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Hamburg St. Georg

ASKLEPIOS Als einer der größten
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Rezept von verstorbenen Arzt

Neues Thema
Rezept von verstorbenen Arzt
Es gibt 18 Beiträge
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Halbtitan
Vor einer Woche
Heyho,

ich habe ein Blankorezept vor mir.
Der Arzt ist im Sommer verstorben.
Das Rezept trägt aber seine Arztnummer und ist von November.
Frage: Kann das Probleme mit der KK geben?
1

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Heyho, ich habe ein Blankorezept vor mir. Der Arzt ist im Sommer verstorben. Das Rezept trägt aber seine Arztnummer und ist von November. Frage: Kann das Probleme mit der KK geben?
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JürgenK
Vor einer Woche
Hi,
Da müsste aber auch noch ein Arztname stehen...
MFG
JürgenK ;)
1

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Hi, Da müsste aber auch noch ein Arztname stehen... MFG JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:

Hi,
Da müsste aber auch noch ein Arztname stehen...
MFG
JürgenK ;)

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Halbtitan
Vor einer Woche
@JürgenK
Jap. Ist der Name des Toten. Und eben auch seine Arztnummer
1

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• Papa Alpaka
[mention]JürgenK[/mention] Jap. Ist der Name des Toten. Und eben auch seine Arztnummer
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Halbtitan schrieb:

@JürgenK
Jap. Ist der Name des Toten. Und eben auch seine Arztnummer

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Papa Alpaka
Vor einer Woche
@Halbtitan wie Lars schreibt: möglicherweise kann ein vertretender Arzt die Praxis kommissarisch führen, dann muss aber mit "i.V. ARZTNAME IN DRUCKBUCHSTABEN" unterschrieben sein.

Ist das nicht der Fall ... naja, mit Glück kannst du dich damit herausreden, dass der Todesfall dir unbekannt ist und du kommst mit einem blauen Auge davon. Darauf zu bauen wäre ... mutig oder blöd, das wird die Geschichte zeigen.
1

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• Halbtitan
[mention]Halbtitan[/mention] wie Lars schreibt: möglicherweise kann ein vertretender Arzt die Praxis kommissarisch führen, dann muss aber mit "i.V. ARZTNAME IN DRUCKBUCHSTABEN" unterschrieben sein. Ist das nicht der Fall ... naja, mit Glück kannst du dich damit herausreden, dass der Todesfall dir unbekannt ist und du kommst mit einem blauen Auge davon. Darauf zu bauen wäre ... mutig oder blöd, das wird die Geschichte zeigen.
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Papa Alpaka schrieb:

@Halbtitan wie Lars schreibt: möglicherweise kann ein vertretender Arzt die Praxis kommissarisch führen, dann muss aber mit "i.V. ARZTNAME IN DRUCKBUCHSTABEN" unterschrieben sein.

Ist das nicht der Fall ... naja, mit Glück kannst du dich damit herausreden, dass der Todesfall dir unbekannt ist und du kommst mit einem blauen Auge davon. Darauf zu bauen wäre ... mutig oder blöd, das wird die Geschichte zeigen.

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hgb
Vor einer Woche
Link - mfg hgb, die zuständige KV informiert.
4

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• Lars van Ravenzwaaij
• JürgenK
• Evemarie Kaiser
• Papa Alpaka
https://www.kvberlin.de/fileadmin/user_upload/bedarfsplanung_zulassung/vaev_verwaltungsrichtlinie_praxisverweser.pdf - mfg hgb, die zuständige KV informiert.
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hgb schrieb:

Link - mfg hgb, die zuständige KV informiert.

