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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Wer haftet für Fehler der Abrechnungsstelle?

Neues Thema
Wer haftet für Fehler der Abrechnungsstelle?
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Anonymer Teilnehmer
Vor 9 Monaten
hallo,
eine im januar 2025 von mir zur abrechnung eingereichte verordnung war kurz vor der verjährungsfrist und hätte februar 2025 bei der barmer vorliegen müssen.

die abrechnungsstelle schickte das original im februar zurück, mit einem vermerk, daß die verordnung fehler enthält. welche das sein sollten, stand nicht dabei.

die verordnung war vollkommen korrekt ausgestellt und eine sofortige telefonische nachfrage beim abrechnungszentrum konnte nicht klären, welcher fehler von ihnen festgestellt wurde.

ich habe die verordnung umgehend als einschreiben an die abrechnungsstelle zurückgeschickt, sie wurde von ihr dann schnellstmöglich zur barmer weitergeleitet.
dort kam sie am 28.02.25 an und die barmer zahlte die verordnung (20x kg zns/hb) nicht, da sie zu spät eingereicht wurde.
das letzte behandlungsdatum auf der verordnung war der 15.05.24

ich habe die abrechnungsstelle nun aufgefordert, für den entstandenen verlust einzustehen, aber bislang keine rückmeldung, außer dass man es an die zuständige stelle weitergeleitet hat.

ist jemandem schon einmal etwas ähnliches passiert?
daß das verschulden auf seiten des abrechnungszentrums lag, aber der schaden bei einem selbst?

ich bin freie mitarbeiterin und konnte noch keine information darüber bekommen, was in den verträgen der praxis mit der abrechnungsstelle steht.

danke im voraus für hilfe!
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hallo, eine im januar 2025 von mir zur abrechnung eingereichte verordnung war kurz vor der verjährungsfrist und hätte februar 2025 bei der barmer vorliegen müssen. die abrechnungsstelle schickte das original im februar zurück, mit einem vermerk, daß die verordnung fehler enthält. welche das sein sollten, stand nicht dabei. die verordnung war vollkommen korrekt ausgestellt und eine sofortige telefonische nachfrage beim abrechnungszentrum konnte nicht klären, welcher fehler von ihnen festgestellt wurde. ich habe die verordnung umgehend als einschreiben an die abrechnungsstelle zurückgeschickt, sie wurde von ihr dann schnellstmöglich zur barmer weitergeleitet. dort kam sie am 28.02.25 an und die barmer zahlte die verordnung (20x kg zns/hb) nicht, da sie zu spät eingereicht wurde. das letzte behandlungsdatum auf der verordnung war der 15.05.24 ich habe die abrechnungsstelle nun aufgefordert, für den entstandenen verlust einzustehen, aber bislang keine rückmeldung, außer dass man es an die zuständige stelle weitergeleitet hat. ist jemandem schon einmal etwas ähnliches passiert? daß das verschulden auf seiten des abrechnungszentrums lag, aber der schaden bei einem selbst? ich bin freie mitarbeiterin und konnte noch keine information darüber bekommen, was in den verträgen der praxis mit der abrechnungsstelle steht. danke im voraus für hilfe!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

hallo,
eine im januar 2025 von mir zur abrechnung eingereichte verordnung war kurz vor der verjährungsfrist und hätte februar 2025 bei der barmer vorliegen müssen.

die abrechnungsstelle schickte das original im februar zurück, mit einem vermerk, daß die verordnung fehler enthält. welche das sein sollten, stand nicht dabei.

die verordnung war vollkommen korrekt ausgestellt und eine sofortige telefonische nachfrage beim abrechnungszentrum konnte nicht klären, welcher fehler von ihnen festgestellt wurde.

ich habe die verordnung umgehend als einschreiben an die abrechnungsstelle zurückgeschickt, sie wurde von ihr dann schnellstmöglich zur barmer weitergeleitet.
dort kam sie am 28.02.25 an und die barmer zahlte die verordnung (20x kg zns/hb) nicht, da sie zu spät eingereicht wurde.
das letzte behandlungsdatum auf der verordnung war der 15.05.24

ich habe die abrechnungsstelle nun aufgefordert, für den entstandenen verlust einzustehen, aber bislang keine rückmeldung, außer dass man es an die zuständige stelle weitergeleitet hat.

ist jemandem schon einmal etwas ähnliches passiert?
daß das verschulden auf seiten des abrechnungszentrums lag, aber der schaden bei einem selbst?

ich bin freie mitarbeiterin und konnte noch keine information darüber bekommen, was in den verträgen der praxis mit der abrechnungsstelle steht.

danke im voraus für hilfe!

