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engagierten Physiotherapeuten-Team!
Abwechslungsreiche und
selbständige Tätigkeiten in
modernen Praxisräumlichkeiten
erwarten Sie!
Wir sind ein Team von 9
Physiotherapeuten/innen und 4
Rezeptionskräften und suchen
Verstärkung für unsere Praxis mit
den Schwerpunkten Neurologie,
Chirurgie und Orthopädie ab sofort
oder im Laufe des Jahres 2024. Wir
bieten:
- ein angenehmes Arbeitsumfeld und
ein motiviertes, dynamisches Team
- Umfangreiche finanzielle Unter...
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Sitze gerade an der ersten Lohnabrechnung für zwei Minijobber.
Eingestellt 04.11.13
Beides Beamte und beide sind im Hauptjob Vollzeitbeschäftigt.
Müssen die Minijober jetzt einen AN anteil der Rentenversicherung zahlen?
Weil Lexware meckert und sagt bei reinem Arbeitnehmeranteil das eine RV befreiung vorliegen muss.
Wie ist es richtig und muss dieser Betrag auch an die Knappschaft gezahlt werden? Weil Beamte zahlen ja nicht in die normale Rentenkasse oder??
Bitte um Hilfe und schon mal Danke im Vorraus
Thomas
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A.T.A. Physiotherapie schrieb:
Hallo Kollegen.
Sitze gerade an der ersten Lohnabrechnung für zwei Minijobber.
Eingestellt 04.11.13
Beides Beamte und beide sind im Hauptjob Vollzeitbeschäftigt.
Müssen die Minijober jetzt einen AN anteil der Rentenversicherung zahlen?
Weil Lexware meckert und sagt bei reinem Arbeitnehmeranteil das eine RV befreiung vorliegen muss.
Wie ist es richtig und muss dieser Betrag auch an die Knappschaft gezahlt werden? Weil Beamte zahlen ja nicht in die normale Rentenkasse oder??
Bitte um Hilfe und schon mal Danke im Vorraus
Thomas
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morpheus-06 schrieb:
M. W. fällt keine Kranken- und Rentenversicherung an. Da gib es Formulare die die Minijober ausfüllen müssen -> §8 Abs. 4a BVV. Befreiung von der Versicherungspflicht nach §6 Abs. 1 SGB VI
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morpheus-06 schrieb:
Danke Olaf, das hab ich gemeint mit "Formular ausfüllen".
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A.T.A. Physiotherapie schrieb:
Super Danke euch! :sunglasses:
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Olaf Seifert schrieb:
Das ist richtig was Lexware anzeigt. Im Gegensatz zu den 400€ Jobs sind die 450€ Jobs rentenversicherungspflichtig. Es sei denn der Mitarbeiter verzichtete darauf. Dies muss er unterschreiben. Eine entsprechende Bescheinigung sollten dem Arbeitsvertrag beigefügt. Die Bescheinigung bleibt beim Arbeitgeber. Eine entsprechendes Formular kann man bei der Knappschaft downloaden.
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