Gesucht: Zukunftorientierte
Physiotherapie-Leitung in Karlsruhe
Wir arbeiten ganzheitlich und
intensiv mit unseren Patienten
zusammen,
nehmen uns eine Stunde Zeit pro
Behandlung und betreuen
hauptsächlich
Privatpatienten und Selbstzahler.
Unsere Fachkompetenz wird
geschätzt, weshalb Patienten uns
von weit her besuchen.
Für unsere Praxisleitung suchen
wir eine Person mit fundierter
Berufserfahrung, umfassenden
Kenntnissen in Manueller Therapie
und Lymphdrainage sowie einem
ausgeprÃ...
Physiotherapie-Leitung in Karlsruhe
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Ein Betrag, bei dem es sich nicht lohnt zu streiten, keine Frage.
Dabei überlege ich allerdings, ob das grundsätzlich so korrekt ist. Bin auf eure Auffassungen gespannt.
Beispiel:
Ich habe einen Kredit bei der Bank laufen über 100.000 Euro. Jeden 1. des Monats muss ich laut Vertrag 25.000 tilgen. Nun zieht die Bank am 15. des vorherigen Monats 25.000 ein. Ich beschwere mich darüber 3 Monate später. Dann kann ich auch nicht die 25.000 von der Bank zurückfordern, denn sie stehen ihr vertraglich zu.
So sehe ich das auch mit den neuen Preisen, die wir erst ab 1.5. hätten abrechnen dürfen. Ich denke, dass sicher einige Praxen Behandlungen aus April schon im April abgerechnet haben. Versehentlich, oder weil nicht so viele Verordnungen zurückgehalten werden konnten. Wenn ich Recht habe, würden jedem für alle Termine im April die neuen Preise zustehen.
Hat das schon einmal jemand rechtlich prüfen lassen? Betrifft das ein paar von euch?
Freue mich über konstruktive Antworten
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Als Nichtbetroffener ist meine Chance auf dem Rechtsweg sehr gering, aber ich verstehe den Gedankengang und würde mich sehr freuen wenn du Recht bekämest 😊
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Papa Alpaka schrieb:
Ich bin nicht betroffen da ich die Ansage "abrechenbar erst ab April" unmissverständlich in die Buchhaltung kommuniziert habe.
Als Nichtbetroffener ist meine Chance auf dem Rechtsweg sehr gering, aber ich verstehe den Gedankengang und würde mich sehr freuen wenn du Recht bekämest 😊
Der Beanstandungsfrist beträgt vertraglich 9 Monate und die Absetzung ist somit unter diesem Gesichtspunkt ebenfalls nicht zu beanstanden. Zahlungen erfolgen immer unter Vorbehalt der Nachprüfung. Ist z.B. bei Steuerbescheide auch so.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Beatriz Das is rechtsverbindlich zwischen den Parteien so vereinbart und ausführlich kommuniziert worden. Somit ist die Absetzung unter juristische Gesichtspunkte völlig legitim.
Der Beanstandungsfrist beträgt vertraglich 9 Monate und die Absetzung ist somit unter diesem Gesichtspunkt ebenfalls nicht zu beanstanden. Zahlungen erfolgen immer unter Vorbehalt der Nachprüfung. Ist z.B. bei Steuerbescheide auch so.
Das heißt zwar, dass die Sätze nicht vor 1.5 abgerechnet werden dürfen. Heißt aber nicht, dass uns das vereinbarte Honorar im Zeitraum April nicht zusteht. Jetzt haben wir November, so dass es meiner Ansicht keine Berechtigung gibt, dies nicht zu bekommen. Die 9 Monate Zeit für Korrekturen und Prüfung gilt doch nur für Fehler in der Abrechnung.
Ich denke sogar, dass wir, wenn wir Behandlungen im April zu den alten Preisen abgerechnet hätten, was sicher einige getan haben, die Differenz nachfordern könnten - nach dem 1.5.
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Beatriz schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Danke, Dir. Nur was ist rechtsverbindlich kommuniziert? In der Anlage 2 des Rahmenvertrages steht geschrieben: "(6) Die Vergütungssätze für den Zeitraum vom 01.04.2025 bis 30.06.2025 gelten für Behandlungen, die ab dem 01.04.2025 bis zum 30.06.2025 durchgeführt werden. Diese dürfen frühestens zum 01.05.2025 erstmals abgerechnet werden. Die Vergütungssätze ab dem 01.07.2025 gelten für Behandlungen, die ab dem 01.07.2025 durchgeführt werden. Diese Leistungen umfassen auch die im Einzelfall ggf. anfallende Umsatzsteuer."
Das heißt zwar, dass die Sätze nicht vor 1.5 abgerechnet werden dürfen. Heißt aber nicht, dass uns das vereinbarte Honorar im Zeitraum April nicht zusteht. Jetzt haben wir November, so dass es meiner Ansicht keine Berechtigung gibt, dies nicht zu bekommen. Die 9 Monate Zeit für Korrekturen und Prüfung gilt doch nur für Fehler in der Abrechnung.
Ich denke sogar, dass wir, wenn wir Behandlungen im April zu den alten Preisen abgerechnet hätten, was sicher einige getan haben, die Differenz nachfordern könnten - nach dem 1.5.