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ali
Vor 9 Monaten
Bevor ich gekündigt habe, hat die N... regelmässig Termine gerissen, ging dann alles zu Ihren Lasten. Wobei, aus sportlichen Gründen hab ich bei einer Kasse für die mal Kulanz erhalten, sonst hätten die es aber auch gezahlt...Edit sagt noch: wieso 28.2. ist noch in der 9 Monatsfrist. Die BEK müsste zahlen.
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• Lars van Ravenzwaaij
• Papa Alpaka
Bevor ich gekündigt habe, hat die N... regelmässig Termine gerissen, ging dann alles zu Ihren Lasten. Wobei, aus sportlichen Gründen hab ich bei einer Kasse für die mal Kulanz erhalten, sonst hätten die es aber auch gezahlt...Edit sagt noch: wieso 28.2. ist noch in der 9 Monatsfrist. Die BEK müsste zahlen.
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ali schrieb:

Bevor ich gekündigt habe, hat die N... regelmässig Termine gerissen, ging dann alles zu Ihren Lasten. Wobei, aus sportlichen Gründen hab ich bei einer Kasse für die mal Kulanz erhalten, sonst hätten die es aber auch gezahlt...Edit sagt noch: wieso 28.2. ist noch in der 9 Monatsfrist. Die BEK müsste zahlen.

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Anilu87
Vor 9 Monaten
Ich finde auch, das die Barmer zahlen sollte. Es zählt ja der volle Monat. Da würde ich dort nochmal nachforschen. Deine Abrechnungsstelle kann sich genau damit rausreden. Das Rezept war pünktlich da.
Mit welcher Begründung lehnt die Barmer ab?
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Ich finde auch, das die Barmer zahlen sollte. Es zählt ja der volle Monat. Da würde ich dort nochmal nachforschen. Deine Abrechnungsstelle kann sich genau damit rausreden. Das Rezept war pünktlich da. Mit welcher Begründung lehnt die Barmer ab?
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Anonymer Teilnehmer
Vor 9 Monaten
sie schreibt (bzw. kommt das schreiben der absetzung von der abrechnungsstelle der barmer)

'die abrechnung ging später als 9 monate nach abschluss der behandlung ein. gemäß vertrag (paragraph 18 des gültigen rahmenvertrages) ist eine abrechnung nicht mehr möglich.'
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sie schreibt (bzw. kommt das schreiben der absetzung von der abrechnungsstelle der barmer) 'die abrechnung ging später als 9 monate nach abschluss der behandlung ein. gemäß vertrag (paragraph 18 des gültigen rahmenvertrages) ist eine abrechnung nicht mehr möglich.'
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

sie schreibt (bzw. kommt das schreiben der absetzung von der abrechnungsstelle der barmer)

'die abrechnung ging später als 9 monate nach abschluss der behandlung ein. gemäß vertrag (paragraph 18 des gültigen rahmenvertrages) ist eine abrechnung nicht mehr möglich.'

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Anilu87 schrieb:

Ich finde auch, das die Barmer zahlen sollte. Es zählt ja der volle Monat. Da würde ich dort nochmal nachforschen. Deine Abrechnungsstelle kann sich genau damit rausreden. Das Rezept war pünktlich da.
Mit welcher Begründung lehnt die Barmer ab?

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Clearer
Vor 9 Monaten
Meines Wissens nach zählt nicht der volle Monat. Ich kann das nirgendwo entnehmen. Von dem her hat die Barmer zuerst mal recht, denke ich. Warum wurde die Verordnung, bei dem Wert, eigentlich 9 Monate lang nicht eingereicht?
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Meines Wissens nach zählt nicht der volle Monat. Ich kann das nirgendwo entnehmen. Von dem her hat die Barmer zuerst mal recht, denke ich. Warum wurde die Verordnung, bei dem Wert, eigentlich 9 Monate lang nicht eingereicht?
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Anonymer Teilnehmer
Vor 9 Monaten
gute frage.... die verordnung lag unter anderen zetteln in der karte und fiel mir zufällig kurz vor knapp in die hände.

wie meinst du das, daß deines wissens nach nicht der volle monat zählt?
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gute frage.... die verordnung lag unter anderen zetteln in der karte und fiel mir zufällig kurz vor knapp in die hände. wie meinst du das, daß deines wissens nach nicht der volle monat zählt?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

gute frage.... die verordnung lag unter anderen zetteln in der karte und fiel mir zufällig kurz vor knapp in die hände.

wie meinst du das, daß deines wissens nach nicht der volle monat zählt?

