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Berlin Hohenschönhausen

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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Begründung Abbruch wegen neuer Verordnung

Neues Thema
Begründung Abbruch wegen neuer Verordnung
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a.sch.
Vor 3 Tagen
Moin,
ich habe für einen Dauerpatienten eine neue Verordnung erhalten, ehe die alte "abgearbeitet" ist. Um sie rechtzeitig zu beginnen muss ich jetzt von der alten VO 3 Termine wegfallen lassen, ich breche sie also ab.
Wie kann ich das am besten begründen? "Abbruch wegen Fristüberschreitung einer vorliegenden neuen VO"? oder was schreibt man da kurz und knackig?
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Moin, ich habe für einen Dauerpatienten eine neue Verordnung erhalten, ehe die alte "abgearbeitet" ist. Um sie rechtzeitig zu beginnen muss ich jetzt von der alten VO 3 Termine wegfallen lassen, ich breche sie also ab. Wie kann ich das am besten begründen? "Abbruch wegen Fristüberschreitung einer vorliegenden neuen VO"? oder was schreibt man da kurz und knackig?
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Inche
Vor 3 Tagen
Nix zu ende Beh u die andere neu Ausstellen lassen da war der Patient zu früh dran
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Nix zu ende Beh u die andere neu Ausstellen lassen da war der Patient zu früh dran
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Inche schrieb:

Nix zu ende Beh u die andere neu Ausstellen lassen da war der Patient zu früh dran

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a.sch. schrieb:

Moin,
ich habe für einen Dauerpatienten eine neue Verordnung erhalten, ehe die alte "abgearbeitet" ist. Um sie rechtzeitig zu beginnen muss ich jetzt von der alten VO 3 Termine wegfallen lassen, ich breche sie also ab.
Wie kann ich das am besten begründen? "Abbruch wegen Fristüberschreitung einer vorliegenden neuen VO"? oder was schreibt man da kurz und knackig?

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Anilu87
Vor 3 Tagen
Gar nicht. Du darfst eine neue Verordnung mit selber Diagnose nicht abbrechen wegen einer neuen Verordnung. Nachzulesen im Rahmenvertrag §7 Absatz 5
Entweder wird das neue Rezept nochmal angepasst oder neu ausgestellt.
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Gar nicht. Du darfst eine neue Verordnung mit selber Diagnose nicht abbrechen wegen einer neuen Verordnung. Nachzulesen im Rahmenvertrag §7 Absatz 5 Entweder wird das neue Rezept nochmal angepasst oder neu ausgestellt.
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Anilu87 schrieb:

Gar nicht. Du darfst eine neue Verordnung mit selber Diagnose nicht abbrechen wegen einer neuen Verordnung. Nachzulesen im Rahmenvertrag §7 Absatz 5
Entweder wird das neue Rezept nochmal angepasst oder neu ausgestellt.

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 3 Tagen
@a.sch. Nix nie abbrechen, wir sind hier nicht auf einem Basar.

Die neue Verordnung ist zu früh ausgestellt und somit nicht gültig. Basta. Muss dann noch mal neu ausgestellt werden.
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[mention]a.sch.[/mention] Nix nie abbrechen, wir sind hier nicht auf einem Basar. Die neue Verordnung ist zu früh ausgestellt und somit nicht gültig. Basta. Muss dann noch mal neu ausgestellt werden.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@a.sch. Nix nie abbrechen, wir sind hier nicht auf einem Basar.

Die neue Verordnung ist zu früh ausgestellt und somit nicht gültig. Basta. Muss dann noch mal neu ausgestellt werden.

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a.sch.
Vor 3 Tagen
Neu ausstellen funktioniert nicht - ist ein schwer erreichbarer Facharzt. Und ehrlich gesagt finde ich es so auch nicht schlimm.
wir haben sowas vor einiger Zeit schon einmal gemacht, ich weiß nur nicht mehr wie wir es begründet haben.
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Neu ausstellen funktioniert nicht - ist ein schwer erreichbarer Facharzt. Und ehrlich gesagt finde ich es so auch nicht schlimm. wir haben sowas vor einiger Zeit schon einmal gemacht, ich weiß nur nicht mehr wie wir es begründet haben.
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Anilu87
Vor 3 Tagen
Du hast scheinbar nicht verstanden das es nicht Vertragskonform ist. Wenn du Absetzungen riskieren möchtest, nur zu. Dafür wäre mein Geld mir zu Schade.

Lass es per Fax ändern und dann bist du save
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Du hast scheinbar nicht verstanden das es nicht Vertragskonform ist. Wenn du Absetzungen riskieren möchtest, nur zu. Dafür wäre mein Geld mir zu Schade. Lass es per Fax ändern und dann bist du save
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Anilu87 schrieb:

Du hast scheinbar nicht verstanden das es nicht Vertragskonform ist. Wenn du Absetzungen riskieren möchtest, nur zu. Dafür wäre mein Geld mir zu Schade.

