Ort: Berlin Hohenschönhausen
Anstellungsart: Vollzeit / Teilzeit
/ Minijob
Beginn: jederzeit möglich
Über uns
Wir sind eine kleine, herzliche
Physiotherapiepraxis mit
persönlicher Atmosphäre und einem
engagierten Team. Unser Fokus liegt
auf individueller Betreuung, Zeit
für die Patientinnen und einem
respektvollen Miteinander –
sowohl im Team als auch gegenüber
unseren Patientinnen.
Deine Aufgaben
• Durchführung
physiotherapeutischer Behandlungen,
primär im Bereich Orth...
Anstellungsart: Vollzeit / Teilzeit
/ Minijob
Beginn: jederzeit möglich
Über uns
Wir sind eine kleine, herzliche
Physiotherapiepraxis mit
persönlicher Atmosphäre und einem
engagierten Team. Unser Fokus liegt
auf individueller Betreuung, Zeit
für die Patientinnen und einem
respektvollen Miteinander –
sowohl im Team als auch gegenüber
unseren Patientinnen.
Deine Aufgaben
• Durchführung
physiotherapeutischer Behandlungen,
primär im Bereich Orth...
ich habe für einen Dauerpatienten eine neue Verordnung erhalten, ehe die alte "abgearbeitet" ist. Um sie rechtzeitig zu beginnen muss ich jetzt von der alten VO 3 Termine wegfallen lassen, ich breche sie also ab.
Wie kann ich das am besten begründen? "Abbruch wegen Fristüberschreitung einer vorliegenden neuen VO"? oder was schreibt man da kurz und knackig?
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Inche schrieb:
Nix zu ende Beh u die andere neu Ausstellen lassen da war der Patient zu früh dran
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
a.sch. schrieb:
Moin,
ich habe für einen Dauerpatienten eine neue Verordnung erhalten, ehe die alte "abgearbeitet" ist. Um sie rechtzeitig zu beginnen muss ich jetzt von der alten VO 3 Termine wegfallen lassen, ich breche sie also ab.
Wie kann ich das am besten begründen? "Abbruch wegen Fristüberschreitung einer vorliegenden neuen VO"? oder was schreibt man da kurz und knackig?
Entweder wird das neue Rezept nochmal angepasst oder neu ausgestellt.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anilu87 schrieb:
Gar nicht. Du darfst eine neue Verordnung mit selber Diagnose nicht abbrechen wegen einer neuen Verordnung. Nachzulesen im Rahmenvertrag §7 Absatz 5
Entweder wird das neue Rezept nochmal angepasst oder neu ausgestellt.
Die neue Verordnung ist zu früh ausgestellt und somit nicht gültig. Basta. Muss dann noch mal neu ausgestellt werden.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@a.sch. Nix nie abbrechen, wir sind hier nicht auf einem Basar.
Die neue Verordnung ist zu früh ausgestellt und somit nicht gültig. Basta. Muss dann noch mal neu ausgestellt werden.
wir haben sowas vor einiger Zeit schon einmal gemacht, ich weiß nur nicht mehr wie wir es begründet haben.
Gefällt mir
Lass es per Fax ändern und dann bist du save
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anilu87 schrieb:
Du hast scheinbar nicht verstanden das es nicht Vertragskonform ist. Wenn du Absetzungen riskieren möchtest, nur zu. Dafür wäre mein Geld mir zu Schade.
Lass es per Fax ändern und dann bist du save
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Kitane schrieb:
Du wirst eine Absetzung bekommen. Da hast Du Glück gehabt,aber oft finden die Kassen nach ihrer Revision die Fehler und setzen Dir die Verordnung nachträglich ab. Es ist nicht vertragskonform, ob Du es schlimm findest oder nicht.
Du kannst ja auf dem neuen noch schreiben das du erst die andere VO noch abgearbeitet hast .Du kannst zur Sicherheit noch eine Kopie dranhängen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
eim schrieb:
Wenn es keine Blankoverordnung ist Wo ist das Problem ???? Du hast doch mindestens 28 Tage Zeit ein Rezept anzufangen.Wenn du beim alten nur noch 3 Termine hast dann sollte es erst recht kein Problem sei.
Du kannst ja auf dem neuen noch schreiben das du erst die andere VO noch abgearbeitet hast .Du kannst zur Sicherheit noch eine Kopie dranhängen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
pt ani schrieb:
@eim Das ist doch der Kasse egal! Du musst zwingend die 28 Tage einhalten und vorher das alte komplett behandelt haben.
Bitte richtig lesen. Hab nichts anderes geschrieben,
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
eim schrieb:
@pt ani
Bitte richtig lesen. Hab nichts anderes geschrieben,
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
pt ani schrieb:
@eim Na ja, die 28 Tage können ja nicht eingehalten werden, wenn die alte VO abgearbeitet werden soll. Das schrieb @a.sch. oben. Da nutzt auch eine Begründung und eine Kopie nichts.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
@eim wozu machst du dir die Arbeit ohne dafür €40 zzgl. Verzugszinsen zu bekommen?
So wie ich es gelesen habe ware nur noch 3 Beh.vom alten Rezept offen und die schafft man wohl innerhalb von 10 Tagen.Und bei uns gab es bisher nie Probleme damit solange die Anfangszeit sprich 28 Tag nicht überschritten wird.Macht es doch nicht komplizierter als es ist.sleeping
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
eim schrieb:
@pt ani
So wie ich es gelesen habe ware nur noch 3 Beh.vom alten Rezept offen und die schafft man wohl innerhalb von 10 Tagen.Und bei uns gab es bisher nie Probleme damit solange die Anfangszeit sprich 28 Tag nicht überschritten wird.Macht es doch nicht komplizierter als es ist.sleeping
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
a.sch. schrieb:
Neu ausstellen funktioniert nicht - ist ein schwer erreichbarer Facharzt. Und ehrlich gesagt finde ich es so auch nicht schlimm.
wir haben sowas vor einiger Zeit schon einmal gemacht, ich weiß nur nicht mehr wie wir es begründet haben.
Mein Profilbild bearbeiten