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Wir betreuen neurologische
Patient*Innen (Bobath/Vojta/PNF)
und kümmern uns um die
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orthopädisch-/chirurgischen
Patient*Innen (Kran...
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Für normale Verordnungen (Paragraph 125)
BEHANDLUNGSTAG
BVOs (Paragraph 125a)
VERORDNUNGSDATUM
Wer ist für diesen unterschiedlichen Quatsch verantwortlich? Warum denn nicht alle nach Rezeptdatum? Selbst wenn wir da 3 Euro verlieren würden, der ganze Nerv mit unterschiedlichen Regeln..
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massu schrieb:
@ali weil es zu einfach wäre. Und einfach geht's bei GKV nicht...
gestatten Sie mir einen kleinen Einspruch.
Sie haben ein bisschen Recht und ein bisschen nicht Recht. Die von Ihnen zitierte Regelung ist der aktuelle Stand. Im Hintergrund wird daran aber noch gearbeitet. Daher kann man es noch nicht als "amtlich" bezeichnen.
Unsere Redaktion ist allerdings am Thema dran und sobald es etwas zu verkünden geben sollte, werden wir unseren Bericht (https://www.physio.de/community/news/content/99/11607) dahingehend ergänzen.
Liebe Grüße aus der Redaktion
Ihr Friedrich A. Merz
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Friedrich Merz schrieb:
Sehr geehrter @ali,
gestatten Sie mir einen kleinen Einspruch.
Sie haben ein bisschen Recht und ein bisschen nicht Recht. Die von Ihnen zitierte Regelung ist der aktuelle Stand. Im Hintergrund wird daran aber noch gearbeitet. Daher kann man es noch nicht als "amtlich" bezeichnen.
Unsere Redaktion ist allerdings am Thema dran und sobald es etwas zu verkünden geben sollte, werden wir unseren Bericht (https://www.physio.de/community/news/content/99/11607) dahingehend ergänzen.
Liebe Grüße aus der Redaktion
Ihr Friedrich A. Merz
Bin ja gespannt wie ein Flitzebogen, woran da noch gearbeitet wird. Insbesondere was den Zuzahlungssalat und die Umsetzung von verschiedenen Splittingregelungen angeht, ist das mehr als ärgerlich...
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ali schrieb:
@Friedrich Merz denn war ich wohl voreilig....tztz...stimmt die aktuelle Lesefassung ist noch nicht amtlich.
Bin ja gespannt wie ein Flitzebogen, woran da noch gearbeitet wird. Insbesondere was den Zuzahlungssalat und die Umsetzung von verschiedenen Splittingregelungen angeht, ist das mehr als ärgerlich...
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die neue schrieb:
. doppelt
Für normale Verordnungen (Paragraph 125)
BEHANDLUNGSTAG
BVOs (Paragraph 125a)
VERORDNUNGSDATUM
Wer ist für diesen unterschiedlichen Quatsch verantwortlich? Warum denn nicht alle nach Rezeptdatum? Selbst wenn wir da 3 Euro verlieren würden, der ganze Nerv mit unterschiedlichen Regeln..
Das würde mich schon sehr ärgern....
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die neue schrieb:
ali schrieb am 28.03.2025 13:47 Uhr:Nun also amtlich:
Hmmmm.... also ich hab mehrere vor kurzem angefangene VO mit 36x KG-ZNS mit HB.
Für normale Verordnungen (Paragraph 125)
BEHANDLUNGSTAG
BVOs (Paragraph 125a)
VERORDNUNGSDATUM
Wer ist für diesen unterschiedlichen Quatsch verantwortlich? Warum denn nicht alle nach Rezeptdatum? Selbst wenn wir da 3 Euro verlieren würden, der ganze Nerv mit unterschiedlichen Regeln..
Das würde mich schon sehr ärgern....
Bei normale VOn (wie dein Beispiel) wird gesplittet.
