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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung G60.0

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G60.0
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michaela872
Vor 2 Monaten
Ihr Lieben Leute,
Ich bin die, die in einer Neuro-Ambulanz ausstellt. Heute hörte ich, das theva seit neuestem wissen möchte, an welchem Körperteil sich die G60.0 abspielt. Ich habe nichts davon gehört,...stimmt das?
LG Michaela
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Ihr Lieben Leute, Ich bin die, die in einer Neuro-Ambulanz ausstellt. Heute hörte ich, das theva seit neuestem wissen möchte, an welchem Körperteil sich die G60.0 abspielt. Ich habe nichts davon gehört,...stimmt das? LG Michaela
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pt ani
Vor 2 Monaten
Ich weiß es nicht. Aber Du musst keine Rücksicht auf die Allüren oder Fehlprogrammierungen EINES Programmes unter vielen nehmen, denke ich.
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• Lars van Ravenzwaaij
Ich weiß es nicht. Aber Du musst keine Rücksicht auf die Allüren oder Fehlprogrammierungen EINES Programmes unter vielen nehmen, denke ich.
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pt ani schrieb:

Ich weiß es nicht. Aber Du musst keine Rücksicht auf die Allüren oder Fehlprogrammierungen EINES Programmes unter vielen nehmen, denke ich.

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michaela872
Vor 2 Monaten
@pt ani dAnke, ich hab der Praxis erstmal auf den AB gesprochen, um den Hintergund gebeten in der Richtlinie. Am Montag weiss ich dann mehr
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[mention]pt ani[/mention] dAnke, ich hab der Praxis erstmal auf den AB gesprochen, um den Hintergund gebeten in der Richtlinie. Am Montag weiss ich dann mehr
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michaela872 schrieb:

@pt ani dAnke, ich hab der Praxis erstmal auf den AB gesprochen, um den Hintergund gebeten in der Richtlinie. Am Montag weiss ich dann mehr

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pt ani
Vor 2 Monaten
@michaela872 Das hat dann aber nichts mit bindenden Richtlinien zu tun sondern mit einem Anwenderprogramm, dass diese Info einfordert.
Es hat sich nichts geändert, will ich sagen.
Aber ich bin gespannt, was sie sagen.
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• Lars van Ravenzwaaij
[mention]michaela872[/mention] Das hat dann aber nichts mit bindenden Richtlinien zu tun sondern mit einem Anwenderprogramm, dass diese Info einfordert. Es hat sich nichts geändert, will ich sagen. Aber ich bin gespannt, was sie sagen.
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pt ani schrieb:

@michaela872 Das hat dann aber nichts mit bindenden Richtlinien zu tun sondern mit einem Anwenderprogramm, dass diese Info einfordert.
Es hat sich nichts geändert, will ich sagen.
Aber ich bin gespannt, was sie sagen.

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michaela872
Vor 2 Monaten
@pt ani dAnke Dir
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[mention]pt ani[/mention] dAnke Dir
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michaela872 schrieb:

@pt ani dAnke Dir

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 2 Monaten
@michaela872 G60.0 ist (für PT) eine LHB, wenn die ICD mit der Diagnosegruppe WS, EX oder PN kombiniert wird. Es macht natürlich bei EX und PN Sinn die betroffene Extremität jeweils mit R oder L zu kennzeichnen. Somit können 2 VOn ausgestellt werden, die vom Therapeuten dann auch parallel durchgeführt werden können. Vermutlich steckt das hinter dem Hinweis von Thevea. Ein Schelm der sich was Böses dabei denkt. 😎

Es besteht aber keine Pflicht das so zu machen. 😇

Im Übrigen ist das für die Podologie natürlich noch viel Sinnvoller exakt anzugeben wo sich das Problem befindet. Da gilt z.B., dass jeder Zehnagel bei eine Nagelspange jeweils ein eigener VO-Fall darstellt.
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• michaela872
[mention]michaela872[/mention] G60.0 ist (für PT) eine LHB, wenn die ICD mit der Diagnosegruppe WS, EX oder PN kombiniert wird. Es macht natürlich bei EX und PN Sinn die betroffene Extremität jeweils mit R oder L zu kennzeichnen. Somit können 2 VOn ausgestellt werden, die vom Therapeuten dann auch parallel durchgeführt werden können. Vermutlich steckt das hinter dem Hinweis von Thevea. Ein Schelm der sich was Böses dabei denkt. 😎 Es besteht aber keine Pflicht das so zu machen. 😇 Im Übrigen ist das für die Podologie natürlich noch viel Sinnvoller exakt anzugeben wo sich das Problem befindet. Da gilt z.B., dass jeder Zehnagel bei eine Nagelspange jeweils ein eigener VO-Fall darstellt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@michaela872 G60.0 ist (für PT) eine LHB, wenn die ICD mit der Diagnosegruppe WS, EX oder PN kombiniert wird. Es macht natürlich bei EX und PN Sinn die betroffene Extremität jeweils mit R oder L zu kennzeichnen. Somit können 2 VOn ausgestellt werden, die vom Therapeuten dann auch parallel durchgeführt werden können. Vermutlich steckt das hinter dem Hinweis von Thevea. Ein Schelm der sich was Böses dabei denkt. 😎

Es besteht aber keine Pflicht das so zu machen. 😇

Im Übrigen ist das für die Podologie natürlich noch viel Sinnvoller exakt anzugeben wo sich das Problem befindet. Da gilt z.B., dass jeder Zehnagel bei eine Nagelspange jeweils ein eigener VO-Fall darstellt.

