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Stuttgart

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LKK
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moinalgie
04.01.2013 18:37
Moin,
kann mir bitte jemand sagen,ob die LKK eine Unterbrechung der Behandlung von 21 Tagen duldet (mit Begründung) ?Danke
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Moin, kann mir bitte jemand sagen,ob die LKK eine Unterbrechung der Behandlung von 21 Tagen duldet (mit Begründung) ?Danke
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moinalgie schrieb:

Moin,
kann mir bitte jemand sagen,ob die LKK eine Unterbrechung der Behandlung von 21 Tagen duldet (mit Begründung) ?Danke

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morpheus-06
04.01.2013 18:50
PT, Ergo, Logo?
Am besten du schaust in deinem RV mit der LKK nach.
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PT, Ergo, Logo? Am besten du schaust in deinem RV mit der LKK nach.
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moinalgie
04.01.2013 19:07
Bin PT und AN,Chefin in Urlaub..Gruß
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Bin PT und AN,Chefin in Urlaub..Gruß
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moinalgie schrieb:

Bin PT und AN,Chefin in Urlaub..Gruß

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rudibam
04.01.2013 19:21
Bei der LKK würde ich vorsichtig sein und die Verordnung wegen Überschreitung der Fristen abbrechen.
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Bei der LKK würde ich vorsichtig sein und die Verordnung wegen Überschreitung der Fristen abbrechen.
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rudibam schrieb:

Bei der LKK würde ich vorsichtig sein und die Verordnung wegen Überschreitung der Fristen abbrechen.

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morpheus-06
04.01.2013 22:52
rudibam schrieb:
> Bei der LKK würde ich vorsichtig sein und die Verordnung wegen
> Überschreitung der Fristen abbrechen.

warum?
Das ist doch im LKK Vertrag eindeutig geregelt, §6 Abs. 4b.
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rudibam schrieb: > Bei der LKK würde ich vorsichtig sein und die Verordnung wegen > Überschreitung der Fristen abbrechen. warum? Das ist doch im LKK Vertrag eindeutig geregelt, §6 Abs. 4b.
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morpheus-06 schrieb:

rudibam schrieb:
> Bei der LKK würde ich vorsichtig sein und die Verordnung wegen
> Überschreitung der Fristen abbrechen.

warum?
Das ist doch im LKK Vertrag eindeutig geregelt, §6 Abs. 4b.

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moinalgie
05.01.2013 19:38
Hey,
bin leider immer noch nicht schlauer,habe keinen Vertrag o.a. vorliegen.Bin AN und will nur wissen,ob ich nach 14 Tagen (mit Begründung) noch behandeln kann.Gruß und Danke
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Hey, bin leider immer noch nicht schlauer,habe keinen Vertrag o.a. vorliegen.Bin AN und will nur wissen,ob ich nach 14 Tagen (mit Begründung) noch behandeln kann.Gruß und Danke
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moinalgie schrieb:

Hey,
bin leider immer noch nicht schlauer,habe keinen Vertrag o.a. vorliegen.Bin AN und will nur wissen,ob ich nach 14 Tagen (mit Begründung) noch behandeln kann.Gruß und Danke

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Körnchen
05.01.2013 19:54
Hallo, Monalgie,

Unterbrechungsfristen sind wie bei den VdEK-Verträgen geregelt: Längere Unterbrechung nach Absprache mit Arzt bei Krankheit bzw. Urlaub des Therapeuten bzw. Pat. möglich (Der Grund muass auf der VO angegeben werden (mit den Buchstaben T,K bzw. F).

Du darfst also die Behandlung 21 Tage unterbrechen lassen.

Siehe auch:
http://www.physio.de/preislisten/index.php?listenid=001265&mode=6

LG

A. Korn



[bearbeitet am 05.01.13 19:55]
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Hallo, Monalgie, Unterbrechungsfristen sind wie bei den VdEK-Verträgen geregelt: Längere Unterbrechung nach Absprache mit Arzt bei Krankheit bzw. Urlaub des Therapeuten bzw. Pat. möglich (Der Grund muass auf der VO angegeben werden (mit den Buchstaben T,K bzw. F). Du darfst also die Behandlung 21 Tage unterbrechen lassen. Siehe auch: http://www.physio.de/preislisten/index.php?listenid=001265&mode=6 LG A. Korn [bearbeitet am 05.01.13 19:55]
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Körnchen schrieb:

Hallo, Monalgie,

Unterbrechungsfristen sind wie bei den VdEK-Verträgen geregelt: Längere Unterbrechung nach Absprache mit Arzt bei Krankheit bzw. Urlaub des Therapeuten bzw. Pat. möglich (Der Grund muass auf der VO angegeben werden (mit den Buchstaben T,K bzw. F).

Du darfst also die Behandlung 21 Tage unterbrechen lassen.

Siehe auch:
http://www.physio.de/preislisten/index.php?listenid=001265&mode=6

LG

A. Korn



[bearbeitet am 05.01.13 19:55]

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moinalgie
05.01.2013 20:15
Danke!
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moinalgie schrieb:

Danke!

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morpheus-06 schrieb:

PT, Ergo, Logo?
Am besten du schaust in deinem RV mit der LKK nach.



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