Bei der BVO ist das, trotz @alis Meinung noch überhaupt nicht klar. Habe diesbezüglich nochmal extra beim Verband nachgefragt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@die neue Es geht nur um die Blanko-VO, nicht um normale VOn.
Bei normale VOn (wie dein Beispiel) wird gesplittet.
Bei der BVO ist das, trotz @alis Meinung noch überhaupt nicht klar. Habe diesbezüglich nochmal extra beim Verband nachgefragt.
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ali schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Ich wette mitlerweile, dass meine These amtlich WIRD....nerd_face
Unsere rezileitung hat am Freitag mit dem Verband telefoniert, die haben gesagt es ist durch und wird zu rezeptbeginn gesplittet. War vpt
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MeFe89 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij hast du neue Infos zufällig inzwischen?
Unsere rezileitung hat am Freitag mit dem Verband telefoniert, die haben gesagt es ist durch und wird zu rezeptbeginn gesplittet. War vpt
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Dway schrieb:
@MeFe89 VPT hat bis jetzt keine offizielle Meldung verschickt. Im Mitgliederbereich findet man zwei Links für neue Preislisten. Eine für ab 1.4 und eine für ab 1.7. Beide ohne weitere Infos zu Splitting Regeln oder Blanko
"Entsprechende Anfragen des IFK an die Schiedsstelle Heilmittel blieben bislang ohne Antwort."
Egal, was PD und VPT erzählen, geklärt ist noch gar nichts. Im Übrigen hat der IFK die federführende Vertretung der Berufsverbände in dieser Runde inne gehabt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@MeFe89 Auf der IFK-Website ist seit heute zu lesen, dass immer noch keine Klarheit besteht.
"Entsprechende Anfragen des IFK an die Schiedsstelle Heilmittel blieben bislang ohne Antwort."
Egal, was PD und VPT erzählen, geklärt ist noch gar nichts. Im Übrigen hat der IFK die federführende Vertretung der Berufsverbände in dieser Runde inne gehabt.
Als amtlich darf - Stand jetzt - verkündet werden:
Normale Rezepte
Hier gilt die Splittingregel gemäß Behandlungstag, d.h. alle Behandlungen ab 1.4.25 werden mit erhöhten Preisen abgerechnet.
Abgerechnet dürfen diese Rezepte mit den erhöhten Preise allerdings frühestens ab dem 1.5.2025, da die Kassen ihre Systeme noch umstellen müssen.
Blankoverordnungen
Hier ist leider noch nichts zu 100 Prozent fix. Es gibt zwischen Verbänden und Kassen einen Streit bzgl. der Splittingregel. Die Verbände hätten es gerne analog zu den "normalen Rezepten" gemäß dem Behandlungstag.
Die Kassen fordern bei der Blankoverordnung jedoch eine Splittingregel nach dem Ausstellungstag.
Die hierzu angefragte Schiedsstelle hat sich leider bislang noch nicht geäußert.
Wir bleiben dran.
Herzliche Grüße aus der Redaktion
Friedrich A. Merz
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Friedrich Merz schrieb:
Nachtrag vom 31. März 16:01 Uhr:
Als amtlich darf - Stand jetzt - verkündet werden:
Normale Rezepte
Hier gilt die Splittingregel gemäß Behandlungstag, d.h. alle Behandlungen ab 1.4.25 werden mit erhöhten Preisen abgerechnet.
Abgerechnet dürfen diese Rezepte mit den erhöhten Preise allerdings frühestens ab dem 1.5.2025, da die Kassen ihre Systeme noch umstellen müssen.
Blankoverordnungen
Hier ist leider noch nichts zu 100 Prozent fix. Es gibt zwischen Verbänden und Kassen einen Streit bzgl. der Splittingregel. Die Verbände hätten es gerne analog zu den "normalen Rezepten" gemäß dem Behandlungstag.
