keine Minusstunden, sofern das nicht im Vertrag mit Arbeitszeitkonto vereinbart ist.
Arbeit auf Abruf ist verboten (google den Begiff mal).
Minusstunde wäre es, wenn ich frage ob ich dann gehen darf oder ?
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team-roeck schrieb:
@pt ani supi, danke für die informative Antwort:)
Minusstunde wäre es, wenn ich frage ob ich dann gehen darf oder ?
Minusstunden sind im Prinzip nicht möglich bei dem Konstrukt.
Rechtssicher ist das natürlich auch nicht 😀
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pt ani schrieb:
@team-roeck Dann kannst Du Überstunden abbummeln oder dafür mal eine Stunde länger arbeiten, nach Absprache.
Minusstunden sind im Prinzip nicht möglich bei dem Konstrukt.
Rechtssicher ist das natürlich auch nicht 😀
Alles gut. Das rechtlich korrekt war von mir nur hinzugefügt worden, damit ich ein paar hilfreiche Antworten habe.
Ich bin noch nicht als so lange im Arbeitsleben, zwar auch schon paar Jahre, aber man kennt sich mit den ganzen Sachen noch nicht so super aus. Und deswegen nutze ich gerne solche Foren zum Austausch und erlernen solcher Dinge
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team-roeck schrieb:
@pt ani alles klar! Dankeschön.
Alles gut. Das rechtlich korrekt war von mir nur hinzugefügt worden, damit ich ein paar hilfreiche Antworten habe.
Ich bin noch nicht als so lange im Arbeitsleben, zwar auch schon paar Jahre, aber man kennt sich mit den ganzen Sachen noch nicht so super aus. Und deswegen nutze ich gerne solche Foren zum Austausch und erlernen solcher Dinge
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DutchMan schrieb:
Hast Du ein Arbeitsvertrag wo du nach behandelten Pat. bezahlt wirst oder eine vertraglich vereinbarte Stundenzahl? Beim letzteren bietest Du ja deine Arbeit an, wenn der AG dir aber keine Arbeit geben kann, ist das m.E. sein verschulden und muss er dir doch die Arbeitszeit bezahlen. Bei Bezahlung nach Pat. hast Du ja auch die Möglichkeit diesen Pat. eine Ausfallgebühr zu berechnen. Dadurch hättest Du keinen Verdienstausfall. Sagt der Pat. rechtzeitig ab (1 Tag vorher...) und Du kannst die Lücke nicht füllen, ist das als "Pech gehabt" zu verbuchen wink.
Bekommt der Arbeitgeber die Ausfallgebühr bezahlt und behält diese Summe selber und kürz er dir dein Verdienst für diesen Ausfall würde ich mir doch mal mit ihm zusammensetzen und mir dafür die rechtlichen Grundlagen erklären lassen.
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