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was bedeutet das wenn beiBG-rezepten 8 verordneten Einheiten dabei steht das Zeitintervalle 2 sein sollen? Doppeltermine?
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Sarah Gerbert schrieb:
1 Ze gleich 10 min. Steht weiter unten auf dem Rezept
BG-Ärzte können auch mehr Zeitintervalle verordnen, z.B. für KG 4 Zeitintervalle. Dann musst du 40 Minuten pro Termin behandeln und kannst auch 4 Zeitintervalle abrechnen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Klonkrieger Dann schaue mal auf der Rückseite der VO bzw. im Vertrag mit der BG. Die BG bezahlt nach Zeitintervalle von jeweils 10 Minuten. Auf der Rückseite der VO ist der Standard definiert, z.B. KG is 2 Zeitintervalle = 20 Minuten.
BG-Ärzte können auch mehr Zeitintervalle verordnen, z.B. für KG 4 Zeitintervalle. Dann musst du 40 Minuten pro Termin behandeln und kannst auch 4 Zeitintervalle abrechnen.
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karin-maria schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij wenn der Arzt 8103 (also 4 Intervalle) verordnet, handelt es sich dann nicht unbedingt um eine KG-ZNS Behandlung?
Du wirst bei der BG nämlich nach ZI bezahlt, ist nicht wie in die GKV wo es ein fester Satz pro Behandlungsart gibt. BG funktioniert wie folgt:
Leistungsart x Anzahl ZI x Preis pro ZI = Honorar pro Behandlung
Das BG-System ist weitaus flexibler als die Meisten wissen (weil sie den Vertrag nicht richtig kennen. stuck_out_tongue_winking_eye)
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@karin-maria Nein, der Arzt kann für jeder Behandlungsart die ZI festlegen. Er kann mehr oder minder (!) Zeitintervalle verordnen. Er kann für KG-ZNS auf kürzen von 4 auf z.B. 3 ZI oder verlängern auf z.B. 6 ZI.
Du wirst bei der BG nämlich nach ZI bezahlt, ist nicht wie in die GKV wo es ein fester Satz pro Behandlungsart gibt. BG funktioniert wie folgt:
Leistungsart x Anzahl ZI x Preis pro ZI = Honorar pro Behandlung
Das BG-System ist weitaus flexibler als die Meisten wissen (weil sie den Vertrag nicht richtig kennen. stuck_out_tongue_winking_eye)
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Klonkrieger schrieb:
Hallo ihr
was bedeutet das wenn beiBG-rezepten 8 verordneten Einheiten dabei steht das Zeitintervalle 2 sein sollen? Doppeltermine?
Also 8 x ganz normale 20 minuten also.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Klonkrieger Nein, die Angabe auf der Vorderseite ist maßgeblich für die Durchführung und Abrechnung. Auf der Rückseite ist nur die übliche oder Standardanzahl als Hinweis für den Arzt vorhanden. Davon kann er abweichen.
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Klonkrieger schrieb:
Ja schon. Aber auf der Rückseite steht 2 Einheiten. Auf der Vorderseite aber auch. Würde da 3 oder 4 Einheiten als Abweichung stehen würde ich das ja noch verstehen. Aber so ist das ja gehupft wie gesprungen.
Die Rückseite ist nur einen Hinweis und nicht maßgeblich.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Klonkrieger Nein, nochmal: die Vorderseite ist für dich entscheidend und muss ausgefüllt sein. Genauso, wie es auf eine GKV-Verordnung Pflichtangaben gibt.
Die Rückseite ist nur einen Hinweis und nicht maßgeblich.
Kommt selten vor, dass ich Dir widerspreche, aber: Wenn ich das richtig kapiert habe, ist hier bei Zeitintervallen genau die Dauer vorgegeben, die standardmäßig bei KG ohnehin gilt, nämlich 2 = 20 Minuten. Das ist überflüssig, aber nicht schädlich.
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Sabine Rabbel schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Kommt selten vor, dass ich Dir widerspreche, aber: Wenn ich das richtig kapiert habe, ist hier bei Zeitintervallen genau die Dauer vorgegeben, die standardmäßig bei KG ohnehin gilt, nämlich 2 = 20 Minuten. Das ist überflüssig, aber nicht schädlich.
1. die definierte Standard-Anzahl der Zeitintervalle (oder übliche Anzahl der ZI), wovon der Arzt nach Belieben abweichen kann und die auch wir nach Rücksprache ändern/ergänzen dürfen (siehe FAK), und
2. das Ausfüllen des Formulars durch den Arzt
Zu Pkt. 2 gehört die Angabe der ZI ebenso wie die Angabe der Anzahl BE oder Frequenz. Ohne Angabe der ZI ist das Formular nicht korrekt ausgefüllt.
Unsere Vergütung bezieht sich nach dem Rahmenvertrag auf die Zeitintervalle multipliziert mit der Anzahl vom Arzt verordnete ZI.
