ASKLEPIOS Als einer der größten
privaten Klinikbetreiber in
Deutschland verstehen wir uns als
Begleiter unserer Patient:innen –
und als Partner unserer
Mitarbeitenden. Wir bringen
zusammen, was zusammengehört:
Nähe und Fortschritt, Herzlichkeit
und hohe Ansprüche, Teamwork und
Wertschätzung, Menschen und
Innovationen.
Die Asklepios Klinik St. Georg –
an der Außenalster im Herzen von
Hamburg gelegen - ist das älteste
Krankenhaus der Hansestadt Hamburg.
Wir verbinden soziale Trad...
privaten Klinikbetreiber in
Deutschland verstehen wir uns als
Begleiter unserer Patient:innen –
und als Partner unserer
Mitarbeitenden. Wir bringen
zusammen, was zusammengehört:
Nähe und Fortschritt, Herzlichkeit
und hohe Ansprüche, Teamwork und
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Die Asklepios Klinik St. Georg –
an der Außenalster im Herzen von
Hamburg gelegen - ist das älteste
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ich habe ein Blankorezept vor mir.
Der Arzt ist im Sommer verstorben.
Das Rezept trägt aber seine Arztnummer und ist von November.
Frage: Kann das Probleme mit der KK geben?
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Da müsste aber auch noch ein Arztname stehen...
MFG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
Hi,
Da müsste aber auch noch ein Arztname stehen...
MFG
JürgenK ;)
Jap. Ist der Name des Toten. Und eben auch seine Arztnummer
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Halbtitan schrieb:
@JürgenK
Jap. Ist der Name des Toten. Und eben auch seine Arztnummer
Ist das nicht der Fall ... naja, mit Glück kannst du dich damit herausreden, dass der Todesfall dir unbekannt ist und du kommst mit einem blauen Auge davon. Darauf zu bauen wäre ... mutig oder blöd, das wird die Geschichte zeigen.
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Papa Alpaka schrieb:
@Halbtitan wie Lars schreibt: möglicherweise kann ein vertretender Arzt die Praxis kommissarisch führen, dann muss aber mit "i.V. ARZTNAME IN DRUCKBUCHSTABEN" unterschrieben sein.
Ist das nicht der Fall ... naja, mit Glück kannst du dich damit herausreden, dass der Todesfall dir unbekannt ist und du kommst mit einem blauen Auge davon. Darauf zu bauen wäre ... mutig oder blöd, das wird die Geschichte zeigen.
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hgb schrieb:
Link - mfg hgb, die zuständige KV informiert.
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Jan Herrmann schrieb:
Hast Du eine gültige Verordnung? Wenn ja, dann ist es ok. Man kann doch nicht immer erst nachforschen müssen, ob der Arzt noch lebt. Am besten Du weißt das gar nicht. 🙂
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@hgb... Praxisverweser... 🥴🤣
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hgb schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij .. .so sind die Juristen! wink
Jemandes Stelle vertreten
aber auch "alt werden (i.S.v. welk werden)" im ursprünglichen Sinn
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Sarah Gerbert schrieb:
@hgb "fuerwesan" (althochdeutsch)
Jemandes Stelle vertreten
aber auch "alt werden (i.S.v. welk werden)" im ursprünglichen Sinn
Aber passt dann auch zu 'verwesen', wie man es im Allgemeinen versteht.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Sarah Gerbert wow!🙇🙇
Aber passt dann auch zu 'verwesen', wie man es im Allgemeinen versteht.
Das stimmt. Alt werden-welk werden-verrotten-verwesen ist die etymologische Entwicklung des einen Wortstammes. Verweser kommt aber aus dem anderen. Nur der Ursprung ist der gleiche.
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Sarah Gerbert schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij google weiß es. Ich auch nicht aus dem Stehgreif, so schlau bin ich nicht.
Das stimmt. Alt werden-welk werden-verrotten-verwesen ist die etymologische Entwicklung des einen Wortstammes. Verweser kommt aber aus dem anderen. Nur der Ursprung ist der gleiche.
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Halbtitan schrieb:
Heyho,
ich habe ein Blankorezept vor mir.
Der Arzt ist im Sommer verstorben.
Das Rezept trägt aber seine Arztnummer und ist von November.
Frage: Kann das Probleme mit der KK geben?
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silvia43 schrieb:
würde ich nachhaken und nicht einfach so hinnehmen
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Papa Alpaka schrieb:
Das Problem ist vorprogrammiert mit Ansage - ein Toter stellt keine Verordnungen mehr aus. Irgendwer wird sich mit dem Vorwurf des Betruges und der Urkundenfälschung auseinandersetzen dürfen, möchtest du den Job übernehmen?
Dazu wird tatsächlich die bisherige Zulassung des verstorbenen Arztes weiterverwendet. Die VO müsste dann i. V. vom Praxisvertreter unterschrieben sein. Wenn dem so ist, dann hat alles seine Richtigkeit.
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Halbtitan schrieb:
Danke Lars.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Halbtitan Genau wie bei uns, kann die Praxis für ein gewisser Zeit vertreten werden, bis ein Nachfolger gefunden ist. Die KV stellt dann die Versorgung sicher.
Dazu wird tatsächlich die bisherige Zulassung des verstorbenen Arztes weiterverwendet. Die VO müsste dann i. V. vom Praxisvertreter unterschrieben sein. Wenn dem so ist, dann hat alles seine Richtigkeit.
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Leni C. schrieb:
Ich würde erst mal in der Praxis anrufen . Die werden die sicherlich dir Umstände erklären und notfalls ein neues Rezept ausstellen können .
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Reinke Nein, du hast es nicht verstanden oder du hast die vorangegangen Beiträge, insbesondere auch von @hgb, nicht gelesen. Kann somit auch noch nach dem Tode des Arztes liegen.
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Reinke schrieb:
Solange das Verordnungsdatum vor dem Todesdatum des Arztes liegt, sollte es keine Probleme geben.
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