Es gibt 11 Beiträge
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Hallo zusammen! Kurze Frage: ist es möglich ein Kassenrezept in einer Praxis zu beginnen, in einer Physiotherapie in einem deutschen Urlaubsort weiterzuführen und in der ersten Praxis zu beenden? Sie ist außerhalb des Regelfalles und Zuzahlungsbefreit. Normalerweise wäre es kein Problem sich neue Rezepte zu holen. Sie ist allerdings zu faul. Vielen Dank vorab
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Zumal du nicht weißt, ob die Patientin das Rezept wirklich hin und her transportiert und es nicht irgendwo liegen lässt.
Ich würde sagen, es geht nicht, da ja auf dem Rezept zur Abrechnung die IK Nummer angegeben ist. Und dass eine Praxis der anderen die Behandlung in Rechnung stellt halte ich auch für nicht praktikabel. Würde auch das Rezept liegen lassen und U eintragen. Wenn die Patientin im Urlaub behandelt werden will, soll sie sich dafür eine Verordnung holen.
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Deine Patientin will in den Urlaub fahren??
Von Corona hat sie aber schon gehört?
:expressionless:
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.....und der Therapeut der die Heilmittelverordnung mit dem Kostenträger abrechnet darf dann die andere Praxis auszahlen?
:joy::joy::joy::joy:
Ich dachte der Troll hält Winterschlaf
:sleeping:
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Physiodino, BEIDE rechnen das Rezept mit den jeweiligen Behandlungen ab.: 1. Praxis original ggf. mit ohne 10 Euro Rezeptblattgebühr 2. Praxis Kopie mit KK Stempel
Muss Mensch nicht machen, kann man aber...allerdings nur, wenn Pat. von sich aus damit fertig kommt. Ich kommunizier des net aktiv.