Die Vertragszahnärzte sind momentan nur an eine "wirtschaftliche Verordnungsweise" gebunden, wie immer das auch definiert sein mag. Für sie sind die Regelungen im HMK oder in den HMR (noch) nicht bindend. D.h. z.B. sie können derzeit noch auf einer Verordnung mehrere vorrangige Heilmittel gleichzeitig verordnen und z.B. mit Fango, HR oder WT/Eis kombinieren, und sind auch nicht auf eine Anzahl der Behandlungen (z.B. 6 mal) beschränkt. Hoffe, geholfen zu haben. :blush:
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Die Vertragszahnärzte sind momentan nur an eine "wirtschaftliche Verordnungsweise" gebunden, wie immer das auch definiert sein mag. Für sie sind die Regelungen im HMK oder in den HMR (noch) nicht bindend. D.h. z.B. sie können derzeit noch auf einer Verordnung mehrere vorrangige Heilmittel gleichzeitig verordnen und z.B. mit Fango, HR oder WT/Eis kombinieren, und sind auch nicht auf eine Anzahl der Behandlungen (z.B. 6 mal) beschränkt. Hoffe, geholfen zu haben. :blush:
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gabriele639 schrieb:
Die Vertragszahnärzte sind momentan nur an eine "wirtschaftliche Verordnungsweise" gebunden, wie immer das auch definiert sein mag. Für sie sind die Regelungen im HMK oder in den HMR (noch) nicht bindend. D.h. z.B. sie können derzeit noch auf einer Verordnung mehrere vorrangige Heilmittel gleichzeitig verordnen und z.B. mit Fango, HR oder WT/Eis kombinieren, und sind auch nicht auf eine Anzahl der Behandlungen (z.B. 6 mal) beschränkt. Hoffe, geholfen zu haben. :blush:
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ZA stellte nochmal ein Rezept aus,aufgrund der Notwendigkeit (CMD).Kann es nun Probleme mit der Kasse geben, weil ich ein paar Monate zuvor vom HA aufgrund eines anderen Problems MT verordnet bekommen habe?
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ZA stellte nochmal ein Rezept aus,aufgrund der Notwendigkeit (CMD).Kann es nun Probleme mit der Kasse geben, weil ich ein paar Monate zuvor vom HA aufgrund eines anderen Problems MT verordnet bekommen habe?
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Nein. "Probleme" mit der Kasse gibt`s momentan noch keine, da sie noch nicht den Bestimmungen des HMK`s/HMR folgen müssen.
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gabriele639 schrieb:
Nein. "Probleme" mit der Kasse gibt`s momentan noch keine, da sie noch nicht den Bestimmungen des HMK`s/HMR folgen müssen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
ZA stellte nochmal ein Rezept aus,aufgrund der Notwendigkeit (CMD).Kann es nun Probleme mit der Kasse geben, weil ich ein paar Monate zuvor vom HA aufgrund eines anderen Problems MT verordnet bekommen habe?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wie viel Behandlungen darf der ZA bei CMD aufschreiben?
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Ali Ceylan schrieb:
soviel was der patient braucht.
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gabriele639 schrieb:
Die Vertragszahnärzte sind momentan nur an eine "wirtschaftliche Verordnungsweise" gebunden, wie immer das auch definiert sein mag. Für sie sind die Regelungen im HMK oder in den HMR (noch) nicht bindend. D.h. z.B. sie können derzeit noch auf einer Verordnung mehrere vorrangige Heilmittel gleichzeitig verordnen und z.B. mit Fango, HR oder WT/Eis kombinieren, und sind auch nicht auf eine Anzahl der Behandlungen (z.B. 6 mal) beschränkt. Hoffe, geholfen zu haben. :blush:
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gabriele639 schrieb:
Nein. "Probleme" mit der Kasse gibt`s momentan noch keine, da sie noch nicht den Bestimmungen des HMK`s/HMR folgen müssen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
ZA stellte nochmal ein Rezept aus,aufgrund der Notwendigkeit (CMD).Kann es nun Probleme mit der Kasse geben, weil ich ein paar Monate zuvor vom HA aufgrund eines anderen Problems MT verordnet bekommen habe?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke
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