Und somit ist dies auch ein Fehler in der Abrechnung. Buch es ab als Lehrgeld für zukünftige Anpassungen. Wird nämlich wohl noch öfter so passieren.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Beatriz Nö, die neue Preise stehen dir nur zu, wenn beide (!) Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind. Du hast nur eine Bedingung erfüllt. Es nicht das erste Mal, dass es diese Regelung gibt.
Und somit ist dies auch ein Fehler in der Abrechnung. Buch es ab als Lehrgeld für zukünftige Anpassungen. Wird nämlich wohl noch öfter so passieren.
Und sei froh, dass Dein "Lehrgeld" nur 6,69 € beträgt. Es gab schon deutlich höhere Summen, die man darunter verbuchen musste .... (ich blieb tatsächlich glücklicherweise (toi toi toi) bis heute vor höherem Lehrgeld verschont)
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die neue schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij @Beatriz
Und sei froh, dass Dein "Lehrgeld" nur 6,69 € beträgt. Es gab schon deutlich höhere Summen, die man darunter verbuchen musste .... (ich blieb tatsächlich glücklicherweise (toi toi toi) bis heute vor höherem Lehrgeld verschont)
Abgeschickt haben wir sie trotzdem, aber es ist bitter.
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Papa Alpaka schrieb:
@die neue 😬 ich habe gestern hinter dem Schreibtisch einer Kollegin die sich über mangelndes Leistungs-Honorar-Verhältnis beschwert eine VO gefunden - 20xKG-ZNS Doppelbehandlung im Hausbesuch. Knappe €1.400 ... gestern verjährt.
Abgeschickt haben wir sie trotzdem, aber es ist bitter.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Papa Alpaka 🤦
Wenn die VO voll sind, werden sie bei iPrax beim Anklicken des letzen "Termin erledigt" automatisch in "Abrechnung" geschoben. Und wenn die Patientin bei mir den letzten Termin unterschreibt, geht die Papier-VO direkt in mein Fach "Abrechnung".
Selbstverständlich gehört dazu etwas Disziplin, aber ... eh - es ist meine hart erarbeitete Kohle joy
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die neue schrieb:
@Papa Alpaka ganz ehrlich - sowas kann und will ich nicht verstehen ....
Wenn die VO voll sind, werden sie bei iPrax beim Anklicken des letzen "Termin erledigt" automatisch in "Abrechnung" geschoben. Und wenn die Patientin bei mir den letzten Termin unterschreibt, geht die Papier-VO direkt in mein Fach "Abrechnung".
Selbstverständlich gehört dazu etwas Disziplin, aber ... eh - es ist meine hart erarbeitete Kohle joy
mich bin daher auch der Meinung, dass alle die Behandlungen im April zu den alten Preisen abgerechnet haben, die Differenz nachfordern können.
Mein Bankbeispiel vom ersten Beitrag…
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Beatriz schrieb:
@die neue Mir geht es nicht um das „Lehrgeld“, sondern darum, dass ich meine, dass uns allen die neuen Preise zwischen April und Juli zustehen für Behandlungen in dem Zeitraum. Die neuen Preise hätten wir im April nicht bekommen können, aber sehr wohl später.
mich bin daher auch der Meinung, dass alle die Behandlungen im April zu den alten Preisen abgerechnet haben, die Differenz nachfordern können.
Mein Bankbeispiel vom ersten Beitrag…
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Beatriz Wenn du das meinst, dann solltest du eine Klage einreichen. Ich wünsche dir dabei viel Erfolg. Ich schätze deine Erfolgschance aber bei, offen gestanden, nahezu Null ein.
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Beatriz schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Danke. Ich wollte eine Diskussion anregen. Mich haben eure Einschätzungen interessiert.
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Problem beschreiben
Beatriz schrieb:
Ich habe im April bei einer Patientin 3 Termine durchgeführt. Diese Verordnung habe ich im April abgerechnet mit den neuen, ab 1.4. gültigen Preisen. Diese Preise hätte erstmalig am 1.5. abgerechnet werden dürfen. Das Abrechenzetrum fordert nun die 6.69 Euro ;-) zurück.
Ein Betrag, bei dem es sich nicht lohnt zu streiten, keine Frage.
Dabei überlege ich allerdings, ob das grundsätzlich so korrekt ist. Bin auf eure Auffassungen gespannt.
Beispiel:
Ich habe einen Kredit bei der Bank laufen über 100.000 Euro. Jeden 1. des Monats muss ich laut Vertrag 25.000 tilgen. Nun zieht die Bank am 15. des vorherigen Monats 25.000 ein. Ich beschwere mich darüber 3 Monate später. Dann kann ich auch nicht die 25.000 von der Bank zurückfordern, denn sie stehen ihr vertraglich zu.
So sehe ich das auch mit den neuen Preisen, die wir erst ab 1.5. hätten abrechnen dürfen. Ich denke, dass sicher einige Praxen Behandlungen aus April schon im April abgerechnet haben. Versehentlich, oder weil nicht so viele Verordnungen zurückgehalten werden konnten. Wenn ich Recht habe, würden jedem für alle Termine im April die neuen Preise zustehen.
Hat das schon einmal jemand rechtlich prüfen lassen? Betrifft das ein paar von euch?
Freue mich über konstruktive Antworten
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