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Jan Herrmann
Vor einer Woche
Hast Du eine gültige Verordnung? Wenn ja, dann ist es ok. Man kann doch nicht immer erst nachforschen müssen, ob der Arzt noch lebt. Am besten Du weißt das gar nicht. 🙂
1

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Hast Du eine gültige Verordnung? Wenn ja, dann ist es ok. Man kann doch nicht immer erst nachforschen müssen, ob der Arzt noch lebt. Am besten Du weißt das gar nicht. 🙂
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Jan Herrmann schrieb:

Hast Du eine gültige Verordnung? Wenn ja, dann ist es ok. Man kann doch nicht immer erst nachforschen müssen, ob der Arzt noch lebt. Am besten Du weißt das gar nicht. 🙂

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Lars van Ravenzwaaij
Vor einer Woche
@hgb... Praxisverweser... 🥴🤣
2

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• Tresenpummelfee
• Jan Herrmann
[mention]hgb[/mention]... Praxisverweser... 🥴🤣
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@hgb... Praxisverweser... 🥴🤣

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hgb
Vor einer Woche
@Lars van Ravenzwaaij .. .so sind die Juristen! wink
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• Tresenpummelfee
[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] .. .so sind die Juristen! [emoji]wink[/emoji]
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hgb schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij .. .so sind die Juristen! wink

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Sarah Gerbert
Vor einer Woche
@hgb "fuerwesan" (althochdeutsch)
Jemandes Stelle vertreten
aber auch "alt werden (i.S.v. welk werden)" im ursprünglichen Sinn
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• Lars van Ravenzwaaij
• Papa Alpaka
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[mention]hgb[/mention] "fuerwesan" (althochdeutsch) Jemandes Stelle vertreten aber auch "alt werden (i.S.v. welk werden)" im ursprünglichen Sinn
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Sarah Gerbert schrieb:

@hgb "fuerwesan" (althochdeutsch)
Jemandes Stelle vertreten
aber auch "alt werden (i.S.v. welk werden)" im ursprünglichen Sinn

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Lars van Ravenzwaaij
Vor einer Woche
@Sarah Gerbert wow!🙇🙇

Aber passt dann auch zu 'verwesen', wie man es im Allgemeinen versteht.
3

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• JürgenK
• Papa Alpaka
• Tresenpummelfee
[mention]Sarah Gerbert[/mention] wow!🙇🙇 Aber passt dann auch zu 'verwesen', wie man es im Allgemeinen versteht.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Sarah Gerbert wow!🙇🙇

Aber passt dann auch zu 'verwesen', wie man es im Allgemeinen versteht.

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Sarah Gerbert
Vor einer Woche
@Lars van Ravenzwaaij google weiß es. Ich auch nicht aus dem Stehgreif, so schlau bin ich nicht.
Das stimmt. Alt werden-welk werden-verrotten-verwesen ist die etymologische Entwicklung des einen Wortstammes. Verweser kommt aber aus dem anderen. Nur der Ursprung ist der gleiche.
2

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• Lars van Ravenzwaaij
• Papa Alpaka
[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] google weiß es. Ich auch nicht aus dem Stehgreif, so schlau bin ich nicht. Das stimmt. Alt werden-welk werden-verrotten-verwesen ist die etymologische Entwicklung des einen Wortstammes. Verweser kommt aber aus dem anderen. Nur der Ursprung ist der gleiche.
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Sarah Gerbert schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij google weiß es. Ich auch nicht aus dem Stehgreif, so schlau bin ich nicht.
Das stimmt. Alt werden-welk werden-verrotten-verwesen ist die etymologische Entwicklung des einen Wortstammes. Verweser kommt aber aus dem anderen. Nur der Ursprung ist der gleiche.

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Halbtitan schrieb:

Heyho,

ich habe ein Blankorezept vor mir.
Der Arzt ist im Sommer verstorben.
Das Rezept trägt aber seine Arztnummer und ist von November.
Frage: Kann das Probleme mit der KK geben?

