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Richtlinien
des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen
über die Verordnung von Heilmitteln
in der vertragsärztlichen Versorgung

(Heilmittel-Richtlinien / HMR)

Beschluss
einer Neufassung der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung („Heilmittel-Richtlinien“)
vom 1. Dezember 2003/ 16. März 2004

Inhaltsverzeichnis


Erster Teil - Richtlinientext

I. Allgemeine Grundsätze

II. Grundsätze der Heilmittelverordnung

III. A. Maßnahmen der Physikalischen Therapie

III. B. Maßnahmen der Podologischen Therapie

IV. Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie

V. Maßnahmen der Ergotherapie

VI. Inhalt und Durchführung der Heilmittelverordnung

VII. Zusammenarbeit zwischen Vertragsärzten und Heilmittelerbringern

VIII. Heilmittelkatalog

IX. Anlagen

X. Beschlussfassung, Beauftragungen und Inkrafttreten

Anlage 1 Nichtverordnungsfähige Heilmittel im Rahmen der GKV


Zweiter Teil - Zuordnung der Heilmittel zu Indikationen (Heilmittelkatalog)

I.A Maßnahmen der Physikalischen Therapie

I.B Maßnahmen der Podologischen Therapie

II. Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie

III. Maßnahmen der Ergotherapie

Stand: 16.3.2004

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