Stellenausschreibung
Der Helgoland Tourismus-Service
sucht für das Kur- und
Physiotherapiezentrum Helgoland ab
sofort eine*n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die Stelle kann als saisonale oder
unbefristete Stelle besetzt werden.
Es handelt sich um eine
Vollzeitstelle (39,0 Std.), welche
grundsätzlich in zwei
Teilzeitstellen teilbar ist.
Ihre Aufgabengebiete in unserem
engagierten Physiotherapie-Team
sind sehr abwechslungsreich und
interessant und umfasst je nach
Ausbildung:
? Physiotherapeutisc...
Der Helgoland Tourismus-Service
sucht für das Kur- und
Physiotherapiezentrum Helgoland ab
sofort eine*n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die Stelle kann als saisonale oder
unbefristete Stelle besetzt werden.
Es handelt sich um eine
Vollzeitstelle (39,0 Std.), welche
grundsätzlich in zwei
Teilzeitstellen teilbar ist.
Ihre Aufgabengebiete in unserem
engagierten Physiotherapie-Team
sind sehr abwechslungsreich und
interessant und umfasst je nach
Ausbildung:
? Physiotherapeutisc...
Kurze Frage:2 Folgeverordnungen EX2a mit Z 98.8 behandelt, im Textfeld steht "Zustand nach Operation (Z98.8); Vorhandensein einer Kniegeleksprothese (Z96.65)"
Nun Erstverordnung ohne behandlungsfreies Intervall mit Z96.65
Die Diagnose der neuen Erstverordnung war also in Textfeld der vorherigen Verordnungen schon mit aufgeführt, im ICD10-Code Feld aber nicht.
Geht das durch, oder sollte ich es lieber in eine Verordnung a.d.R ändern? Das würde evtl Probleme bei weiteren Verordnungen nach sich ziehen.
Wie würdet ihr es machen?LG
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Moneliah schrieb:
Hallo liebe Kollegen,
Kurze Frage:2 Folgeverordnungen EX2a mit Z 98.8 behandelt, im Textfeld steht "Zustand nach Operation (Z98.8); Vorhandensein einer Kniegeleksprothese (Z96.65)"
Nun Erstverordnung ohne behandlungsfreies Intervall mit Z96.65
Die Diagnose der neuen Erstverordnung war also in Textfeld der vorherigen Verordnungen schon mit aufgeführt, im ICD10-Code Feld aber nicht.
Geht das durch, oder sollte ich es lieber in eine Verordnung a.d.R ändern? Das würde evtl Probleme bei weiteren Verordnungen nach sich ziehen.
Wie würdet ihr es machen?LG
Die Frage ist, ob das 4. Rezept tatsächlich für eine andere Diagnose gedacht ist oder ob es sich um den selben Behandlungsfall handelt.
Neben der Änderung in "außerhalb des Regelfalles" besteht auch die Möglichkeit, den Indikationsschlüssel auf EX3a ändern zu lassen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
M.Graßmann schrieb:
Wie war denn der ICD 10 im entsprechenden Feld bei den ersten 3 Rezepten?
Die Frage ist, ob das 4. Rezept tatsächlich für eine andere Diagnose gedacht ist oder ob es sich um den selben Behandlungsfall handelt.
Neben der Änderung in "außerhalb des Regelfalles" besteht auch die Möglichkeit, den Indikationsschlüssel auf EX3a ändern zu lassen.
Die beiden Folgeverordnungen wurden bezahlt.
Der Regelfall ist unter Ex2a ausgeschöpft. Denke, dass der Arzt daher durch den Diagnosewechsel einen neuen Regelfall erzeugen wollte .
Meine Frage ist, ob das so bezahlt wird.
Danke für den Tipp mit ex3a. Das wäre auch leicht zu ändern, stimmt. Mache ich einfach sicherheitshalber, glaub ich.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Moneliah schrieb:
Wir haben die Patientin mit 2 Folgeverordnungen wie oben beschrieben( Z98.8, aber im freitext wurde Z96.65 mit aufgeführt) behandelt. Davor war sie in einer anderen Praxis.
Die beiden Folgeverordnungen wurden bezahlt.
Der Regelfall ist unter Ex2a ausgeschöpft. Denke, dass der Arzt daher durch den Diagnosewechsel einen neuen Regelfall erzeugen wollte .
Meine Frage ist, ob das so bezahlt wird.
Danke für den Tipp mit ex3a. Das wäre auch leicht zu ändern, stimmt. Mache ich einfach sicherheitshalber, glaub ich.
die Klartextdiagnose ist ebenso gültig wie die ICD10-Codes, besonders wenn dieser im Diagnosefeld enthalten ist.
Das bedeutet Z96.65 gehört zur Regelfalldiagnose.
Z96.65 i.V.m. Z98.8 ist ein BVB und daher bis 6 Monate nach Akutereignis sowieso Extrabudgetär.
(§ 160b, Abs. 2, Satz 4 SGB V).
Gemäß HMR ist von Ex2a auf Ex3a zu wechseln, bevor VO a.d.R ausgestellt wird.
Im Übrigen sind VO´s aufgrund gleicher Erkrankung, auch bei wechsel der Leitsymphtomatik, immer als ein Regelfall anzusehen.
(§ 7 Abs. 8, Satz 2 HMR)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
KGSchuller schrieb:
Hallo,
die Klartextdiagnose ist ebenso gültig wie die ICD10-Codes, besonders wenn dieser im Diagnosefeld enthalten ist.
Das bedeutet Z96.65 gehört zur Regelfalldiagnose.
Z96.65 i.V.m. Z98.8 ist ein BVB und daher bis 6 Monate nach Akutereignis sowieso Extrabudgetär.
(§ 160b, Abs. 2, Satz 4 SGB V).
Gemäß HMR ist von Ex2a auf Ex3a zu wechseln, bevor VO a.d.R ausgestellt wird.
Im Übrigen sind VO´s aufgrund gleicher Erkrankung, auch bei wechsel der Leitsymphtomatik, immer als ein Regelfall anzusehen.
(§ 7 Abs. 8, Satz 2 HMR)
Mein Profilbild bearbeiten