Die Kassen fordern bei der Blankoverordnung jedoch eine Splittingregel nach dem Ausstellungstag.
Die hierzu angefragte Schiedsstelle hat sich leider bislang noch nicht geäußert.
Wir bleiben dran.
Herzliche Grüße aus der Redaktion
Friedrich A. Merz
Unterschiedliche Splittingregeln bei Normal- und Blankoverordnungen würden nach meiner Einschätzung bei unserer Software (THEORG) eine (grundlegende?) Veränderung der bisherigen Zuordnungs-Systematik erfordern. Bisher wurde dort die jeweils gültige Splittingregel einheitlich je nach Leistungs/Kostenträger (GKV, GUV, Post A, Privat, etc.) für alle Leistungen eines Gültigkeitsbereich fest hinterlegt. Jetzt müßte bei jeder einzelnen Leistung und je Kostenträgergruppe eine Splittingregelung hinterlegt werden. Es lebe die Vielfalt und der damit verbundene Bürokratismus samt zusätzlichem Aufwand.
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GüSta schrieb:
@Friedrich Merz
Unterschiedliche Splittingregeln bei Normal- und Blankoverordnungen würden nach meiner Einschätzung bei unserer Software (THEORG) eine (grundlegende?) Veränderung der bisherigen Zuordnungs-Systematik erfordern. Bisher wurde dort die jeweils gültige Splittingregel einheitlich je nach Leistungs/Kostenträger (GKV, GUV, Post A, Privat, etc.) für alle Leistungen eines Gültigkeitsbereich fest hinterlegt. Jetzt müßte bei jeder einzelnen Leistung und je Kostenträgergruppe eine Splittingregelung hinterlegt werden. Es lebe die Vielfalt und der damit verbundene Bürokratismus samt zusätzlichem Aufwand.
Ist also in unsere Software nur ein Klick pro Tarifgruppe. Und ggf. kann ich im Rezept die Vorauswahl noch abändern (auch wenn ich nicht wüsste warum😉).
Ist das bei Theorg denn so kompliziert gelöst?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@GüSta Ich weiss nicht, wie Theorg das gelöst hat, aber wir haben für die BVO eine eigene Tarifgruppe wegen den unterschiedlichen Leistungsziffern. Die Splittingregel wird auf der Gruppe-Ebene bzw. darin im Gültigkeitszeitraum eingestellt.
Ist also in unsere Software nur ein Klick pro Tarifgruppe. Und ggf. kann ich im Rezept die Vorauswahl noch abändern (auch wenn ich nicht wüsste warum😉).
Ist das bei Theorg denn so kompliziert gelöst?
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Horatio72 schrieb:
@Friedrich Merz Mich würde echt mal interessieren wie das gelöst ist bei Leuten (wie mir) die ne Zwischenabrechnung machen müssen. (weiss, ist ein Einzelfall) Aber es kann doch nicht sein das ich dadurch so massive Probleme bis hin zur Absetzung bekomme...
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Horatio72 Zwischenabrechnungen sind doch gar nicht möglich? Wie willst du das denn machen? 🤔
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Horatio72 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Zwischenabrechnung im Sinne von eine Abrechnung Mitte April... nicht bei den Rezepten..
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Horatio72 okay. Wir rechnen grundsätzlich 14tägig ab. Aber wir haben ja auch ein paar mehr Verordnungen pro Abrechnungslauf. 🙈
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Schippi schrieb:
@Friedrich Merz Danke für die Info,wie erwartet👍
Bei der Blanko-VO ist weiterhin nichts klar.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Schippi Auch hier die Frage: Was hast du denn erwartet?
Bei der Blanko-VO ist weiterhin nichts klar.
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Schippi schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij ich habe erwartet das „normale“ Rezepte gesplittet werden,wie sonst auch schon!Was mit den BV ist,abwarten und Tee trinken!Abrechnung eh erst ab 01.05.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Schippi Die Splittingregel bei der normalen VO war doch schon letzte Woche klar? Hast du das nicht mitbekommen?
