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Dortmund Kaiserstrassenviertel

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir bieten für unsere
Physiotherapiepraxis in der
östlichen Innenstadt von Dortmund
ab sofort oder später eine Teil-
oder Vollzeitstelle für 20 bis 40
Wochenstunden in Festanstellung an.
Erfahrene Therapeuten/innen sowie
Berufsanfänger sind herzlich
willkommen!!

Für:

- Physiotherapeutische
Einzelbehandlung
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orthopädisch/chirurgischen Bereich
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im unmittelbarem Umfeld der Praxis
zu erreichen sind

I...
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Inhaberwechsel, wie Rezepte korrekt splitten?

Neues Thema
Inhaberwechsel, wie Rezepte korrekt splitten?
Es gibt 9 Beiträge
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BeAHL
Vor 2 Tagen
Hallo, unser Inhaber wechselt zum Ende/Anfang des Jahres. Ich weiß nicht, wie ich die begonnenen Rezepte für die Kassen in korrekter Form splitte. Wir rechnen mit azh ab. Der neue Inhaber meint, ich muss das Rezept nur kopieren und er rechnet dann die verbleibenden Behandlungen ab. Aber konkret kann ich ja nicht ein 6er-KG-Rezept ohne Begründung bzw WIE zB nur mit vier Behandlungen abrechnen. Ich kann ja nur Behandlungsabbruch nicht -unterbrechung auf dem Rz angeben. Es wäre nett, wenn Eine/r meinen Knoten im Gehirn da lösen könnte, vielen Dank!!
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Hallo, unser Inhaber wechselt zum Ende/Anfang des Jahres. Ich weiß nicht, wie ich die begonnenen Rezepte für die Kassen in korrekter Form splitte. Wir rechnen mit azh ab. Der neue Inhaber meint, ich muss das Rezept nur kopieren und er rechnet dann die verbleibenden Behandlungen ab. Aber konkret kann ich ja nicht ein 6er-KG-Rezept ohne Begründung bzw WIE zB nur mit vier Behandlungen abrechnen. Ich kann ja nur Behandlungsabbruch nicht -unterbrechung auf dem Rz angeben. Es wäre nett, wenn Eine/r meinen Knoten im Gehirn da lösen könnte, vielen Dank!!
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Lars van Ravenzwaaij
Vor 2 Tagen
@BeAHL Der neue Inhaber hat Recht. Kannst du im Rahmenvertrag nachlesen wie das geht: Link §18 Ziffer 11

Auch darf die Begründung nicht auf "Behandlungsabruch" lauten, sondern auf "Wechsel des zugelassenen Leistungserbringers" .

Und vielleicht mal bei azh nachfragen. Sollte auch für die kein unbekanntes Verfahren sein.
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• Leni C.
• die neue
• BeAHL
[mention]BeAHL[/mention] Der neue Inhaber hat Recht. Kannst du im Rahmenvertrag nachlesen wie das geht: https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/heilmittel/vertraege_125abs1/physiotherapie/20220331_Vertrag__Lesefassung_Stand_04.04.2022_telemedizinische_Leistungen_Physiotherapie.pdf §18 Ziffer 11 Auch darf die Begründung nicht auf "Behandlungsabruch" lauten, sondern auf "Wechsel des zugelassenen Leistungserbringers" . Und vielleicht mal bei azh nachfragen. Sollte auch für die kein unbekanntes Verfahren sein.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@BeAHL Der neue Inhaber hat Recht. Kannst du im Rahmenvertrag nachlesen wie das geht: Link §18 Ziffer 11

Auch darf die Begründung nicht auf "Behandlungsabruch" lauten, sondern auf "Wechsel des zugelassenen Leistungserbringers" .

Und vielleicht mal bei azh nachfragen. Sollte auch für die kein unbekanntes Verfahren sein.

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massu
Vor 2 Tagen
@BeAHL Ansonstem sauberen Schnitt machen. So habe ich es gemacht. Du rechnest alles ab, und die Patienten holen ein neues Rezept.
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• Papa Alpaka
[mention]BeAHL[/mention] Ansonstem sauberen Schnitt machen. So habe ich es gemacht. Du rechnest alles ab, und die Patienten holen ein neues Rezept.
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massu schrieb:

@BeAHL Ansonstem sauberen Schnitt machen. So habe ich es gemacht. Du rechnest alles ab, und die Patienten holen ein neues Rezept.

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 2 Tagen
@massu Wozu?
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• die neue
[mention]massu[/mention] Wozu?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@massu Wozu?