Offen gestanden habe ich meinem Berufslaufbahn noch kein einziger BG-VO gesehen, wo die Anzahl der ZI vom Arzt nicht angegeben war. Das System ist mindestens so alt, wie ich im Beruf tätig bin/war.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Sabine Rabbel 2 Sachen sind zu unterscheiden:
1. die definierte Standard-Anzahl der Zeitintervalle (oder übliche Anzahl der ZI), wovon der Arzt nach Belieben abweichen kann und die auch wir nach Rücksprache ändern/ergänzen dürfen (siehe FAK), und
2. das Ausfüllen des Formulars durch den Arzt
Zu Pkt. 2 gehört die Angabe der ZI ebenso wie die Angabe der Anzahl BE oder Frequenz. Ohne Angabe der ZI ist das Formular nicht korrekt ausgefüllt.
Unsere Vergütung bezieht sich nach dem Rahmenvertrag auf die Zeitintervalle multipliziert mit der Anzahl vom Arzt verordnete ZI.
Offen gestanden habe ich meinem Berufslaufbahn noch kein einziger BG-VO gesehen, wo die Anzahl der ZI vom Arzt nicht angegeben war. Das System ist mindestens so alt, wie ich im Beruf tätig bin/war.
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Schippi schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij 👍👍
Na da scheinen die Berliner ÄrztInnen anders drauf zu sein ... bei denen ist fast nie eine Zeitangabe vorne angegeben, wenn einfach nur standardmäßig lange behandelt werden soll. Scheint bisher keine BG gejuckt zu haben.
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Sabine Rabbel schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Na da scheinen die Berliner ÄrztInnen anders drauf zu sein ... bei denen ist fast nie eine Zeitangabe vorne angegeben, wenn einfach nur standardmäßig lange behandelt werden soll. Scheint bisher keine BG gejuckt zu haben.
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij schon 1971 standen die Zeitintervalle auf der VO (forde- und Rückseite)...darann kann ich mich noch erinnern,,, hatte da viele VO..
JürgenK ;)
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silvia43 schrieb:
@Sabine Rabbel wieso 2 x 20 min,, eine Zeiteinheit sind 10 min.
Du hast Dich verguckt: ich hab nicht 2 x 20 Minuten geschrieben, sondern 2 = 20 Minuten (nämlich 2 x 10) = standardmäßige Behandlungszeit für Pos. 8101 = Normalo-KG.
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Sabine Rabbel schrieb:
@silvia43
Du hast Dich verguckt: ich hab nicht 2 x 20 Minuten geschrieben, sondern 2 = 20 Minuten (nämlich 2 x 10) = standardmäßige Behandlungszeit für Pos. 8101 = Normalo-KG.
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redvine schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij In manchen Praxen wird die Gesamtzahl an Zeiteinheiten ermittelt, also in diesem Fall bei 8 Einheiten mit jeweils 2 Zeiteinheiten = 16 Zeiteinheiten, und dann im Terminplan Termine eingetragen mit 3 Zeiteinheiten, 2 Zeiteinheiten, 4 Zeiteinheiten, bis die 16 Zeiteinheiten erreicht sind. Der Patient erhält also keine 8 Termine, sondern meist mehr Termine. Dies erfolgt aus praktischen Gründen, da eine Einheit bei BG-Rezepten oft viele Zeiteinheiten umfasst, für die im Terminplan kein Platz ist. Der Patient unterschreibt auch nur 8 Mal und für die überzähligen Termine gar nicht. Doch die 16 Zeiteinheiten wurden erbracht. Was hältst Du von dieser Praxis?
bin zwar nicht Lars , aber ich finde dieses Vorgehen quatsch . Rein theoretisch kannst du bei diesem System dann 16 mal für 10 Minuten bestellen ? Mit dem Argument er hat ja die 16 Zeiteinheiten bekommen ? Blödsinn .
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Leni C. schrieb:
@redvine
bin zwar nicht Lars , aber ich finde dieses Vorgehen quatsch . Rein theoretisch kannst du bei diesem System dann 16 mal für 10 Minuten bestellen ? Mit dem Argument er hat ja die 16 Zeiteinheiten bekommen ? Blödsinn .
@redvine das widerspricht absolut die Vorgaben. Die Anzahl der BE und dessen Frequenz ist schließlich vorgegeben. Die ZI bestimmen lediglich die Dauer einer BE. Und die Vorgaben der VO sind laut Vertrag so und nicht anders umzusetzen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Leni C. Dito
@redvine das widerspricht absolut die Vorgaben. Die Anzahl der BE und dessen Frequenz ist schließlich vorgegeben. Die ZI bestimmen lediglich die Dauer einer BE. Und die Vorgaben der VO sind laut Vertrag so und nicht anders umzusetzen.
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redvine schrieb:
@Leni C. @Lars van Ravenzwaaij Danke Euch!
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Klonkrieger schrieb:
Ah. Ok. Das ist ja verwirrend. Standardzeitintervalle bei 8101 sind ja 2. Auf der Vorderseite steht das aber nochmal extra das es 2 Zeitintervalle pro Beh. einheit sind.
Also 8 x ganz normale 20 minuten also.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Klonkrieger Ja. 2 bedeutet 2 × 10 Minuten. Ergibt nach Adam Riese 20 Minuten. 🤓
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Klonkrieger schrieb:
Top. Danke dir!grinning
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Klonkrieger schrieb:
OK. Also wenn das steht Zeitintervalle pro Behandlungseinheit: 2 - dann sind das ganz normale 20 min pro Termin - richtig?
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