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silvia43
Vor einer Woche
würde ich nachhaken und nicht einfach so hinnehmen
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• Halbtitan
würde ich nachhaken und nicht einfach so hinnehmen
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silvia43 schrieb:

würde ich nachhaken und nicht einfach so hinnehmen

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Papa Alpaka
Vor einer Woche
Das Problem ist vorprogrammiert mit Ansage - ein Toter stellt keine Verordnungen mehr aus. Irgendwer wird sich mit dem Vorwurf des Betruges und der Urkundenfälschung auseinandersetzen dürfen, möchtest du den Job übernehmen?
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• Halbtitan
Das Problem ist vorprogrammiert mit Ansage - ein Toter stellt keine Verordnungen mehr aus. Irgendwer wird sich mit dem Vorwurf des Betruges und der Urkundenfälschung auseinandersetzen dürfen, möchtest du den Job übernehmen?
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Papa Alpaka schrieb:

Das Problem ist vorprogrammiert mit Ansage - ein Toter stellt keine Verordnungen mehr aus. Irgendwer wird sich mit dem Vorwurf des Betruges und der Urkundenfälschung auseinandersetzen dürfen, möchtest du den Job übernehmen?

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Lars van Ravenzwaaij
Vor einer Woche
@Halbtitan Genau wie bei uns, kann die Praxis für ein gewisser Zeit vertreten werden, bis ein Nachfolger gefunden ist. Die KV stellt dann die Versorgung sicher.

Dazu wird tatsächlich die bisherige Zulassung des verstorbenen Arztes weiterverwendet. Die VO müsste dann i. V. vom Praxisvertreter unterschrieben sein. Wenn dem so ist, dann hat alles seine Richtigkeit.
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• JürgenK
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[mention]Halbtitan[/mention] Genau wie bei uns, kann die Praxis für ein gewisser Zeit vertreten werden, bis ein Nachfolger gefunden ist. Die KV stellt dann die Versorgung sicher. Dazu wird tatsächlich die bisherige Zulassung des verstorbenen Arztes weiterverwendet. Die VO müsste dann i. V. vom Praxisvertreter unterschrieben sein. Wenn dem so ist, dann hat alles seine Richtigkeit.
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Halbtitan
Vor einer Woche
Danke Lars.
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• Lars van Ravenzwaaij
• Papa Alpaka
Danke Lars.
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Halbtitan schrieb:

Danke Lars.

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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Halbtitan Genau wie bei uns, kann die Praxis für ein gewisser Zeit vertreten werden, bis ein Nachfolger gefunden ist. Die KV stellt dann die Versorgung sicher.

Dazu wird tatsächlich die bisherige Zulassung des verstorbenen Arztes weiterverwendet. Die VO müsste dann i. V. vom Praxisvertreter unterschrieben sein. Wenn dem so ist, dann hat alles seine Richtigkeit.

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Leni C.
Vor einer Woche
Ich würde erst mal in der Praxis anrufen . Die werden die sicherlich dir Umstände erklären und notfalls ein neues Rezept ausstellen können .
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Ich würde erst mal in der Praxis anrufen . Die werden die sicherlich dir Umstände erklären und notfalls ein neues Rezept ausstellen können .
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Leni C. schrieb:

Ich würde erst mal in der Praxis anrufen . Die werden die sicherlich dir Umstände erklären und notfalls ein neues Rezept ausstellen können .

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Reinke
Vor einer Woche
Solange das Verordnungsdatum vor dem Todesdatum des Arztes liegt, sollte es keine Probleme geben.
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Solange das Verordnungsdatum vor dem Todesdatum des Arztes liegt, sollte es keine Probleme geben.
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Lars van Ravenzwaaij
Vor einer Woche
@Reinke Nein, du hast es nicht verstanden oder du hast die vorangegangen Beiträge, insbesondere auch von @hgb, nicht gelesen. Kann somit auch noch nach dem Tode des Arztes liegen.
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[mention]Reinke[/mention] Nein, du hast es nicht verstanden oder du hast die vorangegangen Beiträge, insbesondere auch von [mention]hgb[/mention], nicht gelesen. Kann somit auch noch nach dem Tode des Arztes liegen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Reinke Nein, du hast es nicht verstanden oder du hast die vorangegangen Beiträge, insbesondere auch von @hgb, nicht gelesen. Kann somit auch noch nach dem Tode des Arztes liegen.

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Reinke schrieb:

Solange das Verordnungsdatum vor dem Todesdatum des Arztes liegt, sollte es keine Probleme geben.



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