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 9 Monaten
@Anonymer Teilnehmer
@Clearer
§ 18 Abs. 5 BRV
Forderungen aus Vertragsleistungen können von den zugelassenen
Leistungserbringern nach Ablauf von 9 Kalendermonaten, gerechnet vom Ende
des Monats, in dem sie abgeschlossen worden sind,
nicht mehr erhoben
werden. Dies gilt auch für Forderungen von gesetzlichen Zuzahlungen nach §
43c SGB V. Maßgeblich ist das Datum des Rechnungseingangs. Für verspätet
eingehende Rechnungen besteht kein Vergütungsanspruch.
Wenn sowohl die Papierunterlagen alsauch die Abrechnungsdatei allebei (!) nicht später als dem 28.02. eingegangen sind, ist der Frist wirklich mit dem letztmöglichen Tag eingehalten.
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• JürgenK
• ali
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[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] [mention]Clearer[/mention] § 18 Abs. 5 BRV [zitat]Forderungen aus Vertragsleistungen können von den zugelassenen Leistungserbringern nach Ablauf von 9 Kalendermonaten, [b]gerechnet vom Ende des Monats, in dem sie abgeschlossen worden sind,[/b] nicht mehr erhoben werden. Dies gilt auch für Forderungen von gesetzlichen Zuzahlungen nach § 43c SGB V. Maßgeblich ist das Datum des Rechnungseingangs. Für verspätet eingehende Rechnungen besteht kein Vergütungsanspruch.[/zitat] Wenn sowohl die Papierunterlagen alsauch die Abrechnungsdatei allebei (!) nicht später als dem 28.02. eingegangen sind, ist der Frist wirklich mit dem letztmöglichen Tag eingehalten.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Anonymer Teilnehmer
@Clearer
§ 18 Abs. 5 BRV
Forderungen aus Vertragsleistungen können von den zugelassenen
Leistungserbringern nach Ablauf von 9 Kalendermonaten, gerechnet vom Ende
des Monats, in dem sie abgeschlossen worden sind,
nicht mehr erhoben
werden. Dies gilt auch für Forderungen von gesetzlichen Zuzahlungen nach §
43c SGB V. Maßgeblich ist das Datum des Rechnungseingangs. Für verspätet
eingehende Rechnungen besteht kein Vergütungsanspruch.
Wenn sowohl die Papierunterlagen alsauch die Abrechnungsdatei allebei (!) nicht später als dem 28.02. eingegangen sind, ist der Frist wirklich mit dem letztmöglichen Tag eingehalten.

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johannes687
Vor 9 Monaten
Lars hat Recht und korrekt aus dem Rahmenvertrag zitiert. Wenn besagte Verordnung (und der dazugehörige Datensatz) tatsächlich am 28.02. bei der Barmer war, dann hätte die Barmer auch zahlen müssen!
Wenn dein Abrechnungsdienstleister dies nicht nachweisen kann, dann würde ich von diesem das Geld zurück verlangen. Der Fehler lag ja offensichtlich nicht bei dir.
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• Lars van Ravenzwaaij
• ali
• asima
• die neue
• Ahn
Lars hat Recht und korrekt aus dem Rahmenvertrag zitiert. Wenn besagte Verordnung (und der dazugehörige Datensatz) tatsächlich am 28.02. bei der Barmer war, dann hätte die Barmer auch zahlen müssen! Wenn dein Abrechnungsdienstleister dies nicht nachweisen kann, dann würde ich von diesem das Geld zurück verlangen. Der Fehler lag ja offensichtlich nicht bei dir.
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johannes687 schrieb:

Lars hat Recht und korrekt aus dem Rahmenvertrag zitiert. Wenn besagte Verordnung (und der dazugehörige Datensatz) tatsächlich am 28.02. bei der Barmer war, dann hätte die Barmer auch zahlen müssen!
Wenn dein Abrechnungsdienstleister dies nicht nachweisen kann, dann würde ich von diesem das Geld zurück verlangen. Der Fehler lag ja offensichtlich nicht bei dir.

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Clearer
Vor 9 Monaten
@Lars van Ravenzwaaij
Cool. Vielen Dank.
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Cool. Vielen Dank.
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Clearer schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij
Cool. Vielen Dank.

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ali
Vor 9 Monaten
@Clearer Quellenstudium hilft im Zweifel und mit Suchfunktion im Text einfacher als gedacht...
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[mention]Clearer[/mention] Quellenstudium hilft im Zweifel und mit Suchfunktion im Text einfacher als gedacht...
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ali schrieb:

@Clearer Quellenstudium hilft im Zweifel und mit Suchfunktion im Text einfacher als gedacht...

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Clearer schrieb:

Meines Wissens nach zählt nicht der volle Monat. Ich kann das nirgendwo entnehmen. Von dem her hat die Barmer zuerst mal recht, denke ich. Warum wurde die Verordnung, bei dem Wert, eigentlich 9 Monate lang nicht eingereicht?



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