Wir suchen einen Physiotherapeuten
(m/w/d) und einen Masseur mit MLD
(m/w/d)
für sofort oder später, Teilzeit
möglich.
Werden Sie Teil unseres engagierten
Teams im Ostkreis Hannover!
Offene Stellen:
• Physiotherapeut (m/w/d)
• Masseur mit Manueller
Lymphdrainage (MLD) (m/w/d)
Das erwartet Sie bei uns:
• Abwechslungsreiche Tätigkeit
in einem modernen Therapiezentrum
• Freundliches und kollegiales
Team
• Flexible Arbeitszeiten –
Teilzeit möglich
• Fort- und Weiterbil...
(m/w/d) und einen Masseur mit MLD
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• Physiotherapeut (m/w/d)
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• Freundliches und kollegiales
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Teilzeit möglich
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wir haben einen Patienten, der nun die vierte Verordnung gebracht hat.
- MLD 30
- KG Schwindel
- KG Gehbeschwerden
- Blankoverordnung
alle ICD-10 Codes sind unterschiedlich und auch die Diagnosegruppen.
Die Verordnungen kommen von vier verschiedenen Ärzten.
Wie würdet ihr mit dem Patienten verfahren? Würdet ihr Kontakt mit der KK aufnehmen, um euch das Okay für vier parallellaufende
Verordnungen zu holen?
Danke und ein schönes Wochenende
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Problem beschreiben
JuDu schrieb:
Hallo,
wir haben einen Patienten, der nun die vierte Verordnung gebracht hat.
- MLD 30
- KG Schwindel
- KG Gehbeschwerden
- Blankoverordnung
alle ICD-10 Codes sind unterschiedlich und auch die Diagnosegruppen.
Die Verordnungen kommen von vier verschiedenen Ärzten.
Wie würdet ihr mit dem Patienten verfahren? Würdet ihr Kontakt mit der KK aufnehmen, um euch das Okay für vier parallellaufende
Verordnungen zu holen?
Danke und ein schönes Wochenende
Was willst und kannst Du anbieten? Kann sein, dass Du für Schwindel und Gehbeschwerden wirklich ne Doppelbehandlung brauchst, kann aber auch sein, dass Du hier auf ein Repzept verzichten kannst.
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Was nicht heißen soll, dass wir alles gleichzeitig abarbeiten wollen.
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JuDu schrieb:
Wir haben uns gefragt, ob wir bei so vielen Verordnungen Ärger mit der KK bekommen.
Was nicht heißen soll, dass wir alles gleichzeitig abarbeiten wollen.
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ali schrieb:
@JuDu Es gibt klare Regeln. Das sind alles gültige Rezepte mit unterschiedlichen Regenfällen. Von daher gibt es keine eschränkung. Wenn Ihr organisatorisch, medizinisch oder WANZmässig Beschränkungen seht, könnt Ihr das Beschränken. Es gibt keinen Grund oder Regel hier die Kasse zu kontaktieren.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@JuDu Warum willst du die Kasse kontaktieren? Ist alles ohne Probleme möglich, wie bereits geschrieben. Ist alles konform Rahmenvertrag parallel ausführbar. Ob sinnvoll steht dabei auf einem anderen Blatt.
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Eva D. schrieb:
@ali "unterschiedliche Regenfälle" ist super!grinning
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JuDu schrieb:
Damit ist meine Frage beantwortet! Danke
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Eva D. joyjoy
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ali schrieb:
Wo ist das Problem? Geht theoretisch alles. Die Frage ist, was ist praktisch für Dich und den Patienten therapeutisch und wirtschaftlich sinnvoll?
Was willst und kannst Du anbieten? Kann sein, dass Du für Schwindel und Gehbeschwerden wirklich ne Doppelbehandlung brauchst, kann aber auch sein, dass Du hier auf ein Repzept verzichten kannst.
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