Liebe Physios,
aufgrund bevorstehender
Pensionierungen einiger
Kolleginnen, suchen wir zur
Verstärkung unseres Teams eine
Physiotherapeutin (m/w/d) in
Teilzeit 20 bis 30 Stunden oder auf
Minijob Basis für die Manuelle
Lymphdrainage oder/und Manuelle
Therapie und/oder Bobath Kinder
Therapie.
Wir sind eine alteingesessene,
familiäre Praxis mitten im
Kreuzberger Kiez, bestehend aus 9
TherapeutInnen.
In unserer Praxis werden
überwiegend Patienten mit
orthopädischen, traumatologischen
u...
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Maximilian Öller schrieb:
Laut Anlage zum Rahmenvertrag in Bayern (AOK), darf ich als Therapeut nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt die Art der Verordnung ergänzen, wenn die die Angabe Erstverordnung/Folgeverordnung usw. auf dem Rept fehlt. Geht das auch , wenn fehlerhafter Weise von der Arztpraxis statt Folgeverordnung wieder eine Erstverordnung ausgestellt wurde, oder muss das dann vom Arzt selbst korrigiert werden? ( die Dame bei der AOK in Schwandorf konnte mir das nicht sagen)
Per Fax ist das mittlerweile unkompliziert.
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Suture schrieb:
Ich würde es ändern lassen. Ich hab das Gefühl momentan weiß keiner was er darf und was nicht.... Auch von den Kassen aus nicht.
Per Fax ist das mittlerweile unkompliziert.
MfG :blush:
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Ingo Friedrich schrieb:
Kreuz an falscher Stelle oder komplett fehlendes Kreuz würde ich als gleiche Problematik interpretieren. Darum kann es der Arzt oder du nach Rücksprache mit ihm korrigieren. Falls es doch ein Fehler war, kommt die Verordnung "vorläufig abgesetzt" zurück und kann nachträglich korrigiert werden.
MfG :blush:
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