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Schwerpunkt Orthopädie, Neurologie
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ich habe heute zwei neue Rezepte eingereicht bekommen, die wie folgt lauten.
1. KGN (Bobath), Indikationsschlüssel: ZN2 b
2. Krankengymnastik nach PNF, Indikationsschlüssel ZN2b
Ich bin mir nun etwas unsicher.
Zu 1: KGN, kann ich es trotzdem abrechnen, auch ohne Bobath Fortbildung, da es sowieso nur als KG vergütet wird?
Zu 2: Kann ich PNF (Fobi vorhanden) abrechnen oder muss KG ZNS auf dem Rezept stehen.
Vielen danke für die antworten!
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K. Leistritz schrieb:
Guten Morgen,
ich habe heute zwei neue Rezepte eingereicht bekommen, die wie folgt lauten.
1. KGN (Bobath), Indikationsschlüssel: ZN2 b
2. Krankengymnastik nach PNF, Indikationsschlüssel ZN2b
Ich bin mir nun etwas unsicher.
Zu 1: KGN, kann ich es trotzdem abrechnen, auch ohne Bobath Fortbildung, da es sowieso nur als KG vergütet wird?
Zu 2: Kann ich PNF (Fobi vorhanden) abrechnen oder muss KG ZNS auf dem Rezept stehen.
Vielen danke für die antworten!
es muss KG-ZNS lauten, sonst kann nur normale KG abgerechnet werden
Wenn Bobath draufsteht sollte auch Bobath abgegeben werden. Also Pat. eine Praxis empfehlen die Bobath abgibt oder die Vo. ändern lassen.
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TheStonie schrieb:
Auch KG nach PNF muss auf KG-ZNS nach PNF geändert werden!
> Auch KG nach PNF muss auf KG-ZNS nach PNF geändert werden!
muss nicht, wenn er nur KG abrechnet ist es seine Sache.
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morpheus-06 schrieb:
TheStonie schrieb:
> Auch KG nach PNF muss auf KG-ZNS nach PNF geändert werden!
muss nicht, wenn er nur KG abrechnet ist es seine Sache.
Also, alles ändern lassen ;)
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K. Leistritz schrieb:
super vielen Dank, für die Infos.
Also, alles ändern lassen ;)
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morpheus-06 schrieb:
KGN = KG
es muss KG-ZNS lauten, sonst kann nur normale KG abgerechnet werden
Wenn Bobath draufsteht sollte auch Bobath abgegeben werden. Also Pat. eine Praxis empfehlen die Bobath abgibt oder die Vo. ändern lassen.
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