In Voll- oder Teilzeit, als Minijob
oder als Werkstudent (m/w/d)
Einfach schön: ein Kinderlachen
Langweile gibt’s in unserer
Rehaklinik für Kinder und
Jugendliche nicht. So gehören etwa
Einzel- und Gruppentherapie, ein
Gangroboter und Hilfsmittel zu
Ihrem Arbeitsalltag. Das Schöne
dabei: Auf unseren Fluren ist immer
ein Lachen. Ihre Patienten sind
vielleicht krank, aber bestimmt
nicht traurig. Und die
Diagnosevielfalt ist ebenfalls
einmalig: Bei uns lernen Sie
Krankheitsbilder kennen, ...
oder als Werkstudent (m/w/d)
Einfach schön: ein Kinderlachen
Langweile gibt’s in unserer
Rehaklinik für Kinder und
Jugendliche nicht. So gehören etwa
Einzel- und Gruppentherapie, ein
Gangroboter und Hilfsmittel zu
Ihrem Arbeitsalltag. Das Schöne
dabei: Auf unseren Fluren ist immer
ein Lachen. Ihre Patienten sind
vielleicht krank, aber bestimmt
nicht traurig. Und die
Diagnosevielfalt ist ebenfalls
einmalig: Bei uns lernen Sie
Krankheitsbilder kennen, ...
Ich studiere seit Oktober Physiotherapie.
Jetzt ist die Frage zu klären, unter welchen Vorgaben bzw Voraussetzungen die Krankenkasse die physiotherapeutische Behandlung übernimmt.
Unter Vorgaben sind auch zwingende Dokumente etc gemeint.
Hat jemand ein gute Webadresse, wo ich passende und vor allem aktuelle Infomationen finden kann?
Danke schonmal!
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anne-christine80 schrieb:
Hallo zusammen!
Ich studiere seit Oktober Physiotherapie.
Jetzt ist die Frage zu klären, unter welchen Vorgaben bzw Voraussetzungen die Krankenkasse die physiotherapeutische Behandlung übernimmt.
Unter Vorgaben sind auch zwingende Dokumente etc gemeint.
Hat jemand ein gute Webadresse, wo ich passende und vor allem aktuelle Infomationen finden kann?
Danke schonmal!
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Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
...und es muss eine GKV-zugelassene Praxis mit einem Therapeuten mit Berufsurkunde sein.
Grüße...Gerry
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anne-christine80 schrieb:
Danke! :blush:
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Wonderwoman schrieb:
Es muss ein gültiges Rezept vorliegen, welches den HMR genügt.
schau mal hier:
http://www.physio.de/zulassungbr /> MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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anne-christine80 schrieb:
Mach ich!Danke!
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JürgenK schrieb:
Hallo,
schau mal hier:
http://www.physio.de/zulassungbr /> MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Der Leistungsempfänger ("Patient") _muss_ zum Zeitpunkt der Leistungserbringung ("Behandlung") Mitglied der Krankenkasse gewesen sein welche die Leistung bezahlen soll.
Danach kommen ärztliche Verordnung, Zulassung von Praxis und Therapeut, ggf. Zulassungserweiterung etc... ;)
Alle nötigen Informationen bekommst du hier unter "Infothek" (-> http://www.physio.de/infothek)
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Papa Alpaka schrieb:
> Jetzt ist die Frage zu klären, unter welchen Vorgaben bzw Voraussetzungen die Krankenkasse die physiotherapeutische Behandlung übernimmt.
Der Leistungsempfänger ("Patient") _muss_ zum Zeitpunkt der Leistungserbringung ("Behandlung") Mitglied der Krankenkasse gewesen sein welche die Leistung bezahlen soll.
Danach kommen ärztliche Verordnung, Zulassung von Praxis und Therapeut, ggf. Zulassungserweiterung etc... ;)
Alle nötigen Informationen bekommst du hier unter "Infothek" (-> http://www.physio.de/infothek)
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