Wir suchen ab 01.01.24 oder zum
nächstmöglichen Zeitpunkt
eine(n) Kindertherapeuten/(-in),
in Vollzeit, Teilzeit oder auch als
Minijob.
Wenn du selbstständiges Arbeiten
liebst, dann bist du bei uns genau
richtig. Wir sind flexibel und
geben dir Freiheiten dein Arbeiten
selbst zu gestalten, möchten uns
aber auch auf dich verlassen
können.
Wir sind ein 12-köpfiges junges,
dynamisches Team und würden uns
freuen, jemanden zu finden, dem ein
harmonisches Miteinander auch sehr
wich...
nächstmöglichen Zeitpunkt
eine(n) Kindertherapeuten/(-in),
in Vollzeit, Teilzeit oder auch als
Minijob.
Wenn du selbstständiges Arbeiten
liebst, dann bist du bei uns genau
richtig. Wir sind flexibel und
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selbst zu gestalten, möchten uns
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Wir sind ein 12-köpfiges junges,
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freuen, jemanden zu finden, dem ein
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hat jemand von euch Erfahrung mit der Unterbrechung von Behandlungen mit den Kurzbuchstaben "K" und "T"?
Wo trägt man das ein?
Muß da noch was begründet werden auf dem Rezept?
Kennt das jede KK an?
Ich danke Euch!
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Physio2312 schrieb:
Hallo,
hat jemand von euch Erfahrung mit der Unterbrechung von Behandlungen mit den Kurzbuchstaben "K" und "T"?
Wo trägt man das ein?
Muß da noch was begründet werden auf dem Rezept?
Kennt das jede KK an?
Ich danke Euch!
Dies gilt nicht in den begründeten Ausnahmefällen: therapeutisch indizierte Behandlungsunterbrechung in Abstimmung mit dem verordnenden Arzt (T), Krankheit des Patienten/Therapeuten (K) und Ferien bzw. Urlaub des Patienten/Therapeuten (F). Der zugelassene Leistungserbringer begründet der Krankenkasse die Überschreitung der Zeitintervalle mit den vorgenannten Buchstaben (T, F und K) unter Hinzufügung des Datums und des Handzeichens auf dem Verordnungsblatt.(Rückseite der Vo unten) http://www.physio.de/zulassung/vdak-rv-01.htm#%A7%204%20Leistungserbringung
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SGBV schrieb:
Rahmenverträge der Kassen beachten (ist unterschiedlich). VdeK sieht so aus:
Dies gilt nicht in den begründeten Ausnahmefällen: therapeutisch indizierte Behandlungsunterbrechung in Abstimmung mit dem verordnenden Arzt (T), Krankheit des Patienten/Therapeuten (K) und Ferien bzw. Urlaub des Patienten/Therapeuten (F). Der zugelassene Leistungserbringer begründet der Krankenkasse die Überschreitung der Zeitintervalle mit den vorgenannten Buchstaben (T, F und K) unter Hinzufügung des Datums und des Handzeichens auf dem Verordnungsblatt.(Rückseite der Vo unten) http://www.physio.de/zulassung/vdak-rv-01.htm#%A7%204%20Leistungserbringung
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