Lass es per Fax ändern und dann bist du save

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Kitane
Vor 3 Tagen
Du wirst eine Absetzung bekommen. Da hast Du Glück gehabt,aber oft finden die Kassen nach ihrer Revision die Fehler und setzen Dir die Verordnung nachträglich ab. Es ist nicht vertragskonform, ob Du es schlimm findest oder nicht.
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Du wirst eine Absetzung bekommen. Da hast Du Glück gehabt,aber oft finden die Kassen nach ihrer Revision die Fehler und setzen Dir die Verordnung nachträglich ab. Es ist nicht vertragskonform, ob Du es schlimm findest oder nicht.
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Kitane schrieb:

Du wirst eine Absetzung bekommen. Da hast Du Glück gehabt,aber oft finden die Kassen nach ihrer Revision die Fehler und setzen Dir die Verordnung nachträglich ab. Es ist nicht vertragskonform, ob Du es schlimm findest oder nicht.

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eim
Vor 2 Tagen
Wenn es keine Blankoverordnung ist Wo ist das Problem ???? Du hast doch mindestens 28 Tage Zeit ein Rezept anzufangen.Wenn du beim alten nur noch 3 Termine hast dann sollte es erst recht kein Problem sei.
Du kannst ja auf dem neuen noch schreiben das du erst die andere VO noch abgearbeitet hast .Du kannst zur Sicherheit noch eine Kopie dranhängen.
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Wenn es keine Blankoverordnung ist Wo ist das Problem ???? Du hast doch mindestens 28 Tage Zeit ein Rezept anzufangen.Wenn du beim alten nur noch 3 Termine hast dann sollte es erst recht kein Problem sei. Du kannst ja auf dem neuen noch schreiben das du erst die andere VO noch abgearbeitet hast .Du kannst zur Sicherheit noch eine Kopie dranhängen.
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eim schrieb:

Wenn es keine Blankoverordnung ist Wo ist das Problem ???? Du hast doch mindestens 28 Tage Zeit ein Rezept anzufangen.Wenn du beim alten nur noch 3 Termine hast dann sollte es erst recht kein Problem sei.
Du kannst ja auf dem neuen noch schreiben das du erst die andere VO noch abgearbeitet hast .Du kannst zur Sicherheit noch eine Kopie dranhängen.

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pt ani
Vor 2 Tagen
@eim Das ist doch der Kasse egal! Du musst zwingend die 28 Tage einhalten und vorher das alte komplett behandelt haben.
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[mention]eim[/mention] Das ist doch der Kasse egal! Du musst zwingend die 28 Tage einhalten und vorher das alte komplett behandelt haben.
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pt ani schrieb:

@eim Das ist doch der Kasse egal! Du musst zwingend die 28 Tage einhalten und vorher das alte komplett behandelt haben.

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eim
Gestern
@pt ani
Bitte richtig lesen. Hab nichts anderes geschrieben,
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[mention]pt ani[/mention] [b]Bitte richtig lesen[/b]. Hab nichts anderes geschrieben,
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eim schrieb:

@pt ani
Bitte richtig lesen. Hab nichts anderes geschrieben,

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pt ani
Gestern
@eim Na ja, die 28 Tage können ja nicht eingehalten werden, wenn die alte VO abgearbeitet werden soll. Das schrieb @a.sch. oben. Da nutzt auch eine Begründung und eine Kopie nichts.
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[mention]eim[/mention] Na ja, die 28 Tage können ja nicht eingehalten werden, wenn die alte VO abgearbeitet werden soll. Das schrieb @a.sch. oben. Da nutzt auch eine Begründung und eine Kopie nichts.
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pt ani schrieb:

@eim Na ja, die 28 Tage können ja nicht eingehalten werden, wenn die alte VO abgearbeitet werden soll. Das schrieb @a.sch. oben. Da nutzt auch eine Begründung und eine Kopie nichts.

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Papa Alpaka
Gestern
@eim wozu machst du dir die Arbeit ohne dafür €40 zzgl. Verzugszinsen zu bekommen?
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[mention]eim[/mention] wozu machst du dir die Arbeit ohne dafür €40 zzgl. Verzugszinsen zu bekommen?
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Papa Alpaka schrieb:

@eim wozu machst du dir die Arbeit ohne dafür €40 zzgl. Verzugszinsen zu bekommen?

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eim
Gestern
@pt ani
So wie ich es gelesen habe ware nur noch 3 Beh.vom alten Rezept offen und die schafft man wohl innerhalb von 10 Tagen.Und bei uns gab es bisher nie Probleme damit solange die Anfangszeit sprich 28 Tag nicht überschritten wird.Macht es doch nicht komplizierter als es ist.sleeping
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[mention]pt ani[/mention] So wie ich es gelesen habe ware nur noch 3 Beh.vom alten Rezept offen und die schafft man wohl innerhalb von 10 Tagen.Und bei uns gab es bisher nie Probleme damit solange die Anfangszeit sprich 28 Tag nicht überschritten wird.Macht es doch nicht komplizierter als es ist.[emoji]sleeping[/emoji]
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eim schrieb:

@pt ani
So wie ich es gelesen habe ware nur noch 3 Beh.vom alten Rezept offen und die schafft man wohl innerhalb von 10 Tagen.Und bei uns gab es bisher nie Probleme damit solange die Anfangszeit sprich 28 Tag nicht überschritten wird.Macht es doch nicht komplizierter als es ist.sleeping

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