Physio CKI
Keine Lust mehr auf 20min Takt in
langweiligen Praxen mit veralteten
Geräten und eingefahrenen
Strukturen?
Dann starte jetzt deine Karriere
bei Physio CKI als
„Physiotherapeuten (m/w/d)“
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den du verdient hast!
Wer sind wir?
Physio CKI ist ein sehr
erfolgreiches
Physiotherapie-Unternehmen, das
seit nunmehr 10 Jahren erfolgreich
für seine Patienten und
Mitarbeiter da ist. Unsere hohe
Therapiequa...
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ich bräuchte mal Euren Rat.
Ich habe 2 Heilmittelverordnungen bekommen
das 1. mit Datum vom 02.07. und Diagnose:Iliosakralfugensnydrom mit HM: MT + Wärmepack.
das 2. mit Datum vom 07.07. und Diagnose V.a. sensibles L5-Syndrom li. mit HM KMT + ET.
Nun ist es ja so das es 2 unterschiedliche Diagnosen sind, kann ich da beide abrechnen ?
Hattet ihr schonmal ähnliches oder kennt sich jemand besser aus ?
Danke für Eure Hilfe
Liebe Grüße
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zitrone02 schrieb:
Hallo zusammen,
ich bräuchte mal Euren Rat.
Ich habe 2 Heilmittelverordnungen bekommen
das 1. mit Datum vom 02.07. und Diagnose:Iliosakralfugensnydrom mit HM: MT + Wärmepack.
das 2. mit Datum vom 07.07. und Diagnose V.a. sensibles L5-Syndrom li. mit HM KMT + ET.
Nun ist es ja so das es 2 unterschiedliche Diagnosen sind, kann ich da beide abrechnen ?
Hattet ihr schonmal ähnliches oder kennt sich jemand besser aus ?
Danke für Eure Hilfe
Liebe Grüße
Es kann ja auch ein Patient mit Arm ab und Bein ab kommen. Den behandelst Du ja auch auf beides.
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zitrone02 schrieb:
ja habt schönen Dank für die Hilfe, war mir halt nicht ganz sicher und dachte frag mal nach.
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Wonderwoman schrieb:
Klar kannst Du das abrechnen.
Es kann ja auch ein Patient mit Arm ab und Bein ab kommen. Den behandelst Du ja auch auf beides.
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rudibam schrieb:
Wo liegt das Problem? Natürlich beide abarbeiten und auch abrechnen.
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