Es wird Zeit für Veränderungen
– Wir belohnen Deinen Mut mit
einer Willkommensprämie von bis zu
€ 10.000,00*
Arbeite innovativ und modern –
entwickle mit uns gemeinsam neue
Konzepte und stelle die
Physiotherapie an die Spitze!
Wir lieben unseren Beruf und
möchten uns nicht in ein Raster
zwängen lassen – geht es Dir
genauso?
Physiotherapie ist so viel mehr als
nur das Arbeiten an der
Behandlungsliege – das möchten
wir in unserer Praxis vermitteln
und leben.
Wer sind w...
– Wir belohnen Deinen Mut mit
einer Willkommensprämie von bis zu
€ 10.000,00*
Arbeite innovativ und modern –
entwickle mit uns gemeinsam neue
Konzepte und stelle die
Physiotherapie an die Spitze!
Wir lieben unseren Beruf und
möchten uns nicht in ein Raster
zwängen lassen – geht es Dir
genauso?
Physiotherapie ist so viel mehr als
nur das Arbeiten an der
Behandlungsliege – das möchten
wir in unserer Praxis vermitteln
und leben.
Wer sind w...
Kann ich ein Privatrezept KGG abrechnen, auch wenn ich den Patienten nur mit Kleingeräten oder Sling Trainer therapiere?
Danke für eure Hilfe!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Richard Ehrhardt schrieb:
Hallo!
Kann ich ein Privatrezept KGG abrechnen, auch wenn ich den Patienten nur mit Kleingeräten oder Sling Trainer therapiere?
Danke für eure Hilfe!
Ob es hier in einzelnen Verträgen Bedingungen gibt oder es einseitige Richtlinien dieser genannten Kostenträger gibt, weiß ich nicht und müsste der einzelne Patient für sich klären. Als dein Vertragspartner kann der Patient mit dir für die oben beschriebenen Leistung (KGG mit Kleingeräten), ein Honorar vereinbaren und wäre dann auch zahlungspflichtig. So wäre mein Wissensstand hierzu. Gruß S.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Shakespeare schrieb:
Eine allgemeine Vorgabe wie bei den GKV betr. Art und Anzahl von Geräten, Raumgröße, vorgeschriebene Zertifikate etc. gibt es m.W. weder mit den PKVen noch mit irgendwelchen Beihilfestellen.
Ob es hier in einzelnen Verträgen Bedingungen gibt oder es einseitige Richtlinien dieser genannten Kostenträger gibt, weiß ich nicht und müsste der einzelne Patient für sich klären. Als dein Vertragspartner kann der Patient mit dir für die oben beschriebenen Leistung (KGG mit Kleingeräten), ein Honorar vereinbaren und wäre dann auch zahlungspflichtig. So wäre mein Wissensstand hierzu. Gruß S.
Mein Profilbild bearbeiten