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Schippi schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij klar war es für mich als Herr Merz die Info heute herausgab!
ich habe gestern nachgeschaut; bei Theorg ginge dies auch über eine Tarifgruppe "GKV" rein für die BlankoV. Es wären dann allerdings ein paar "Aufräumarbeiten" notwendig, nämlich die Entfernung der BVOs aus den weiterhin bestehenden alten Tarifgruppen. Tarifgruppen = Mehrzahl deswegen, weil wir seinerzeit auf Empfehlung von Theorg mit der Einführung der einheitlichen GKV-Preise (2019) die alte zersplitterte Tarifstruktur (RVO-Kassen, VdEK, LKK, ?) weitergeführt haben.
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GüSta schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
ich habe gestern nachgeschaut; bei Theorg ginge dies auch über eine Tarifgruppe "GKV" rein für die BlankoV. Es wären dann allerdings ein paar "Aufräumarbeiten" notwendig, nämlich die Entfernung der BVOs aus den weiterhin bestehenden alten Tarifgruppen. Tarifgruppen = Mehrzahl deswegen, weil wir seinerzeit auf Empfehlung von Theorg mit der Einführung der einheitlichen GKV-Preise (2019) die alte zersplitterte Tarifstruktur (RVO-Kassen, VdEK, LKK, ?) weitergeführt haben.
Die Vergütungsliste zur BlankoV für die Zeit ab dem 01.04. bzw. dem 01.07. hat die GKV heute ins Netz gestellt. Splittingregelung: das Ausstellungsdatum sei maßgebend
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GüSta schrieb:
@Schippi
Die Vergütungsliste zur BlankoV für die Zeit ab dem 01.04. bzw. dem 01.07. hat die GKV heute ins Netz gestellt. Splittingregelung: das Ausstellungsdatum sei maßgebend
Die Schiedsstelle hat die Anfrage bis heute noch nicht beantwortet: Schiedsspruch: Offene Fragen bei Blankoverordnung | IFK
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@GüSta Nein. Das ist die Auffassung der GKV. Die Verbände sind andere Meinung.
Die Schiedsstelle hat die Anfrage bis heute noch nicht beantwortet: Schiedsspruch: Offene Fragen bei Blankoverordnung | IFK
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@GüSta Wir haben die alte, zersplitterte Struktur in 2021 beendet. Wir haben nur jetzt GKV und GKV-Blanko. RVO und VdEK sind von uns nicht mehr weitergeführt worden.
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Problem beschreiben
ali schrieb:
Nun also amtlich:
Für normale Verordnungen (Paragraph 125)
BEHANDLUNGSTAG
BVOs (Paragraph 125a)
VERORDNUNGSDATUM
Wer ist für diesen unterschiedlichen Quatsch verantwortlich? Warum denn nicht alle nach Rezeptdatum? Selbst wenn wir da 3 Euro verlieren würden, der ganze Nerv mit unterschiedlichen Regeln..
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silvia43 schrieb:
ja aber Beginn ab Ausstellungsdatum und die Normalen VO nach Behandlungsdaten ,also splitten
Wo findet man die Info?
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von Anne schrieb:
@silvia43 davon habe ich nichts gelesen... also, das die Blanko erst ab Ausstellungsdatum erhöht wird.
Wo findet man die Info?
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Inche schrieb:
@von Anne Doch steht so auf den neuen Zuzahlungslisten vom Verband da gibt es für die Blanko extra nochmal welche.
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Problem beschreiben
von Anne schrieb:
Blankoverordnung wird ab 01.04.25 auch erhöht. Gerade gelesen vom Verband.
Darf ich "Grosse Rezepte" (36 HB o.ä) Am Monatsende abbrechen und einfach ab 1.4 ein neues anfangen?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Horatio72 Mit welche Begründung?
