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Neues Thema
Ausfallrechnung
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AngelMFA
03.01.2013 15:22
Hey Leute,

also folgendes Problem:
Eine Patientin ist zum wiederholtenmale nicht zum vereinbarten Termin gekommen.
Wie verhält es sich da mit einer Ausfallrechnung? Wieviel berechne ich?
Ist es richtig, dass ich den Termin in die Unterschriftenseite notiere, aber nicht unterschreiben lassen und auch nicht nachgeben darf?

Ich bedanke mich schonmal für eure Hilfe. :blush:

Eure AngelMFA
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Hey Leute, also folgendes Problem: Eine Patientin ist zum wiederholtenmale nicht zum vereinbarten Termin gekommen. Wie verhält es sich da mit einer Ausfallrechnung? Wieviel berechne ich? Ist es richtig, dass ich den Termin in die Unterschriftenseite notiere, aber nicht unterschreiben lassen und auch nicht nachgeben darf? Ich bedanke mich schonmal für eure Hilfe. :blush: Eure AngelMFA
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AngelMFA schrieb:

Hey Leute,

also folgendes Problem:
Eine Patientin ist zum wiederholtenmale nicht zum vereinbarten Termin gekommen.
Wie verhält es sich da mit einer Ausfallrechnung? Wieviel berechne ich?
Ist es richtig, dass ich den Termin in die Unterschriftenseite notiere, aber nicht unterschreiben lassen und auch nicht nachgeben darf?

Ich bedanke mich schonmal für eure Hilfe. :blush:

Eure AngelMFA

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logoU
03.01.2013 16:39
Am besten ist es, solche Dinge im Behandlungsvertrag festzuhalten, der zu Beginn der Therapie mit den Pat. besprochen und von ihnen auch unterschrieben wird. Die Höhe der Ausfallgebühr setzt du fest- etwas niedriger als Kassenleistung oder gleich Kassenleistung. Eingetragen wird auf der Verordnung nichts. Es gibt Pat., die dann darauf drängen, den ausgefallenen Termin auf der Verordnung zu unterschreiben. Dies ist nicht zulässig!
Ich arbeite auch mit Ausfallgebühren, fest im Vertrag verankert. Natürlich gibt es Pat., die das zwar unterschreiben, dann aber einen Riesenaufstand machen, wenn sie tatsächlich bezahlen sollen. Ich bleibe mittlerweile hart, und nehme auch in Kauf, dass sie zur Konkurrenz weiter ziehen. Sollen sie nur, denn meist hat man mit solchen Leuten eh nur Ärger. Das ist meine Erfahrung.

LG Martina
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• gabriele639
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Am besten ist es, solche Dinge im Behandlungsvertrag festzuhalten, der zu Beginn der Therapie mit den Pat. besprochen und von ihnen auch unterschrieben wird. Die Höhe der Ausfallgebühr setzt du fest- etwas niedriger als Kassenleistung oder gleich Kassenleistung. Eingetragen wird auf der Verordnung nichts. Es gibt Pat., die dann darauf drängen, den ausgefallenen Termin auf der Verordnung zu unterschreiben. Dies ist nicht zulässig! Ich arbeite auch mit Ausfallgebühren, fest im Vertrag verankert. Natürlich gibt es Pat., die das zwar unterschreiben, dann aber einen Riesenaufstand machen, wenn sie tatsächlich bezahlen sollen. Ich bleibe mittlerweile hart, und nehme auch in Kauf, dass sie zur Konkurrenz weiter ziehen. Sollen sie nur, denn meist hat man mit solchen Leuten eh nur Ärger. Das ist meine Erfahrung. LG Martina
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AngelMFA
03.01.2013 18:06
Danke schön, das hat mir schonmal weitergeholfen.

Mal sehen wie mein Physio und ich das regeln mit der Patientin.

LG
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Danke schön, das hat mir schonmal weitergeholfen. Mal sehen wie mein Physio und ich das regeln mit der Patientin. LG
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AngelMFA schrieb:

Danke schön, das hat mir schonmal weitergeholfen.

Mal sehen wie mein Physio und ich das regeln mit der Patientin.

LG

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Eberhard
04.01.2013 17:57

Die durch den Patienten verursachten Terminausfälle muß der Patient natürlich bezahlen. Bei Behandlungsantritt bespreche ich dies ausdrücklich mit dem Patienten. Ich betone auch immer, dass ein ausgefallener Termin nicht unterschrieben werden darf. Auserdem hängt ein so lautender Vermerk in der Praxis aus und befindet sich auch auf unseren Terminzettel.

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Die durch den Patienten verursachten Terminausfälle muß der Patient natürlich bezahlen. Bei Behandlungsantritt bespreche ich dies ausdrücklich mit dem Patienten. Ich betone auch immer, dass ein ausgefallener Termin nicht unterschrieben werden darf. Auserdem hängt ein so lautender Vermerk in der Praxis aus und befindet sich auch auf unseren Terminzettel.
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Eberhard schrieb:


Die durch den Patienten verursachten Terminausfälle muß der Patient natürlich bezahlen. Bei Behandlungsantritt bespreche ich dies ausdrücklich mit dem Patienten. Ich betone auch immer, dass ein ausgefallener Termin nicht unterschrieben werden darf. Auserdem hängt ein so lautender Vermerk in der Praxis aus und befindet sich auch auf unseren Terminzettel.

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logoU schrieb:

Am besten ist es, solche Dinge im Behandlungsvertrag festzuhalten, der zu Beginn der Therapie mit den Pat. besprochen und von ihnen auch unterschrieben wird. Die Höhe der Ausfallgebühr setzt du fest- etwas niedriger als Kassenleistung oder gleich Kassenleistung. Eingetragen wird auf der Verordnung nichts. Es gibt Pat., die dann darauf drängen, den ausgefallenen Termin auf der Verordnung zu unterschreiben. Dies ist nicht zulässig!
Ich arbeite auch mit Ausfallgebühren, fest im Vertrag verankert. Natürlich gibt es Pat., die das zwar unterschreiben, dann aber einen Riesenaufstand machen, wenn sie tatsächlich bezahlen sollen. Ich bleibe mittlerweile hart, und nehme auch in Kauf, dass sie zur Konkurrenz weiter ziehen. Sollen sie nur, denn meist hat man mit solchen Leuten eh nur Ärger. Das ist meine Erfahrung.

LG Martina



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