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Kiel - Friedrichsort

Wir suchen für unser (natürlich
etwas positiv verrücktes) Team
eine Verstärkung zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Die Praxis liegt im Norden von Kiel
im Stadteil Friedrichsort, unweit
des beliebten Falkensteiner
Strandes.In der Umgebung der Praxis
gibt es auch noch bezahlbaren
Wohnraum.
Unsere Patienten kommen aus allen
sozialen Schichten und es sind auch
alle Schwerpunkte der
Physiotherapie vorhanden. An
Hausbesuche brauchst Du bei uns
nicht denken (es sei denn, Du
möchtest unbedingt). Da...
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Therapiebericht

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Neues Thema
Therapiebericht
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Turnschwester17
08.02.2022 16:40
Hallo Liebes Forum.

Im Fragen Antwort Katalog finde ich leider keine Antwort.

Ich habe auf einer Verordnung einmal den Therapiebericht angekreuzt und bei ergänzendem Heilmittel noch Mal "Therapiebericht" stehen. Ich habe den Arzt darum gebeten, weil er von mir einen Aussagekräftigen Bericht möchte. Reicht das nun, um den "großen" Bericht abzurechnen oder muss noch ein "ausführlich oder ähnliches" dazu.

Viele Grüße
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Hallo Liebes Forum. Im Fragen Antwort Katalog finde ich leider keine Antwort. Ich habe auf einer Verordnung einmal den Therapiebericht angekreuzt und bei ergänzendem Heilmittel noch Mal "Therapiebericht" stehen. Ich habe den Arzt darum gebeten, weil er von mir einen Aussagekräftigen Bericht möchte. Reicht das nun, um den "großen" Bericht abzurechnen oder muss noch ein "ausführlich oder ähnliches" dazu. Viele Grüße
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Turnschwester17 schrieb:

Hallo Liebes Forum.

Im Fragen Antwort Katalog finde ich leider keine Antwort.

Ich habe auf einer Verordnung einmal den Therapiebericht angekreuzt und bei ergänzendem Heilmittel noch Mal "Therapiebericht" stehen. Ich habe den Arzt darum gebeten, weil er von mir einen Aussagekräftigen Bericht möchte. Reicht das nun, um den "großen" Bericht abzurechnen oder muss noch ein "ausführlich oder ähnliches" dazu.

Viele Grüße

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Lars van Ravenzwaaij
08.02.2022 16:52
Nein, das reicht nicht. Es heißt: ... gesonderte schriftliche Anforderung ...
M.a.W., ein 2. Rezept, welches als eigenständige VO abgerechnet wird.
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• JürgenK
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Nein, das reicht nicht. Es heißt: ... [b]gesonderte[/b] schriftliche Anforderung ... M.a.W., ein 2. Rezept, welches als eigenständige VO abgerechnet wird.
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Turnschwester17
08.02.2022 19:28
Ich hatte schon einige Rezepte, da stand bei der speziefierung : ausführlicher Therapiebericht erbeten. Das hatte die Kasse ohne Probleme bezahlt. Das hat kein extra Rezept erfordert. Bin mir nur nicht sicher, ob das einzelne wort "Therapiebericht" reicht.
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Ich hatte schon einige Rezepte, da stand bei der speziefierung : ausführlicher Therapiebericht erbeten. Das hatte die Kasse ohne Probleme bezahlt. Das hat kein extra Rezept erfordert. Bin mir nur nicht sicher, ob das einzelne wort "Therapiebericht" reicht.
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Turnschwester17 schrieb:

Ich hatte schon einige Rezepte, da stand bei der speziefierung : ausführlicher Therapiebericht erbeten. Das hatte die Kasse ohne Probleme bezahlt. Das hat kein extra Rezept erfordert. Bin mir nur nicht sicher, ob das einzelne wort "Therapiebericht" reicht.

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Lars van Ravenzwaaij
08.02.2022 21:32
@Turnschwester17
Dann hast du Glück gehabt, da der Text eigentlich eindeutig ist. M.a.W., bei eine Revisionsprüfung können die bislang bezahlte Berichte nachträglich immer noch beanstandet werden. 🥴

Mit den Erfahrungen der vergangen Jahrzehnten würde ich das Risiko nicht eingehen, aber das ist deine Entscheidung. D.h., zu deine Fragestellung kann ich dir keine gesicherte Antwort geben.
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[mention]Turnschwester17[/mention] Dann hast du Glück gehabt, da der Text eigentlich eindeutig ist. M.a.W., bei eine Revisionsprüfung können die bislang bezahlte Berichte nachträglich immer noch beanstandet werden. 🥴 Mit den Erfahrungen der vergangen Jahrzehnten würde ich das Risiko nicht eingehen, aber das ist deine Entscheidung. D.h., zu deine Fragestellung kann ich dir keine gesicherte Antwort geben.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Turnschwester17
Dann hast du Glück gehabt, da der Text eigentlich eindeutig ist. M.a.W., bei eine Revisionsprüfung können die bislang bezahlte Berichte nachträglich immer noch beanstandet werden. 🥴

Mit den Erfahrungen der vergangen Jahrzehnten würde ich das Risiko nicht eingehen, aber das ist deine Entscheidung. D.h., zu deine Fragestellung kann ich dir keine gesicherte Antwort geben.

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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

Nein, das reicht nicht. Es heißt: ... gesonderte schriftliche Anforderung ...
M.a.W., ein 2. Rezept, welches als eigenständige VO abgerechnet wird.



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