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Horatio72 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij genau die erfrage ich ja ;). "Unfug von den Kassen" wird wahrscheinlich nicht anerkannt oder? 😀
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ali schrieb:
@Horatio72 Könntest Dir was einfallen lassen. Könnte aber zu Absetzungen bei den Folgeverordnungen kommen, wenn nicht stichhaltig, zumal Du vielleicht mehrere bei einer Kasse zufällig zum 1.4. abbrichst.....würd ICH nicht machen.
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pt ani schrieb:
@ali Würde ja auch nur Sinn bei den BV machen und die sind halt vier Monate gültig.
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ali schrieb:
@pt ani Naja, Horatio sucht hakt nach Wegen für sein spezielles Problem...
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pt ani schrieb:
@ali Stimmt, hatte ich kurz vergessen.
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Horatio72 schrieb:
@ali ich habe tatsächlich 2 "grosse" Rezepte die genau diese Woche fertig werden:(
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ali schrieb:
@Horatio72 da würde ich an Deiner Stelle auf die 1,2 Behandlungen 8% verzichten...ist halt ein Rechenexempel...
Dann rechne dir mal aus wieviel € dir flöten gehen , soo viel wird das nicht sein . Dafür bekommst du aber eine große Summe .
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Leni C. schrieb:
@Horatio72
Dann rechne dir mal aus wieviel € dir flöten gehen , soo viel wird das nicht sein . Dafür bekommst du aber eine große Summe .
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Horatio72 schrieb:
@ali die 8 Prozent sind mir eigentlich egal. es geht ja darum das die evtl. komplett abgesetzt werden wie Lars es gesagt hat.
1) du rechnest mit einem AS ab. In dem Fall musst du das mit deinem Dienstleister klären. Im Zweifel gibst von denen einen (teuren?) Kredit.
2) Meine Aussagen beziehen sich auf Selbstabrechnern. Da sind beide Varianten (Kürzung oder Absetzung) möglich. Kommt auf der Kasse an.
Bei einer Vollabsetzung bekommst du sämtliche Unterlagen zurück. Du kannst dann erneut einreichen, aber eben erst ab dem 01.05.
3) Du nutzt bei deine Hausbank ein kurzfristiges Liquiditätsdarlehen. Brauchst du ja nur für 4-6 Wochen. Wenn du sonst solvent bist, dürfte das kein Problem darstellen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Horatio72 Nochmal zum Verständnis:
1) du rechnest mit einem AS ab. In dem Fall musst du das mit deinem Dienstleister klären. Im Zweifel gibst von denen einen (teuren?) Kredit.
2) Meine Aussagen beziehen sich auf Selbstabrechnern. Da sind beide Varianten (Kürzung oder Absetzung) möglich. Kommt auf der Kasse an.
Bei einer Vollabsetzung bekommst du sämtliche Unterlagen zurück. Du kannst dann erneut einreichen, aber eben erst ab dem 01.05.
3) Du nutzt bei deine Hausbank ein kurzfristiges Liquiditätsdarlehen. Brauchst du ja nur für 4-6 Wochen. Wenn du sonst solvent bist, dürfte das kein Problem darstellen.
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Horatio72 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij thx. bin komplett verwirrt zur Zeit.. Schwierige Monate...
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Horatio72 Am besten kontaktierst du morgen dein AS. Dann weißt was bei denen möglich ist.
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massu schrieb:
@Horatio72 bei der Ing Bank gibt es Sofortgeld ohne Fragen bis 24 T. Und du kannst tilgen wie du kannst. Solange zahlst du Zinsen.
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Problem beschreiben
Horatio72 schrieb:
Noch mal ne Frage die so wahrscheinlich noch nicht gestellt wurde: ;)
Darf ich "Grosse Rezepte" (36 HB o.ä) Am Monatsende abbrechen und einfach ab 1.4 ein neues anfangen?
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