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michaela872
Vor 2 Monaten
@Lars van Ravenzwaaij dund hast recht...ein podologe will das. Ach,...wie bei allem neuen, frag ich mich: muss das denn??? Danke Dir
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• Lars van Ravenzwaaij
[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] dund hast recht...ein podologe will das. Ach,...wie bei allem neuen, frag ich mich: muss das denn??? Danke Dir
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michaela872 schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij dund hast recht...ein podologe will das. Ach,...wie bei allem neuen, frag ich mich: muss das denn??? Danke Dir

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Folterknecht.fg..2091
Vor 2 Monaten
@michaela872 Hallo,

Vorsicht für den Podologen: der einzig erlaubte ICD-Code bei Nagelspangen ist der L60.0.

Podologe muss auf der Rückseite den genauen Zehen u. die Seitenlokalisation angeben (z.B. U1 re. für großen Zehen rechts). Wie Lars das schon sagte: Jeder Zeh ist ein eigener Verordnungsfall und nur mit dieser Bezeichnung erkennt das die Kasse (hoffentlich).

grüße
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• michaela872
[mention]michaela872[/mention] Hallo, Vorsicht für den Podologen: der einzig erlaubte ICD-Code bei Nagelspangen ist der [b]L[/b]60.0. Podologe muss auf der Rückseite den genauen Zehen u. die Seitenlokalisation angeben (z.B. U1 re. für großen Zehen rechts). Wie Lars das schon sagte: Jeder Zeh ist ein eigener Verordnungsfall und nur mit dieser Bezeichnung erkennt das die Kasse (hoffentlich). grüße
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Folterknecht.fg..2091 schrieb:

@michaela872 Hallo,

Vorsicht für den Podologen: der einzig erlaubte ICD-Code bei Nagelspangen ist der L60.0.

Podologe muss auf der Rückseite den genauen Zehen u. die Seitenlokalisation angeben (z.B. U1 re. für großen Zehen rechts). Wie Lars das schon sagte: Jeder Zeh ist ein eigener Verordnungsfall und nur mit dieser Bezeichnung erkennt das die Kasse (hoffentlich).

grüße

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michaela872
Vor 2 Monaten
@Folterknecht.fg..2091 auch Dir danke ich für Deine Mitteilung. Nagelspangen-Vo's hatte ich in 18 Jahren nur eine....Für die pat bei uns ist eine KG und Podologie wichtiger.
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[mention]Folterknecht.fg..2091[/mention] auch Dir danke ich für Deine Mitteilung. Nagelspangen-Vo's hatte ich in 18 Jahren nur eine....Für die pat bei uns ist eine KG und Podologie wichtiger.
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michaela872 schrieb:

@Folterknecht.fg..2091 auch Dir danke ich für Deine Mitteilung. Nagelspangen-Vo's hatte ich in 18 Jahren nur eine....Für die pat bei uns ist eine KG und Podologie wichtiger.

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michaela872 schrieb:

Ihr Lieben Leute,
Ich bin die, die in einer Neuro-Ambulanz ausstellt. Heute hörte ich, das theva seit neuestem wissen möchte, an welchem Körperteil sich die G60.0 abspielt. Ich habe nichts davon gehört,...stimmt das?
LG Michaela

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Anilu87
Vor 2 Monaten
Thevea möchte es den Usern leichter machen, gerade wenn mehrere Rezepte ausgestellt werden für links und rechtes oder Arme und Beine. Aber das es aufs Rezept muss, so ist es nicht.
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• michaela872
Thevea möchte es den Usern leichter machen, gerade wenn mehrere Rezepte ausgestellt werden für links und rechtes oder Arme und Beine. Aber das es aufs Rezept muss, so ist es nicht.
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michaela872
Vor 2 Monaten
Hallo Anilu87, danke Dir. So habe ich es heute auch mit der Praxis kommuniziert.
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Hallo Anilu87, danke Dir. So habe ich es heute auch mit der Praxis kommuniziert.
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michaela872 schrieb:

Hallo Anilu87, danke Dir. So habe ich es heute auch mit der Praxis kommuniziert.

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Anilu87 schrieb:

Thevea möchte es den Usern leichter machen, gerade wenn mehrere Rezepte ausgestellt werden für links und rechtes oder Arme und Beine. Aber das es aufs Rezept muss, so ist es nicht.



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