Als moderne Ergo- und
Physiotherapiepraxis mit Standort
in Monheim am Rhein suchen wir
engagierte und motivierte
Physiotherapeuten, die ihre
Karriere in einem dynamischen und
jungen Team beginnen möchten. Bei
uns erwartet Dich nicht nur eine
erstklassige Arbeitsumgebung,
sondern auch attraktive Benefits,
die Deine beruflic...
Physiotherapiepraxis mit Standort
in Monheim am Rhein suchen wir
engagierte und motivierte
Physiotherapeuten, die ihre
Karriere in einem dynamischen und
jungen Team beginnen möchten. Bei
uns erwartet Dich nicht nur eine
erstklassige Arbeitsumgebung,
sondern auch attraktive Benefits,
die Deine beruflic...
wir haben uns die Frage gestellt, ob man bei einer Erstverordnung z.B. für Logopädie oder Ergotherapie aufgrund des Aufnahmegespräches mehr abrechnen kann? Jedoch besitzen wir nur eine Krankenhaustarifzulassung?!
Es wäre toll wenn uns jemand diese Frage beantworten könnte. :blush:
Vielen Dank im Voraus :blush:
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ZarTr schrieb:
Hallo Zusammen,
wir haben uns die Frage gestellt, ob man bei einer Erstverordnung z.B. für Logopädie oder Ergotherapie aufgrund des Aufnahmegespräches mehr abrechnen kann? Jedoch besitzen wir nur eine Krankenhaustarifzulassung?!
Es wäre toll wenn uns jemand diese Frage beantworten könnte. :blush:
Vielen Dank im Voraus :blush:
Ist im Erstbehandlungsfall einmalig, nur in Zusammenhang mit der 1. Beh. Einheit pro Klient abrechenbar, sowohl bei RVO als auch bei VDEK; Also jedes Mal, wenn ein Klient neu in die Praxis kommt, gilt auch für VOadR`s, die vorher schon in anderer Einrichtung waren, gilt auch, wenn nach Therapiepause neuer Regelfall eintritt;
Ist keine zusätzliche Beh.-zeit, sondern dient der Sichtung der Unterlagen, der Doku der Eigen- und Fremd - Anamnese, des Erstellen des Behandlungsplanes - und ist, wen wundert es noch nix mehr als eine Aufwandsentschädigung
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Andrea Bartels schrieb:
>Position 54002
Ist im Erstbehandlungsfall einmalig, nur in Zusammenhang mit der 1. Beh. Einheit pro Klient abrechenbar, sowohl bei RVO als auch bei VDEK; Also jedes Mal, wenn ein Klient neu in die Praxis kommt, gilt auch für VOadR`s, die vorher schon in anderer Einrichtung waren, gilt auch, wenn nach Therapiepause neuer Regelfall eintritt;
Ist keine zusätzliche Beh.-zeit, sondern dient der Sichtung der Unterlagen, der Doku der Eigen- und Fremd - Anamnese, des Erstellen des Behandlungsplanes - und ist, wen wundert es noch nix mehr als eine Aufwandsentschädigung
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