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die neue
Gestern
@massu das ist nicht nötig. Ich hab, sowohl als ich die Praxis auf meinen Mann übertragen habe als auch, als ich sie auf mich zurück übertragen habe, mit Kopien gearbeitet.
Das habe ich auch bereits mit Patienten gemacht, die während ihrer laufenden Therapie zu mir gewechselt haben. Es gab nie ein Problem....
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• Lars van Ravenzwaaij
• BeAHL
[mention]massu[/mention] das ist nicht nötig. Ich hab, sowohl als ich die Praxis auf meinen Mann übertragen habe als auch, als ich sie auf mich zurück übertragen habe, mit Kopien gearbeitet. Das habe ich auch bereits mit Patienten gemacht, die während ihrer laufenden Therapie zu mir gewechselt haben. Es gab nie ein Problem....
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die neue schrieb:

@massu das ist nicht nötig. Ich hab, sowohl als ich die Praxis auf meinen Mann übertragen habe als auch, als ich sie auf mich zurück übertragen habe, mit Kopien gearbeitet.
Das habe ich auch bereits mit Patienten gemacht, die während ihrer laufenden Therapie zu mir gewechselt haben. Es gab nie ein Problem....

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johannes687
Gestern
@massu Das kostet die Patienten nur unnötigerweise zusätzliche 10 €. Der Rahmenvertrag regelt hier sehr einfach die Umsetzung, wie Lars schon erklärt hat.
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• Lars van Ravenzwaaij
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• Nickiiiii
• BeAHL
[mention]massu[/mention] Das kostet die Patienten nur unnötigerweise zusätzliche 10 €. Der Rahmenvertrag regelt hier sehr einfach die Umsetzung, wie Lars schon erklärt hat.
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johannes687 schrieb:

@massu Das kostet die Patienten nur unnötigerweise zusätzliche 10 €. Der Rahmenvertrag regelt hier sehr einfach die Umsetzung, wie Lars schon erklärt hat.

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BeAHL
Gestern
@Lars van Ravenzwaaij danke Lars! Bei azh erreiche ich seit zwei Jahren niemanden mehr und auf mails wird nicht geantwortet
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] danke Lars! Bei azh erreiche ich seit zwei Jahren niemanden mehr und auf mails wird nicht geantwortet
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BeAHL schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij danke Lars! Bei azh erreiche ich seit zwei Jahren niemanden mehr und auf mails wird nicht geantwortet

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BeAHL schrieb:

Hallo, unser Inhaber wechselt zum Ende/Anfang des Jahres. Ich weiß nicht, wie ich die begonnenen Rezepte für die Kassen in korrekter Form splitte. Wir rechnen mit azh ab. Der neue Inhaber meint, ich muss das Rezept nur kopieren und er rechnet dann die verbleibenden Behandlungen ab. Aber konkret kann ich ja nicht ein 6er-KG-Rezept ohne Begründung bzw WIE zB nur mit vier Behandlungen abrechnen. Ich kann ja nur Behandlungsabbruch nicht -unterbrechung auf dem Rz angeben. Es wäre nett, wenn Eine/r meinen Knoten im Gehirn da lösen könnte, vielen Dank!!

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johannes687
Gestern
@BeAHL Vielleicht noch ein Hinweis bezüglich Eigenanteil:
Inhaber 1 kassiert die 10 € Rezeptblatt Gebühr + 10% jeder erbrachten Leistung.
Inhaber 2 kassiert "nur" noch die 10% jeder erbrachten Leistung, nicht nochmals die 10€.
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• Lars van Ravenzwaaij
• pt ani
• Leni C.
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[mention]BeAHL[/mention] Vielleicht noch ein Hinweis bezüglich Eigenanteil: Inhaber 1 kassiert die 10 € Rezeptblatt Gebühr + 10% jeder erbrachten Leistung. Inhaber 2 kassiert "nur" noch die 10% jeder erbrachten Leistung, nicht nochmals die 10€.
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die neue
Gestern
@johannes687 @BeAHL genau so wie der Johannes es sieht, sieht es aus!
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• Lars van Ravenzwaaij
[mention]johannes687[/mention] [mention]BeAHL[/mention] genau so wie der Johannes es sieht, sieht es aus!
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die neue schrieb:

@johannes687 @BeAHL genau so wie der Johannes es sieht, sieht es aus!

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johannes687 schrieb:

@BeAHL Vielleicht noch ein Hinweis bezüglich Eigenanteil:
Inhaber 1 kassiert die 10 € Rezeptblatt Gebühr + 10% jeder erbrachten Leistung.
Inhaber 2 kassiert "nur" noch die 10% jeder erbrachten Leistung, nicht nochmals die 10€.



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